Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit ihrer Klage auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagten) verschiedene Konkurrenzhandlungen untersagt werden sollten. Das Erstgericht erließ diese einstweilige Verfügung, deren Vollstreckbarkeit mit 4. August 2006 bestätigt wurde. Das Rekursgericht änderte jedoch die erstgerichtliche Entscheidung mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte seit 1974 ein Lokal unter der Bezeichnung „Tabasco“. Dagegen erhob die Beklagte 1979 eine Unterlassungsklage, die sie auf zwei ältere österreichische Marken mit dem Wortlaut bzw Wortbestandteil „TABASCO“ stützte. Aufgrund eines mit der Klage verbundenen Sicherungsantrags erließ der Oberste Gerichtshof am 25. März 1980 eine entsprechende einstweilige Verfügung (4 Ob 307/80), die der Klägerin am 5. Mai 1980 zugestellt wurde. Die Klägerin verteidigte sic... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache der Antragstellerin G***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gegen die Antragsgegnerin K***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co KG wegen §§ 14, 18 MedienG, AZ 94 Hv 31/04y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, hob der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes mit Urteil vom 26. September 2006, AZ 11 Os 73/06d, 11 Os 74/06a (ON 20), das Urteil des Landesgerichts für Strafsach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage, den Beklagten schuldig zu erkennen, es ab sofort zu unterlassen, - Daten des Klägers nach § 4 Z 8 DSG 2000 (das Verarbeiten und Übermitteln) zu verwenden, und - sämtliche über den Kläger gespeicherte und verwendete Daten sofort zu löschen. Obwohl er von seinem Löschungs- und Widerspruchsrecht nach §§ 27 f DSG 2000 (künftig nur: DSG) - mehrfach - Gebrauch gemacht habe und bereits eine Empfehlung der Datenschutzkommission erga... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der gefährdeten Partei Jürgen S*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die gefährdende Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH, Wi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei (Antragsgegnerin) A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Karl Grigkar und Mag. Ender Bozkurt, Rechtsanwälte in Wien, gegen die erstbeklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragstellerin) A***** V***** GmbH, *****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** KG, *****, vertreten durch Brunner, Kohlbacher, Stumvoll Advokatur GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei P***** KG *****, vertreten durch Dr. Julia Hagen und Mag. Martin Künz, Rechtsanwälte in Dornbirn, wegen Unterlassung, Beseitigu... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Die Beklagte hat den im
Spruch: genannten Personen im Sicherungsverfahren den Streit verkündet und sie zur Nebenintervention aufgefordert. Das Erstgericht hat den „Antrag" auf Streitverkündung mit der
Begründung: zurückgewiesen, im Sicherungsverfahren sei eine Nebenintervention unzulässig. Das Rekursgericht hat diesen Beschluss aus dem vom Erstgericht genannten Grund bestätigt und unter Verweis auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ausgesprochen, dass der Revis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kamil K*****, gegen die beklagte Partei Iveta K*****, vertreten durch Mag. Klemens Mayer, Rechtsanwalt in Wien, als Verfahrenshelfer, wegen Ehescheidung und Antrag ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit ihrer Klage auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit dem dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Beklagten) verschiedene Konkurrenzhandlungen untersagt werden sollten. Das Erstgericht erließ diese einstweilige Verfügung abhängig vom Erlag einer Sicherheitsleistung von 20.000 EUR, die von der Klägerin auch bei Gericht hinterlegt wurde. Das Rekursgericht gab dem R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Manja S*****, wider den Gegner der gefährdeten Partei Ernst S*****, vertreten durch Dr. Herbert Pertl, Rechtsanwalt in Wörgl, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382g EO, ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Im Zuge dessen begehrte der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seines nachehelichen Aufteilungsanspruchs. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag mit einstweiliger Verfügung vom 18. 5. 2004 statt und verbot der Beklagten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils binnen Jahresfrist einzuleitenden Aufteilungsverfa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Anca N*****, vertreten durch Weidacher, Imre & Schaffer, Rechtsanwaltspartnerschaft OEG in Gleisdorf, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei Maria S*****, vertreten durch Mag. Markus Gregoric,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 5. 2002 erließ das Erstgericht über Antrag der gefährdeten Parteien (Antragsteller) zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den nunmehrigen Gemeinschuldner als Antragsgegner auf Übertragung von 13.473 bzw 30.881 Aktien an einer russischen Gesellschaft eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, über die Aktien zu verfügen. Einer GmbH, die 30.540 Aktien hielt, wurde verboten, die von ihr gehaltenen Aktien an den Antragsgegner a... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1989 gemeinsame Eigentümer einer Liegenschaft im französischen Territorium der zu Guadeloupe gehörigen Insel Saint-Martin, auf der sie ein Wohngebäude samt Swimmingpool und tropischem Garten errichteten. Der Kläger begehrte mit der am 11. 4. 