Begründung: Die Streitteile standen in ständiger Geschäftsbeziehung. Die klagende und gefährdete Partei (folgend kurz klagende Partei) finanzierte der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (folgend kurz beklagte Partei) eine Reihe von Transportfahrzeugen, während die beklagte Partei als alleiniger Frachtführer für die klagende Partei tätig war. Aus dieser Geschäftsbeziehung machte die klagende Partei einen aushaftenden Saldo von S 9,516.497,65 sA mit Klage geltend... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Der Partei, die die EV unberechtigt beantragt hat, ist der gesamte Zeitraum, während dessen sie wirksam war, als rechtswidriges Verhalten zuzurechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 1038/92 Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 1038/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007228 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 28.2.1984 verkaufte der Beklagte den Ehegatten Leopold und Anna F***** die Liegenschaft EZ 82 Grundbuch K*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 630 Wald, zum Kaufpreis von S 105.000. Die Käufer bevollmächtigten den öffentlichen Notar Dr. Franz D*****, den Kaufvertrag zu errichten. In Punkt II des Kaufvertrages wurde vereinbart, dass die Käufer ab sofort in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Kaufgegenstandes eintreten und vom Tag des Vertrag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 5. 4. 1991 entlassen. Seither ist er im selben Geschäftszweig wie seine frühere Dienstgeberin selbständig tätig. Er begehrt von der Beklagten an Kündigungsentschädigung, Provisionen, Reisespesen und Überstunden S 1,303.476,46 sA; da die Beklagte verschiedenen Geschäftspartnern mit Schreiben vom 5. 4. 1991 mitgeteilt habe, daß sie sich vom Kläger "wegen verschiedener Unkorrektheiten... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 20. Juni 1975 Geschäftsführerin der Dr.techn.Ernst L*** & Co. Gesellschaft mbH (im folgenden kurz L*** GesmbH genannt) mit dem Sitz in Steyrermühl. Unternehmensgegenstand war im wesentlichen die fabriksmäßige Erzeugung von Maschinen. Die klagende Partei lieferte an die L*** GesmbH am 4.Oktober 1985 und am 16. Dezember 1985 technische Geräte, für die am 15. Oktober 1985 über S 189.600 und am 17. Dezember 1985 über S 613.320 (jeweils inklusive Ums... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der gefährdeten Partei verbot das Erstgericht dem Gegner der gefährdeten Partei gemäß § 382 Z 5 EO, der gefährdeten Partei nachteilige Handlungen durch Ausstrahlung einer schauspielerisch dargestellten Fahndung, die über eine Verlesung des Haftbefehls und Steckbriefes gegen die gefährdete Partei hinausgingen, in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY-ungelöst" am Freitag, den 9. September 1988 zu setzen oder durch Dritte zu dulden. Den dagegen vom Gegner der g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zeitungsverlag D*** UND F*** GmbH & Co ist Medieninhaber der in Wien erscheinenden Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Bis Ende April 1981 war die Samstag-Ausgabe dieser Zeitung in einem Farbumschlag eingelegt; ab Mai 1981 sollte sie mit einer Farbbeilage mit dem Titel "Bunte Krone" erscheinen, was in Prospekten angekündigt worden war. Die Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 2. Mai 1981 enthielt erstmals eine solche Farbbeilage. Wegen der Ankündigun... mehr lesen...
Norm: ABGB §896EO §394MedienG §39 Abs1
Rechtssatz: Daß die Haftung der einzelnen Haftpflichtigen auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen (§ 39 Abs 1 MedG; § 394 EO) beruht, steht der Annahme ihrer Solidarhaftung nicht entgegen; es handelt sich vielmehr um den Fall einer sogenannten "unechten Gesamtschuld", auf den, da das Gesetz nicht unterscheidet, die Regeln der §§ 888 ff ABGB auch unabhängig davon zur Anwendung kommen, ob die
Begründung: der... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Beklagten haben im Jahre 1981 ihre Waldgrundstücke 441/18 und 441/19, EZ 187 KG Unterpremstätten, der klagenden Partei zum Verkaufe angeboten und diese hat das Angebot am 22.3.1984 ausdrücklich angenommen. Mit Kaufvertrag vom 17.6.1987 verkauften die Beklagten die vorgenannten Grundstücke an die Marktgemeinde Unterpremstätten und erwirkten sodann einen Rangordnungsbeschluß und die bis zum 24.6.1988 wirksame bücherliche Anmerkung der Rangordnung für die beabs... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war seit 1979 Geschäftsführerin der F*** Gesellschaft mbH, die Komplementärin der "Bauunternehmung F*** & Co, Bau-, Maurer- und Zimmermeister" (in der Folge als Firma F*** & Co bezeichnet) in Wattens war. Über die Firma F*** & Co und über die F*** Gesellschaft mbH als Komplementärin wurde bereits im Jahr 1979 zu Sa 12/79 des Landesgerichtes Innsbruck ein Ausgleichsverfahren eröffnet; es wurde nach Erfüllung des Ausgleichs am 5. Februar 1980 wie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24. Juli 1987 (ON 16) hob das Erstgericht die auf Antrag der gefährdeten Parteien vor Einleitung des Prozesses erlassene einstweilige Verfügung vom 14. Mai 1987 (ON 5) mit der
Begründung: auf, daß die gefährdeten Parteien die Erhebung der Klage nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist nachgewiesen hätten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung (ON 25). Die Entscheidung des Rekursgerichtes wurde dem rechtsfreundlichen Vertreter der Gegnerin der... mehr lesen...
