Norm: EO §42 Abs1 Z5 I5EO §44 Abs2 CEO §65 Abs1 AEO §65 Abs2 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beschlüsse auf Aufschiebung der Exekution und Rücküberweisung der Sicherheitsleistung unrichtigerweise im Rahmen des Verfahrens über die Vollstreckungsbekämpfungsklage gefaßt wurden, ändert an ihrer Eigenschaft als Beschlüsse im Exekutionsverfahren nichts. Entscheidungstexte 3 Ob 150/65 Ents... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Ein Antrag, die bereits bewilligte Aufschiebung der Exekution nachträglich vom Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die dem Gericht schon zur Zeit der Bewilligung der Aufschiebung aktenkundig war. Der betreibende Gläubiger muß in einem solchen Fall den Aufschiebungsbeschluß mittels Rekurses anfechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Ein Antrag, die bereits bewilligte Aufschiebung der Exekution nachträglich vom Erlag einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die dem Gericht schon zur Zeit der Bewilligung der Aufschiebung aktenkundig war. Der betreibende Gläubiger muß in einem solchen Fall den Aufschiebungsbeschluß mittels Rekurses anfechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z2 C
Rechtssatz: Das bloße Verhältnis eines Untervermieters zum Untermieter begründet keine Hausgemeinschaft im Sinne des § 44 Abs 2 Z 2 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 123/64 Entscheidungstext OGH 14.10.1964 3 Ob 123/64 EvBl 1965/132 S 187 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0001885 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z2 C
Rechtssatz: Das bloße Verhältnis eines Untervermieters zum Untermieter begründet keine Hausgemeinschaft im Sinne des § 44 Abs 2 Z 2 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 123/64 Entscheidungstext OGH 14.10.1964 3 Ob 123/64 EvBl 1965/132 S 187 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0001885 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Schriftliche Erklärungen, in denen dritte Personen das Vorliegen von Tatsachen bestätigen, welche die Einwendungen gegen den Anspruch begründen würden, können in der Regel nicht als unbedenkliche Urkunden, deren Vorlage eine Aufschiebung der Exekution ohne Sicherheitsleistung rechtfertigen würde, angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 93/63 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Schriftliche Erklärungen, in denen dritte Personen das Vorliegen von Tatsachen bestätigen, welche die Einwendungen gegen den Anspruch begründen würden, können in der Regel nicht als unbedenkliche Urkunden, deren Vorlage eine Aufschiebung der Exekution ohne Sicherheitsleistung rechtfertigen würde, angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 93/63 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Der bloß allgemeine Hinweis auf den Inhalt der Gerichtsakten (zT von erheblichem Umfang) ist keine Bescheinigung durch bestimmte unbedenkliche Urkunden. Entscheidungstexte 3 Ob 113/61 Entscheidungstext OGH 27.03.1961 3 Ob 113/61 3 Ob 129/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1965 3 Ob 129/62 Vgl aber; RZ 1... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 A1
Rechtssatz: Der bloß allgemeine Hinweis auf den Inhalt der Gerichtsakten (zT von erheblichem Umfang) ist keine Bescheinigung durch bestimmte unbedenkliche Urkunden. Entscheidungstexte 3 Ob 113/61 Entscheidungstext OGH 27.03.1961 3 Ob 113/61 3 Ob 129/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1965 3 Ob 129/62 Vgl aber; RZ 1... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 A1
Rechtssatz: Unter "Befriedigung" im Sinne der Exekutionsordnung kann nur eine solche verstanden werden, die in dem betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren selbst erfolgt. Auf die Frage, inwieweit der betreibende Gläubiger sonst seine Forderung hereinbringen könnte, ist nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 339/59 Entscheidungstext OGH 19.08.1959 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 A1
Rechtssatz: Unter "Befriedigung" im Sinne der Exekutionsordnung kann nur eine solche verstanden werden, die in dem betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren selbst erfolgt. Auf die Frage, inwieweit der betreibende Gläubiger sonst seine Forderung hereinbringen könnte, ist nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 339/59 Entscheidungstext OGH 19.08.1959 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Für die Höhe der Sicherheitsleistung gemäß § 44 Abs 2 EO ist die Höhe des durch die Aufschiebung der Exekution zu gewärtigenden Schadens des betreibenden Gläubigers maßgebend. Als solcher kann auch der mögliche entgangene Gewinn aus einer anderwärtigen Verwertung des Exekutionsobjektes in Betracht kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 179/59 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 DZPO §528
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die vom Erstgericht gemäß § 44 Abs 2 EO mit S 2.400,-- bestimmte Sicherheitsleistung über Rekurs des Verpflichteten, die nur S 600,-- für angemessen erachtete, auf S 1.500,-- herabgesetzt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 336/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 B4
Rechtssatz: Die Gefahr der Schädigung des betreibenden Gläubigers durch die Aufschiebung einer zwangsweisen Räumung und die dadurch bedingte Behinderung der Verfügung über die Wohnung auf ganz ungewisse Zeit kommt an Gewicht der Voraussetzung des § 44 Abs 2 Z 3 EO jedenfalls gleich (EvBl 1935/847). Entscheidungstexte 2 Ob 652/56 Entscheidungstext OGH 28.11.195... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 B4
Rechtssatz: Die Gefahr der Schädigung des betreibenden Gläubigers durch die Aufschiebung einer zwangsweisen Räumung und die dadurch bedingte Behinderung der Verfügung über die Wohnung auf ganz ungewisse Zeit kommt an Gewicht der Voraussetzung des § 44 Abs 2 Z 3 EO jedenfalls gleich (EvBl 1935/847). Entscheidungstexte 2 Ob 652/56 Entscheidungstext OGH 28.11.195... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Sicherheit kann das Prozessergebnis nicht vorweggenommen werden, wenn es sich nur um die Glaubwürdigkeit des Klagsvorbringens handelt; doch ist die voraussichtliche Dauer des Oppositionsprozesses in Betracht zu ziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 516/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 516/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z1 C
