Begründung: Der Kläger ist ein Verein, dem zahlreiche Versicherungsmakler in ganz Österreich als Mitglieder angehören; seine Aufgabe ist es unter anderem, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, die die Interessen von Versicherungsmaklern berühren. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft haben für ihre Mitglieder eine Versicherung gegen das finanzielle Risiko von Abfertigungsfällen eingerichtet. Um die Kammerorganisation nicht durch zusätzliche Verwaltungsarbeiten zu belasten, wurde vor... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger erhoben gegenüber der beklagten Partei ein Feststellungsbegehren, daß sie mangels Eintrittes der in dem zwischen den Streitteilen geschlossenen Abwärmeliefervertrag vom 1.8.1984 vereinbarten Voraussetzungen nicht verpflichtet seien, das Anbot der beklagten Partei vom 12.1.1988, zur Beheizung der Glashäuser Dampf anstelle von Abwärme zu liefern, anzunehmen und die Vertragsauflösungserklärung der beklagten Partei unwirksam, der Vertrag also voll aufrecht sei; ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 18. September 1987 wurde über das Vermögen der Firma S*** Gesellschaft mbH zu Sa 18/87 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 14. Oktober 1987 zu S 30/87 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 13. Oktober 1988 brachte der Kläger (im Provisorialverfahren gleichzeitig gefährdete Partei, im folgenden aber jeweils: Kläger) gegenüber der beklagten Partei (im Provisorialverfahren Gegne... mehr lesen...
Begründung: Die zu HRA 3993 des Handelsregisters beim Landesgericht Innsbruck protokollierte Konrad K*** AG & Co KG wurde am 9. Oktober 1985 amtswegig gelöscht. Komplementär dieser Kommanditgesellschaft war die Zweitantragsgegnerin. Diese (protokolliert zu HRB 2046 des Landesgerichtes Innsbruck) wurde am 23. September 1987 aufgelöst und befindet sich derzeit im Liquidationsstadium. Kommanditisten der aufgelösten KG waren zuletzt die Erstantragsgegnerin und der Drittantragsgegn... mehr lesen...
Norm: EO §402 BZPO §191 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird das Verfahren einschließlich des Provisorialverfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des präjudiziellen Strafverfahrens gem § 191 Abs 1 ZPO iVm §§ 78, 402 EO unterbrochen, ist infolge der ausdrücklichen Erstreckung auch auf das Provisorialverfahren die Erlassung einer EV während eines unterbrochenen Verfahrens und die Entscheidung über einen Rekurs gegen die EV nicht zulässig; der Akt ist de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 10.Jänner 1989 das Verfahren einschließlich des Provisorialverfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des Strafverfahrens 9 b E Vr 13.835/87, Hv 9172 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, gemäß § 191 Abs 1 ZPO iVm §§ 78, 402 EO unterbrochen. Der Unterbrechungsbeschluß wurde den Parteien zugleich mit der angefochtenen Rekursentscheidung am 16. Jänner 1989 zugestellt. Da er sich ausd... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte ihr auf Grund des Teilurteils vom 19.Mai 1988 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 108.604,-- sA die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Rekursgericht wies den Antrag ab und sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei. Der Beschluß der zweiten Instanz wurde der betreibenden Partei am 14.September 1988 zugestellt. Den am 29.September 1988 von der betreibenden Partei über... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen Gewerbeschein für das Anmeldungsgewerbe des "Werbungsvertreters". Er war für die Erstbeklagte, welche die Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift "Fremdenverkehr (FM)" ist, fast zehn Jahre hindurch bis Mai 1988 als selbständiger Anzeigenvermittler tätig. Die Zweitbeklagte ist die Komplementärgesellschaft der Erstbeklagten, der Drittbeklagte Geschäftsführer der Zweitbeklagten sowie Herausgeber und Chefredakteur der genannten Zeitung. In der A... mehr lesen...