Begründung: Als Inhaber (Erstkläger) bzw. Lizenznehmerin (Zweitklägerin) der für Dienstleistungen der Klasse 42 "Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Mißwahlen" auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 "M*** A***" beantragten die Kläger zur Sicherung eines inhaltsgleichen, auf §§ 1, 7 und 9 UWG gestützten Unterlassungsanspruches mit einstweiliger Verfügung 1. beiden Beklagten zu untersagen, im Zusammenhang mit Misswahl... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §400
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Freigabe des Erlages insbesondere dann zu verneien sein, wenn der Gegner der gefährdeten Partei fristgerecht die Festsetzung seines Schadenersatzes nach § 394 EO beantragt hat oder aber - aus welchem Grund immer - die Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch den Gegner der gefährdeten Partei derzeit noch nicht möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §400
Rechtssatz: § 400 EO befristet zwar nicht den Ersatzanspruch nach § 394 EO selbst, wohl aber - sofern nicht innerhalb der 14-tägigen Frist entweder der Ersatzanspruch geltend gemacht oder doch bescheinigt wird, daß ein solcher Anspruch zwar besteht, aber derzeit noch nicht geltend gemacht werden kann - das Recht auf Befriedigung aus der erlegten Kaution; läßt der Gegner der gefährdeten Partei diese Frist von 14 Tagen ungen... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §400
Rechtssatz: Einer Ausfolgung der Sicherheit an die gefährdete Partei steht, wenn der Gegner der gefährdeten Partei innerhalb der 14-tägigen Frist des § 400 EO keinen Antrag nach § 394 Abs 1 EO stellt, nichts im Wege; einem entsprechenden Antrag des Erlegers ist also stattzugeben. Entscheidungstexte 4 Ob 373/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 373/86 ... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §400
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch nach § 394 EO muss nicht bei sonstigem Verfall innerhalb der 14-tägigen Frist des § 400 erhoben werden; für ihn gilt vielmehr, jedenfalls soweit es sich nicht um reinen Verfahrenskostenersatz handelt, die dreijährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 373/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 373/86 JBl ... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §400
Rechtssatz: Aus § 400 EO ist nicht abzuleiten, daß eine nach § 390 oder § 398 EO erlegte Sicherheit der gefährdeten Partei auch dann nicht ausgefolgt werden dürfte, wenn der Antragsgegner innerhalb der 14-tägigen Frist keinen Antrag nach § 394 EO gestellt und auch nicht glaubhaft gemacht hat, daß er zwar Ersatzansprüche hat, sie aber derzeit noch nicht geltend machen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist eine Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der jugoslawischen autonomen Provinz Kosovo. Der Antragsgegner betreibt im Inland ein Handelsunternehmen. Die gefährdete Partei behauptete einen aus einem Kompensationsgeschäft abgeleiteten Anspruch auf Zahlung des Schillinggegenwertes von DM 581.075,99. Zur Sicherung dieses klageweise im Sinne eines Schiedsvertrages beim Schiedsgericht der Außenhandelskammer in Belgrad geltend gemachten Forderung bean... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 20.Dezember 1984 wurde der beklagten Partei und Antragsgegnerin jede Verfügung über ihren Anspruch auf Zahlung gegenüber der V***-A*** AG in Linz im Rahmen bis S 2,500.000,-- untersagt, ein entsprechendes Drittverbot ausgesprochen und der gefährdeten Partei aufgetragen, für alle ihrer Gegnerin durch die einstweilige Verfügung verursachten Nachteile durch den gerichtlichen Erlag von S 200.000,-- Sicherheit zu leisten. Die aufgetragene Sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bestellte am.2.10.1979 bei der FIRMA H*** K*** G*** M.B.H. einen Künz-Laufkran, 2,5 to mit 33 m Spannweite. Dieser Laufkran sollte auf zwei parallel stehenden Kranbahnen, die ebenfalls von der FIRMA K*** zu liefern waren, aufgelegt werden. Auf den Kranbahnen wird die sogenannte Kranbrücke nach vor und zurück bewegt. Auf der Kranbrücke