Norm
EO §44 ARechtssatz
Die verpflichtete Partei hat trotz der Herabsetzung der zu leistenden Sicherheit keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten ihres Rekurses, weil die Sicherheit von Amts wegen festzusetzen ist und hierüber daher kein Zwischenstreit mit der betreibenden Partei entstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053192Dokumentnummer
JJR_19950313_OGH0002_0030OB00027_9500000_001