RS OGH 1990/2/28 3Ob134/89, 3Ob1121/94, 3Ob267/97d, 3Ob42/20b

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Veröffentlicht am 28.02.1990
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Norm

EO §42 A1
EO §42 C1
EO §44 A1
EO §44 B1

Rechtssatz

Soll ein Zwangsversteigerungsverfahren vor Erlassung des Versteigerungsediktes aufgeschoben werden, hat der Verpflichtete zu behaupten und zu bescheinigen, daß auf Grund besonderer Umstände die Gefahr eines schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013457

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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