1996 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung. Die Beklagte wandte die Möglichkeit der auch nach französischem Recht vorrangigen Naturalteilung sowie ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur und ist Medieninhaberin mehrerer Magazine, darunter des Seniorenmagazins "Unsere Generation". Sie wurde im Dezember 2002 vom Österreichischen Seniorenrat mit der Durchführung der Initiative "Seniorkom" beauftragt, die unter der Patronanz des Österreichischen Seniorenbundes steht, von allen politischen Lagern unterstützt und von zahlreichen Wirtschaftspartnern - darunter die Telekom Austria - gesponsert wird. Die Initiative soll ä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, obwohl er sich gegen einen zur Gänze bestätigenden Beschluss richtet, nicht jedenfalls unzulässig, weil in Verfahren über den Ersatzanspruch nach § 394 EO die Bestimmung des § 402 Abs 1 EO analog anzuwenden ist (4 Ob 2097/96b = SZ 69/114; RIS-Justiz RS0104478); das Rechtsmittel zeigt aber keine erhebliche Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) auf. Der Revisionsrekurs ist, obwohl er sich gegen einen zur ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §394KartG 1988 §52
Rechtssatz: § 394 EO ist auf die in §52 KartG geregelten einstweiligen Verfügungen - möglicherweise abgesehen von jener des §52 Abs 2 erster Fall KartG (richterliche Vertragshilfe) - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht anzuwenden.Gegen eine analoge Anwendung des § 394 EO auf von den Amtsparteien und den Regulatoren beantragte einstweilige Verfügungen nach § 52 KartG spricht, dass die auch im öffentli... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Kontoinhaberin der Konten Nr 0001-825363 über EUR 115.396,60 und Nr 0074-041690 über CHF 510.892,30. Es besteht der dringende Verdacht, dass die auf den genannten Konten erliegenden Gelder verbrecherischer Herkunft sind, der Zweitantragsgegnerin ein Betrag von ITL 2,067,000.000 unter dem Vorwand günstiger Veranlagung herausgelockt und auf diese Konten deponiert wurde. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck erließ das Landesgericht Inn... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei (Antragsgegnerin) beauftragte die gefährdete Partei (Antragstellerin) mit der Fertigung, Lieferung und Montage von Stahlbauten gemäß den Produktionsplänen des DI Peter W*****; der von der Antragstellerin am 31. Juli 2000 bestätigte Auftrag wurde von der Antragsgegnerin am 24. August 2000 angenommen. Gleichzeitig verpflichtete sich die Antragsgegnerin zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von S 2,5 Mio. Diese Anzahlung sollte mit einer... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden: klagende Partei) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung, mit der der beklagten und gefährdenden Partei (im Folgenden: Beklagter) zur Sicherung der Ansprüche der klagenden Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen untersagt wurde, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. 3. 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei auf w... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 lita IVBEO §394
Rechtssatz: Die Rückforderung zu Unrecht gezahlten einstweiligen Ehegattenunterhalts kann nicht in einem Verfahren nach § 394 Abs 1 EO erfolgen. Es besteht kein Wahlrecht des Gegners der gefährdeten Partei zwischen dem Anspruch nach § 394 Abs 1 EO und dem Kondiktionsanspruch. Entscheidungstexte 3 Ob 195/02a Entscheidungstext OGH 30.08.2002 3 Ob 19... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur Klägerin) am 16. Mai 1995 gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) eingeleitete Verfahren des Landesgerichts Steyr über ihre Ansprüche aus dem Titel des Ehegattenunterhalts nach § 94 EheG, nun zeitlich beschränkt bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung ist noch anhängig. In diesem Verfahren wurde der Beklagte während aufrechter Ehe mit einstweiliger Verfü... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27. 2. 2002 (ON 7) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort untersagt, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei, insbesondere die F... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. März 2002 (ON 5) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort untersagt, während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagenden Partei, insbesondere A***... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 (ON 6) untersagte das Erstgericht dem Beklagten ab sofort 1.) bis zum 31. 3. 2002, für Mitbewerber der Klägerin, insbesondere die Firma "A*****" Feldkirch sowie die Firma "A***** GmbH" Graz und die Firma "C***** GmbH" Graz, auf welche Weise auch immer, tätig zu sein und tätig zu werden; 2.) Verträge, die über Vermittlung des Beklagten oder eines anderen klägerischen Agenten zustande gekommen sind, auszuspannen. Diese einstwei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. März 2002 (ON 5) erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Zur Sicherung der Ansprüche der klagenden und gefährdeten Partei auf Unterlassung vertrags- und gesetzwidriger Handlungen wird der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei ab sofort bei sonstiger Exekution untersagt: a) Während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit der klagenden Partei, somit bis zum 31. März 2002, für einen Mitbewerber der klagende... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei in Punkt B. des Beschlusses vom 14. 3. 2002 (ON 6) eine einstweilige Verfügung folgenden Inhalts: "Dem Beklagten ist es ab sofort untersagt, 1. bis zum 31. 3. 2002 für Mitbewerber der Klägerin, insbesondere die Firma 'A***** Finanzmanagement Roger S*****' F***** sowie die Firma 'A***** Vermögensverwaltung' Gesellschaft mbH G***** und die Firma 'A***** Fondsmarketing' Gesellschaft mbH G*****, auf... mehr lesen...