Norm: EO §44 CEO §44 Abs2 DZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Ausfolgung eines gemäß § 44 Abs 2 EO vom Verpflichteten zur Sicherstellung erlegten Geldbetrages ist keine Entscheidung über den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 63/97d Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 63/97d European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5EO §44 Abs2 Z1 A2EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Aufschiebung überhaupt und ob sie von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden soll, kann nur nach Abwägung des Aufschiebungs- und des Fortsetzungsinteresses erfolgen. Selbst bei einer zugunsten laufenden Unterhalts geführten Exekution braucht im Fall einer Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 5 EO eine Sicherheitsleistung nicht auferlegt werden, wen... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5EO §44 Abs2 Z1 A2EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Aufschiebung überhaupt und ob sie von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden soll, kann nur nach Abwägung des Aufschiebungs- und des Fortsetzungsinteresses erfolgen. Selbst bei einer zugunsten laufenden Unterhalts geführten Exekution braucht im Fall einer Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 5 EO eine Sicherheitsleistung nicht auferlegt werden, wen... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5EO §44 Abs2 Z1 A2EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Aufschiebung überhaupt und ob sie von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden soll, kann nur nach Abwägung des Aufschiebungs- und des Fortsetzungsinteresses erfolgen. Selbst bei einer zugunsten laufenden Unterhalts geführten Exekution braucht im Fall einer Aufschiebung nach § 42 Abs 1 Z 5 EO eine Sicherheitsleistung nicht auferlegt werden, wen... mehr lesen...
Norm: EO §37 PEO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Eine vom später erfolgreichen Exszindierungskläger für die Aufschiebung der Exekution erlegte Sicherheitsleistung ist dem Aufschiebungswerber selbst gegen den Widerspruch der betreibenden Partei vom Exekutionsgericht auszufolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 97/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 97/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Aus der Zweckgebundenheit der Sicherheitsleistung folgt, daß sie für andere Schäden des betreibenden Gläubigers, die sich etwa aus der Beschaffung eines fehlerhaften Exekutionstitels, der fehlerhaften und unzulässigen Exekutionsführung auf Grund eines solchen Titels usw ergeben können, nicht haftet. Entscheidungstexte 3 Ob 97/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des zwischen den Parteien am 16. März 1989 zustande gekommenen und protokollierten Vergleiches wurde dem betreibenden Hausverwalter wider den Verpflichteten am 4. Jänner 1990 die zwangsweise Räumung der Wohnung im Haus S*****gasse 28 in 1070 Wien bewilligt. Die Räumung sollte am 6. Feber 1990 vollzogen werden. In seinem rechtzeitigen Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß beantragte der Verpflichtete die Aufschiebung der Exekution (§ 42 Abs. 1 Z 7 EO).... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Georg M*** wurde auf Grund der am 26. 11. 1987 eingebrachten und am 23. 12. 1987 ihm zugestellten Klagen wegen Nichtzahlung des Mietzinses (§ 1118 ABGB) mit Urteil des Erstgerichtes vom 26. 6. 1989 zur Räumung der Wohnungen top 35 und top 37 im Hause Wimbergergasse 9 verpflichtet. Der betreibenden Partei wurde auf Grund dieses Urteils mit Beschluß vom 10. 11. 1989 die Räumungsexekution bewilligt. Mit der am 2. 1. 1990 gegen die beiden Hauseigentümer erhobenen... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde vom Landesgericht für ZRS Wien gegen die verpflichtete Partei auf Grund des Schiedsspruches eines Schiedsgerichtes der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien zur Hereinbringung der Forderung von 4 Mio S sA die Exekution durch Pfändung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mbH bewilligt. Die verpflichtete Partei beantragte beim Erstgericht, das als Exekutionsgericht einschreitet, die Aufschiebung der Exekution, weil sie gegen den den E... mehr lesen...
Begründung: Die der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von restlich S 39.998 antragsgemäß bewilligte Fahrnisexekution wurde nicht vollzogen, weil keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden wurden. Der Verpflichtete erhob gegen die Exekution Einwendungen gemäß § 35 EO und beantragte das Urteil, es sei der Anspruch der betreibenden Partei, zu dessen Hereinbringung die Exekution bewilligt worden sei, erloschen. Er verband damit den Antrag, "die Exekution ohne Auferl... mehr lesen...