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Sicherheit kann das Prozessergebnis nicht vorweggenommen werden, wenn es sich nur um die Glaubwürdigkeit des Klagsvorbringens handelt; doch ist die voraussichtliche Dauer des Oppositionsprozesses in Betracht zu ziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 516/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 516/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 Abs1 Z5 J5EO §44 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zur Aufschiebung einer Exekution zugunsten einer Unterhaltsforderung, wenn eine Oppositionsklage eingebracht wurde und die Tatsachen, auf die sich die Klage stützt, durch unbedenkliche Urkunden dargetan sind. Entscheidungstexte 2 Ob 956/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 956/52 Ähnlich; JBl 1953,326 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §42 Abs1 Z5 J5EO §44 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zur Aufschiebung einer Exekution zugunsten einer Unterhaltsforderung, wenn eine Oppositionsklage eingebracht wurde und die Tatsachen, auf die sich die Klage stützt, durch unbedenkliche Urkunden dargetan sind. Entscheidungstexte 2 Ob 956/52 Entscheidungstext OGH 30.12.1952 2 Ob 956/52 Ähnlich; JBl 1953,326 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z2CEO §331 C
Rechtssatz: Zur Höhe der nach § 44 Abs 2 Z 2 EO zu bestimmenden Sicherheitsleistung. Entscheidungstexte 2 Ob 394/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 2 Ob 394/55 JBl 1956/2 S 54 7 Ob 516/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 516/56 7 Ob 517/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z2CEO §331 C
Rechtssatz: Zur Höhe der nach § 44 Abs 2 Z 2 EO zu bestimmenden Sicherheitsleistung. Entscheidungstexte 2 Ob 394/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 2 Ob 394/55 JBl 1956/2 S 54 7 Ob 516/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 7 Ob 516/56 7 Ob 517/56 ... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien haben die Bewilligung der Zwangsversteigerung der dem Erstverpflichteten allein gehörigen Liegenschaft EZ. 522 Grundbuch G. und der dem Erst- und Zweitverpflichteten gehörigen Liegenschaft EZ. 1337 Grundbuch G. erwirkt. Daraufhin haben die Verpflichteten beim Landesgericht Feldkirch zu Cg 812/54 und 813/54 Klagen mit dem Begehren eingebracht, festzustellen, daß die auf Grund von Notariatsakten im Sinne des § 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, büc... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Von der Sicherheitsleistung kann nicht deshalb Abstand genommen werden, weil die betreibende Partei an der zu versteigernden Liegenschaft eine voraussichtlich zum Zuge kommende Hypothek besitze. Entscheidungstexte 7 Ob 94/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 94/55 SZ 28/59 3 Ob 91/83 ... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien haben die Bewilligung der Zwangsversteigerung der dem Erstverpflichteten allein gehörigen Liegenschaft EZ. 522 Grundbuch G. und der dem Erst- und Zweitverpflichteten gehörigen Liegenschaft EZ. 1337 Grundbuch G. erwirkt. Daraufhin haben die Verpflichteten beim Landesgericht Feldkirch zu Cg 812/54 und 813/54 Klagen mit dem Begehren eingebracht, festzustellen, daß die auf Grund von Notariatsakten im Sinne des § 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, büc... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 Z3 C
Rechtssatz: Von der Sicherheitsleistung kann nicht deshalb Abstand genommen werden, weil die betreibende Partei an der zu versteigernden Liegenschaft eine voraussichtlich zum Zuge kommende Hypothek besitze. Entscheidungstexte 7 Ob 94/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 7 Ob 94/55 SZ 28/59 3 Ob 91/83 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Nach § 44 Abs 2 EO ist nicht zwingend die Bestellung einer Sicherheitsleistung vorgeschrieben. Entscheidungstexte 1 Ob 430/54 Entscheidungstext OGH 23.06.1954 1 Ob 430/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001864 Dokumentnummer JJR_19540623_OGH0002... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Die Sicherheit nach § 44 Abs 2 EO soll den Schaden decken, der dem betreibenden Gläubiger infolge der Verzögerung seiner Befriedigung entstehen könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 425/54 Entscheidungstext OGH 02.06.1954 1 Ob 425/54 1 Ob 501/50 Entscheidungstext OGH 31.01.1951 1 Ob 501/50 Ähnlich; EvBl 1951/... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Unwirksamerklärung eines vor Gericht abgeschlossenen Vergleichs auf Räumung eines Hauses samt Wiese und Garten und beantragte unter Hinweis auf den Aufschiebungsgrund des § 42 Abs. 1 Z. 1 EO. die Aufschiebung der Räumungsexekution. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm für den Fall des Erlages einer Sicherheitsleistung in der Höhe von 1000 S statt. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers gegen die Auferlegung der ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Unwirksamerklärung eines vor Gericht abgeschlossenen Vergleichs auf Räumung eines Hauses samt Wiese und Garten und beantragte unter Hinweis auf den Aufschiebungsgrund des § 42 Abs. 1 Z. 1 EO. die Aufschiebung der Räumungsexekution. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm für den Fall des Erlages einer Sicherheitsleistung in der Höhe von 1000 S statt. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Klägers gegen die Auferlegung der ... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs2 C
Rechtssatz: Auch in anderen als in § 44 Abs 2 EO genannten Fällen kann Sicherheit auferlegt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 3/54 Entscheidungstext OGH 13.01.1954 3 Ob 3/54 3 Ob 401/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 3 Ob 401/55 European Case Law Identifi... mehr lesen...