Norm: EO §402 AZPO §527 Abs2 B5
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Erlassung einer EV ohne Anhörung des Gegners der gefährdeten Partei abgewiesen, ist dessen Stellung gleich wie die des Prozessgegners, dem die Klage noch nicht zugestellt worden ist. Ihm steht daher mangels Parteistellung ein Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichtes selbst dann nicht zu, wenn dem Beschluss des Rekursgerichtes ein Rechtskraftvorbehalt beigesetzt w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Erstbeklagten zur Unterlassung der Inbetriebnahme des Traktors Marke Lindner 420 S Allrad mit dem Kennzeichen O-137.582 und der Zweitbeklagten zur Unterlassung, dritten Personen die Inbetriebnahme dieses Traktors zu ermöglichen oder zu gestatten. Zur Sicherung dieses Unterlassungsanspruches beantragte er ferner für die Dauer des Rechtsstreites eine einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der den Beklagten verboten werde, den Tra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es im geschäftlichen Verkehr ab sofort zu unterlassen, Bier unter der zur Verwechslung mit der Marke und dem Firmenschlagwort "B***" der Klägerin geeigneten Bezeichnung "U*** B***", insbesondere auch in der äußeren Aufmachung wie in der Klagebeilage O, nach Österreich zu liefern. Die Beklagte trat diesem Antrag entgegen, erhob die Ein... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Journalisten. Der Beklagte ist Autor des im Verlag Hans P*** Verlagsgesellschaft mbH & Co KG (Revisionsrekurswerberin) erschienenen Buches "Der Fall Lucona", in dem er auch über den Kläger und dessen Verhalten im Zusammenhang mit seinen Recherchen in der "Lucona"-Affäre berichtet. Der Kläger behauptet, daß die vom Beklagten über ihn aufgestellten Tatsachenbehauptungen in vielen Punkten wahrheitswidrig und ehrenrührig seien und begehrt die Unt... mehr lesen...
Norm: EO §294 M3EO §382 Z7 II7EO §402 A
Rechtssatz: Da die Bestimmungen über das Exekutionsverfahren auch auf das Sicherungsverfahren sinngemäß Anwendung zu finden haben, gilt die Regelung der Rekurslegitimation der Drittschuldner auch im Sicherungsverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 549/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 549/88 WBl 1988,340 = BankArch 1988,1230 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm folgenden Sachverhalt als bescheinigt an: 1983/1984 wurde zwischen der Erstantragsgegnerin und der gefährdeten Partei die Lieferung von Motorersatzteilen im Wert von rund 1,5 Millionen Dollar vereinbart. Die gefährdete Partei lieferte in der Folge Ersatzteile und erhielt dafür von der Erstantragsgegnerin ein Entgelt von ca. 1,5 Millionen Dollar. Ein Teil der gelieferten Ware entsprach jedoch nicht der zwischen der gefährdeten Partei und der Erstant... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte, zur Sicherung ihres Anspruches auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dem Gegner zu verbieten, den Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 114 KG Seewalchen des Grundbuches Neumarkt zu belasten und zu veräußern, und begehrte, dieses Verbot bei der Liegenschaft im Gundbuch anzumerken. Die einstweilige Verfügung wurde mit dem Beschluß vom 1.Juli 1986, 2 C 101/86-2, bewilligt. Die gefährdete Partei beantrag... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge eines Unterhaltsprozesses begehrte die klagende und gefährdete Partei (kurz: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Gewährung eines einstweiligen Unterhaltes von monatlich 5.000,- S. Das Erstgericht hat die begehrte einstweilige Verfügung erlassen. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß diese einstweilige Verfügung ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung aufgetragen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt im Standort Wien 1., Postgasse 6, den Detail- und Großhandel (unter anderem auch) mit Beleuchtungskörpern, die ihr Gatte Thomas G*** entworfen hat; diese Beleuchtungskörper werden von verschiedenen kleineren Firmen hergestellt. Die Klägerin bezeichnet ihr Unternehmen und die Lampen als "T***". Die Beleuchtungskörper werden in ihrem Katalog (./A) mit dem Hinweis darauf dargestellt, daß es sich dabei "ausschließlich um eigene Entwürfe handelt, die i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) zur Sicherung des Anspruchs der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: Klägerin) auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse mit einstweiliger Verfügung vom 22.7.1987 (ON 24) auf, den aus dem Kaufvertrag vom 23.4.1987, abgeschlossen zwischen dem Beklagten und Barbara W*** über den Hälfteanteil des Beklagten an der Liegenschaft EZ 215 KG Werf... mehr lesen...
Begründung: Gleichzeitig mit seiner Scheidungsklage stellte der Ehemann einen Sicherungsantrag nach § 382 Z 8 lit. b EO. Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung im Sinne der Abweisung des Sicherungsantrages ab; dabei unterließ es in sinngemäßer Anwendung des § 502 Abs. 5 ZPO einen Ausspruch über den Wert des Beschwerdegegenstandes. Gegen den Beschluß des Rekursgerichtes richtet sich der Revisionsrekurs des Ehemannes. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die von den gefährdeten Parteien vor Einleitung eines Prozesses beantragte einstweilige Verfügung, setzte den gefährdeten Parteien zur Einbringung der Klage eine Frist bis 15.6.1987 und wies sie überdies an, spätestens zum 15.6.1987 die Einbringung der Klage nachzuweisen, widrigenfalls die einstweilige Verfügung von Amts wegen aufgehoben werde (ON 5). Am 12.6.1987 legten die gefährdeten Parteien die Rubrik einer gegen die Gegnerin beim Handel... mehr lesen...