Begründung: Am 2.März 1987 schloß die (als klagende Partei bezeichnete) betreibende Partei mit der (als beklagte Partei bezeichneten) verpflichteten Partei vor dem Bezirksgericht Baden zu 3 C 407/87 folgenden Vergleich: "Festgestellt wird, daß die klagende Partei der beklagten Partei das Bestandobjekt in 2500 Baden, Wassergasse 3/23, prekaristisch überlassen hat. Die beklagte Partei verpflichtet sich, das Bestandobjekt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der eingeschriebenen Aufkün... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 27.5.1987 wurde die Verpflichtete schuldig erkannt, der betreibenden Partei einen Betrag von S 125.741,19 sA zu bezahlen und ein Geschäftslokal in Wien 15 zu räumen. Die zunächst auf den 10.2.1988 anberaumte zwangsweise Räumung wurde über Antrag der Verpflichteten mit Zustimmung der betreibenden Partei auf den 6.5.1988 verlegt und an diesem Tag (teilweise) vollzogen. Einem Antrag der Verpflichteten vom 13.5.1988 auf Einstellung des Exekutionsv... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Ist die volle Befriedigung der betreibenden Partei im anhängigen Exekutionsverfahren unwahrscheinlich, so ist bei Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung nicht von der vollen Höhe der Forderung der betreibenden Partei, sondern von der ungefähr zu erwartenden Zuweisung an sie auszugehen. Entscheidungstexte 3 Ob 176/88 Entscheidungstext OGH 16.11.19... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines rechtskräftigen Beschlusses des Kantongerichtes Schaffhausen vom 27. April 1982, Nr 6/1982/rs, und der Beschlüsse des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 7.Oktober 1986, 50 Nc 314/86, und vom 26. November 1986, 50 Nc 380/86, zur Hereinbringung von 50.000 Sfr und der Kosten von 11.385,43 S und 11.385,43 S die Lohnpfändungsexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die Pfändung mit Beschluß vom 2. Oktober 1987 ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde im Verfahren E 115/86 gegen den Rekurswerber zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 5 Mio die Zwangsversteigerung von Liegenschaften bewilligt. Mit seinen gemäß § 36 EO erhobenen Einwendungen behauptete der Verpflichtete, die betreibende Partei habe auf die Exekution verzichtet, und stellte den Antrag, die Exekution ohne Erlag einer Sicherheitsleistung aufzuschieben, weil ihm ohne die Aufschiebung ein schwer zu ersetzende... mehr lesen...
Begründung: Am 20. Jänner 1986 wurden die Liegenschaften EZ 62 und 110 Grundbuch Reinbach, Gut Vorderreinbach, um ein Meistbot von 23,596.488,40 S dem Ersteher Ing. Thomas B*** zugeschlagen. Am 25. November 1986 stellte der Ersteher den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Räumung gemäß § 156 Abs. 2 und § 349 EO. Dieser Antrag wurde mit Beschluß vom 18. Dezember 1986 bewilligt. Am 17. Februar 1987 stellte die verpflichtete Partei, gestützt auf eine gleichzeitig erhobene Klage n... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 AEO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Ist aus einem Antrag erkennbar, daß es dem Aufschiebungswerber auf jeden Fall um die Aufschiebung der Exekution geht, gleichgültig unter welchen Bedingungen diese bewilligt werde, dann hat man einen schlichten Aufschiebungsantrag auch ohne ausdrückliches Anbot einer Sicherheit immer auch darauf zu prüfen, ob dem Antrag allenfalls unter Auferlegung einer Sicherheit stattgegeben werden kann. Hat aber d... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei beantragte die Aufschiebung des anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens gemäß § 42 Abs. 1 Z 2 EO wegen einer gegen den Exekutionstitel eingebrachten Wiederaufnahmsklage ausdrücklich ohne Auferlegung einer Sicherheit (ON 22). Das Erstgericht wies den Aufschiebungsantrag ab, weil es die Aussichten der Wiederaufnahmsklage als sehr gering wertete. In ihrem Rekurs gegen den Beschluß des Erstgerichtes beantragte die verpflichtete Partei die Abänder... