Norm: EO §394
Rechtssatz: Ausführliche Erörterungen über die Grundlagen des Ersatzanspruches nach § 394 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 396/53 Entscheidungstext OGH 29.06.1953 1 Ob 396/53 SZ 26/201 1 Ob 500/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 1 Ob 500/56 4 Ob 361/77 Entsch... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Herausgabe eines Motorrades wurde im Wege der einstweiligen Verfügung die Verwahrung eines Kraftrades durch die gefährdete Partei angeordnet. Die einstweilige Verfügung wurde bis zur Rechtskraft des von der gefährdeten Partei anzustrengenden Rechtsstreites wegen Herausgabe eines Motorrades, längstens jedoch bis 1. November 1951 bewilligt. Gleichzeitig wurde in der einstweiligen Verfügung gemäß § 391 Abs. 2 EO. die gefährdete Part... mehr lesen...
Norm: EO §391 VAEO §391 VCEO §394
Rechtssatz: Die nach § 391 Abs 2 EO bestimmte Frist für die Einbringung der Klage oder für den Antrag auf Bewilligung der Exekution ist fruchtlos verstrichen, wenn die Einbringung dem Gerichte, welches die einstweilige Verfügung bewilligt hat, nicht fristgerecht nachgewiesen wurde, falls ein Auftrag hiezu erteilt worden war, mag die Klage oder der Exekutionsantrag auch tatsächlich fristgerecht eingebracht worde... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Zum Verfahren nach § 394 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 369/51 Entscheidungstext OGH 30.05.1951 1 Ob 369/51 Veröff: EvBl 1951/425 S 520 3 Ob 356/51 Entscheidungstext OGH 30.05.1951 3 Ob 356/51 1 Ob 500/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 1 Ob 50... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Anspruch auf Ersatz der ihr durch die Unterbringung ihres Sohnes entstandenen Mehrauslagen mit der Begründung: , daß die Beklagten widerrechtlich die Räumung ihrer von ihnen benützten Wohnung auch nach Aufhebung der ihnen seinerzeit gewährten vorläufigen Einweisung durch Bescheid des Bundesministeriums für soziale Verwaltung verweigerten, es auf einen Räumungsprozeß ankommen ließen und auch nach Urteilsrechtskraft nicht die Wohnung räumten, sondern weitere Räumungsauf... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §394
Rechtssatz: Für den aus der Aufschiebung der Zwangsvollstreckung entstandenen Schaden haftet der Antragsteller dem Gläubiger ohne Rücksicht auf ein Verschulden nur im Rahmen der geleisteten Sicherheit. Der Schadenersatzanspruch ist im Rechtswege geltend zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 170/30 Entscheidungstext OGH 20.03.1930 3 Ob 170/30 SZ 12/66 ... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: (Zum RAT 1923) Zu den Vermögensnachteilen, deren Vergütung der Gegner der gefährdeten Partei von ihr gemäß § 394 EO beanspruchen kann, gehört auch ein Mehranspruch seines Anwaltes im Sinne § 2 Abs 2 RAT. Entscheidungstexte 1 Ob 1021/26 Entscheidungstext OGH 19.01.1927 1 Ob 1021/26 SZ 9/12 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EO §394ZPO §223
Rechtssatz: Anträge nach § 394 EO sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 1 Ob 6/25 Entscheidungstext OGH 24.02.1925 1 Ob 6/25 SZ 7/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0005697 Dokumentnummer JJR_19250224_OGH0002_0010OB00006_2500000_001 mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Zu § 394, 3. Fall EO. Entscheidungstexte 3 Ob 526/24 Entscheidungstext OGH 29.07.1924 3 Ob 526/24 SZ 6/245 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0005700 Dokumentnummer JJR_19240729_OGH0002_0030OB00526_2400000_001 mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Der dem Gegner der gefährdeten Partei gemäß § 394 Abs 1 EO zustehende Ersatzanspruch kann über die Summe der ihm schon vom Rekursgerichte bei Abweisung des Antrages auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zugesprochenen Kosten hinausgehen, insbesondere auch die Kosten des hiedurch gegenstandslos gewordenen Widerspruches umfassen. In diesem Belange steht der Anfechtung eines abändernden Beschlusses der zweiten Instanz... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVAEO §394
Rechtssatz: Die zur Abwendung einer einstweiligen Verfügung erlegte Geldsumme ist dem Gegner der gefährdeten Partei zurückzustellen, wenn diese die Klage nicht rechtzeitig überreicht hat. Entscheidungstexte 2 R 235/19 Entscheidungstext OGH 11.11.1919 2 R 235/19 SZ 1/75 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...