selbst ist eine sogenannte Laufkatze mit einem Kranhaken zu montieren. In der Laufkatze sollte eine Kranwaage der ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.7.1981 eingelangten Klage, AZ 24 Cg 829/81 des Erstgerichtes, begehrte die betreibende Partei als Klägerin von der verpflichteten Partei als der Beklagten die Zahlung eines Betrages von US-Dollar 8.661,-- s.A. Zur Sicherung dieses Anspruches erließ das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei am 28.7.1981, ON 3, eine einstweilige Verfügung, in der der verpflichteten Partei jede Verfügung über 400 näher bezeichnete, bei einer Speditionsgesellschaft in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293AHG §1 Cd1bEO §394
Rechtssatz: Die Auffassung der zur Entscheidung nach § 394 Abs 1 EO berufenen Gericht, die gefährdete Partei sei zum Ersatz der Vermögensnachteile ihres Gegner, die ihm durch vermehrte Aufwendungen infolge einer Bauverzögerung durch ein einstweiliges Bauverbot entstanden sind, verhalten, ist dann keine unvertretbare Rechtsansicht, wenn dieser Nachteil zwar nur durch rechtswidrige Tätigkeit (Bauführung ohne rec... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Durch Erwirkung der Untersagung einer Bauführung mittels einstweiliger Vorkehrung, die dem Gegner mangels Rechtskraft der Baubewilligung schon nach den baurechtlichen Vorschriften untersagt war, hat die gefährdete Partei nur eine Tätigkeit gehindert, die schon als solche rechtswidrig und verboten war. Entscheidungstexte 1 Ob 9/85 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftung... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 AZPO §521a
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 394 EO ist die Erstattung einer Rekursbeantwortung nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 3 Ob 504/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 504/85 4 Ob 373/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 373/86 Auch; Beisatz: Hier: Ausfolgung der Kaution. (T1) Veröff: SZ 60/24 ... mehr lesen...
Norm: EO §55 ffEO §394
Rechtssatz: Die Sammlung von Entscheidungsgrundlagen erfolgt bei einem Antrag nach § 394 EO nach den §§ 55 - 59 EO. Das Gericht kann auch selbst mit übergehung eines von der Partei angebotenen Beweises den Ersatzbetrag nach freier Überzeugung festsetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 504/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 504/85 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §394EO §402 Abs2 B
Rechtssatz: Beim Verfahren über Ersatzansprüche nach § 394 EO sind die besonderen Verfahrensvorschriften über Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen (§ 389 EO nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 504/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 504/85 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Von einer mangelnden Berechtigung der gefährdeten Partei zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen kann grundsätzlich dann gesprochen werden, wenn sich herausstellt, daß der zu sichernde Anspruch nicht zu Recht besteht, oder wenn eine Gefährdung der Durchsetzung des an sich berechtigten Anspruches nicht gegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 504/85 Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Der (frühere Erst-) Kläger ist - ebenso wie der frühere Zweit- und Drittkläger, welche nach Entscheidung des Rekursgerichtes die von ihnen gegen die erst- bis neuntbeklagten Parteien ebenfalls erhobene, gleichlautende Klage zurückgezogen haben - nach seiner Behauptung Mitglied der Landesgruppe Wien des Österreichischen Wirtschaftsbundes (ÖWB) und Obmann der Bezirksgruppe Wieden des ÖWB und damit Mitglied der Bezirksgruppenleitung dieser Bezirksgruppe. Die neuntbeklagte... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Der Begriff des Vermögensnachteils iSd § 394 EO ist keineswegs einschränkend zu interpretieren. Entscheidungstexte 4 Ob 501/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 4 Ob 501/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005695 Dokumentnummer JJR_19850115_OGH0002_0... mehr lesen...