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.8.1985 bewilligte Räumungsexekution wurde am 27.8.1985 auf Antrag Wolfgang J***s bis zur rechtskräftigen Erledigung seiner zu 12 C 15/85 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz angebrachten Exszindierungsklage aufgeschoben. Am 28.2.1986 trug das Erstgericht dem Aufschiebungswerber auf Antrag des betreibenden Gläubigers nach § 44 Abs.2 Z 3 EO auf, binnen vier Wochen eine Sicherheit von 180.000 S zu leisten, widrigens die Exekution wieder aufgenommen werden würde. Da... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §154 Abs2 Z3EO §40 Abs1EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Sollen private Urkunden als unbedenklich angesehen werden, wird in der Regel erforderlich sein, daß sie nicht nur frei von ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigenden Mängeln, wie etwa Radierungen, Ausbesserungen und dergleichen sind, sondern daß auch Zweifel darüber, daß die auf der Urkunde bekundeten Erklärungen von der betreibenden Partei (oder ihrem Vertreter) stammen und v... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §154 Abs2 Z3EO §40 Abs1EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Sollen private Urkunden als unbedenklich angesehen werden, wird in der Regel erforderlich sein, daß sie nicht nur frei von ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigenden Mängeln, wie etwa Radierungen, Ausbesserungen und dergleichen sind, sondern daß auch Zweifel darüber, daß die auf der Urkunde bekundeten Erklärungen von der betreibenden Partei (oder ihrem Vertreter) stammen und v... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Gefährdet die Aufschiebung die rechtzeitige Befriedigung der betreibenden Partei und führt sie deshalb zur Verzögerunsschäden wie etwa Geldwertverlust, entgehende Möglichkeit den betriebenen Geldbetrag gewinnbringend anzulegen, dann hat die Aufschiebungswerberin ohne Rücksicht auf ein Verschulden mit der Sicherheit zu haften. Entscheidungstexte 3 Ob 91/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der Richt kann gemäß § 78 EO, § 56 Abs 2 ZPO eine Sicherheitsleistung mittels einer gesetzliche Sicherheit bietenden Hypothek an einem inländischen Grundstück zulassen, wenn eine andere Art der Sicherheit von dem zur Sicherheitsleistung Verpflichteten nicht oder nur schwer beschafft werden kann; es muß dabei das Vorliegen der zuletzt genannten Voraussetzung geltend gemacht und auch dargetan werden, daß eine Hy... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Der Richt kann gemäß § 78 EO, § 56 Abs 2 ZPO eine Sicherheitsleistung mittels einer gesetzliche Sicherheit bietenden Hypothek an einem inländischen Grundstück zulassen, wenn eine andere Art der Sicherheit von dem zur Sicherheitsleistung Verpflichteten nicht oder nur schwer beschafft werden kann; es muß dabei das Vorliegen der zuletzt genannten Voraussetzung geltend gemacht und auch dargetan werden, daß eine Hy... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution muß unbedingt von einer Sicherheit abhängig gemacht werden, wenn der Einwendungssachverhalt (§ 35 EO) nicht durch unbedenkliche Urkunden dargetan wird. Entscheidungstexte 3 Ob 131/80 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 3 Ob 131/80 3 Ob 177/06k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution muß unbedingt von einer Sicherheit abhängig gemacht werden, wenn der Einwendungssachverhalt (§ 35 EO) nicht durch unbedenkliche Urkunden dargetan wird. Entscheidungstexte 3 Ob 131/80 Entscheidungstext OGH 18.02.1981 3 Ob 131/80 3 Ob 177/06k Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 Satz2 C
Rechtssatz: Unter Befriedigung des betreibenden Gläubigers im Sinne des § 44 Abs 2 Z 3 Satz 2 EO ist jene im Wege der Exekution zu verstehen, die aufgeschoben wurde. Bei der Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Auflegung einer Sicherheitsleistung hat daher außer Betracht zu bleiben, daß Solidarschuldner des Verpflichteten über befriedigungtaugliches Vermögen verfügen. Entscheidungstexte... mehr lesen...