Norm
EO §394Rechtssatz
Der Partei, die die EV unberechtigt beantragt hat, ist der gesamte Zeitraum, während dessen sie wirksam war, als rechtswidriges Verhalten zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007228Dokumentnummer
JJR_19921125_OGH0002_0030OB01038_9200000_001