RS OGH 1982/9/8 3Ob116/82

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Veröffentlicht am 08.09.1982
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Norm

EO §44 Abs2 Z1 C

Rechtssatz

Der Richt kann gemäß § 78 EO, § 56 Abs 2 ZPO eine Sicherheitsleistung mittels einer gesetzliche Sicherheit bietenden Hypothek an einem inländischen Grundstück zulassen, wenn eine andere Art der Sicherheit von dem zur Sicherheitsleistung Verpflichteten nicht oder nur schwer beschafft werden kann; es muß dabei das Vorliegen der zuletzt genannten Voraussetzung geltend gemacht und auch dargetan werden, daß eine Hypothek auf den Liegenschaften der verpflichteten Partei "gesetzliche Sicherheit" gewähre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 116/82
    Entscheidungstext OGH 08.09.1982 3 Ob 116/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001929

Dokumentnummer

JJR_19820908_OGH0002_0030OB00116_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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