Begründung: Am 30. Juli 1986 schlossen die Streitteile drei schriftliche Liefervereinbarungen über Werkleistungen der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: Klägerin) als Generalunternehmerin im Rahmen der vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter) geplanten Errichtung eines Wasserkraftwerkes in seiner Akkumulatorenfabrik in Feistritz in Rosental, und zwar: Die Liefervereinbarung I, mit welcher der Beklagte die Klägerin mit der Errichtung ei... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beklagten Partei trug das Erstgericht der klagenden Partei auf, binnen 6 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von S 100.000 durch Erlag baren Geldes, einer Bankgarantie, mündelsicherer Wertpapiere oder Einlagebücher zu leisten. Die klagende Partei legte eine an die beklagte Partei adressierte Bankgarantie der C***-B*** mit folgendem Wortlaut vor: "Wir haben davon Kenntnis, daß der Firma W***-B*** Inc. als klagende Partei in dem vor dem Handelsgericht Wien ..... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den mit einer gleichlautenden Klage auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen verbundenen Sicherungsantrag der Klägerin ab. Das Rekursgericht gab dem Sicherungsantrag statt und sprach aus, daß der Wert des Gegenstandes der Rekursentscheidung S 300.000 übersteige. Dieser Beschluß wurde der Beklagten am 26.Februar 1987 zugestellt. Mit dem am 31.März 1987 überreichten Revisionsrekurs verband die Beklagte den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines mit Klage geltend gemachten Anspruches, die Erstbeklagte sei schuldig, die weitere Veröffentlichung und den Vertrieb des Werkes "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" durch die Zweitbeklagte, und die Zweitbeklagte sei schuldig, den weiteren Verlag und Vertrieb des genannten Werkes der Erstbeklagten zu unterlassen, beantragte der Kläger, es beiden Beklagten zu verbieten, das Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" zu vertreiben, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen der klagenden Partei ist nach Einbringung des Revisionsrekurses (Postaufgabe 5.Februar 1987) mit Beschluß des Kreisgerichtes Krems a.d. Donau vom 4.März 1987, S 10/87-2, das Konkursverfahren eröffnet worden. Gemäß § 7 Abs. 1 KO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gemeinschuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs. 3 KO bezeichneten Streitigkeiten, durch die Konkurse... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben mit notariellem Pachtvertrag vom 15. September 1977 eine rund 4500 m 2 große Fläche des Grundstückes 954 der Liegenschaft EZ 377 KG St. Ruprecht bis 15. Februar 1993 in Bestand genommen. Diese Fläche wurde zunächst als Lagerplatz im Rahmen der von den Klägern betriebenen Autoverwertung verwendet. Mit notariellem Pachtvertrag vom 19. August 1980 wurde dann diese Fläche von den Klägern für die Zeit vom 15. Dezember 1980 bis zum 15. Februar 1993 an die B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der vom Rekursgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde den Beklagten aufgetragen, den unerlaubten Kleinverkauf von Arzneimitteln, insbesondere eines "Brusttees", der seiner äußeren Aufmachung nach zur Linderung bei Rachenkatarrh und Husten bestimmt ist, zu unterlassen. Der gegen diesen Beschluß erhobene ao Rekurs der Beklagten ist nicht zulässig. Der von den Beklagten selbst als zu hoch bemängelte (S 22) und vom ... mehr lesen...
Begründung: Als Inhaber (Erstkläger) bzw. Lizenznehmerin (Zweitklägerin) der für Dienstleistungen der Klasse 42 "Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Mißwahlen" auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 "M*** A***" beantragten die Kläger zur Sicherung eines inhaltsgleichen, auf §§ 1, 7 und 9 UWG gestützten Unterlassungsanspruches mit einstweiliger Verfügung 1. beiden Beklagten zu untersagen, im Zusammenhang mit Misswahl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Übereinstimmend haben die Vorinstanzen einen Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit c EO abgewiesen. Das Verfahren zur Erlassung und Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c EO richtet sich nach den Bestimmungen der EO (JBl 1980, 268, EFSlg 34.614 u.a.). Am exekutionsrechtlichen Charakter einer derartigen einstweiligen Verfügung hat sich weder durch d... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe beantragten die Eheleute die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Die geschiedenen Eheleute haben im Zusammenhang mit diesem Verfahren die einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens mittels einer einstweiligen Verfügung nach dem § 382 Abs. 8 lit. c EO beantragt, die Frau dahin, daß ihr bis zur rechtskräftigen Beendigung des Aufteilungsverfahrens die Räume im Erdgeschoß und im Keller des Hauses Berg... mehr lesen...