Begründung: Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift "T*****"; die Zweitbeklagte ist ihre Komplementärin. Hans P***** ist (einziger) Geschäftsführer der Zweitbeklagten. Auf der hinteren Umschlagseite der Ausgabe Nummer 11 der Zeitschrift "T*****" vom 30. November 1995 war eine "unbezahlte Anzeige der SPÖ" abgedruckt, mit der Plakate der SPÖ im - zu diesem Zeitpunkt noch laufenden - Nationalratswahlkampf 1995 nachgeahmt wurden. Wie die Plakate war auch d... mehr lesen...
Norm: EO §394ZPO §528 Abs1 D4aZPO §528 Abs2 D4a
Rechtssatz: In Bezug auf § 528 Abs 1 Z 3 ZPO besteht zwischen den Kosten des Provisorialverfahrens und den Kosten eines Exekutionsverfahrens oder auch Impugnationsverfahrens kein Unterschied, der eine Verschiedenbehandlung rechtfertigte: In allen Fällen handelt es sich um Verfahrenskosten, über die an sich im jeweiligen Verfahren zu entscheiden ist. Für sämtliche dieser Kosten treffen die Argument... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (§ 526 Abs 2 ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu § 526; 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO; Kodek in Rechberger Rz 5 zu Paragraph 526 ;, 3 Ob 312/97x uva) jedenfalls unzulässig. Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrfach ... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 CZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Bestätigt das Rekursgericht in einem Verfahren nach § 394 EO den Beschluß des Erstgerichtes über die Zurückweisung einer von der gefährdeten Partei aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung, ist ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 102/98s Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im weiteren nur Beklagter), war vom 18.10.1993 bis 27.12.1996 als Monteur, zuletzt ab 1.1.1995 als Obermonteur bei der klagenden und gefährdeten Partei (im weiteren nur klagende Partei) beschäftigt. Sein (schriftlicher) Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot: "..... Sie verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden aus dem B... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 A
Rechtssatz: Das Revisionsrekursverfahren ist in bezug auf die Festsetzung eines Entschädigungsbetrags nach § 394 EO zweiseitig und die Revisionsrekursbeantwortung des Gegners der gefährdeten Partei daher zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 2382/96t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2382/96t 3 Ob 102/98s Entscheid... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Die gefährdete Partei hat ihrem Gegner im Provisorialverfahren, also dem Gegner der gefährdeten Partei, für alle ihm durch die Verfügung verursachten Vermögensnachteile Ersatz zu leisten. Die Höhe des Ersatzes hat das Gericht durch Beschluß festzusetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 2382/96t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2382/96t ... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Gegner im Sinne des § 394 EO ist derjenige, der von der gefährdeten Partei als deren Antragsgegner (=Gegner der gefährdeten Partei) bezeichnet und damit in das Sicherungsverfahren gezogen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 2382/96t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2382/96t European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Zweck des § 394 EO ist es, für den Sicherungsgegner einen raschen Ausgleich für die einschneidenden Eingriffe einer sich als ungerechtfertigt erweisenden einstweiligen Verfügung, die bewilligt wurde, ehe die Berechtigung des Anspruchs feststand, zu schaffen (vergleiche RdW 1993, 245). Entscheidungstexte 1 Ob 2382/96t Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 238... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VAEO §394
Rechtssatz: Mit dem Verfahren nach § 394 EO steht dem Gegner der gefährdeten Partei ein summarisches Verfahren zur Liquidierung von Schäden zur Verfügung, das dem entspricht, in dem die gefährdete Partei vorläufigen Rechtsschutz erlangt hat. Nach § 389 EO hat die gefährdete Partei ihren Anspruch zu behaupten und auf Verlangen des Gerichtes glaubhaft zu machen. Es ist nicht Sache des Gerichtes, von Am... mehr lesen...
Norm: EO §394EO §402 Abs1 CZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 394 EO wird in § 402 Abs 1 EO nicht erwähnt. Auf Grund analoger Anwendung des § 402 Abs 1 EO können aber auch zur Gänze bestätigende Beschlüsse über den Ersatzanspruch nach § 394 EO beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2097/96b Entscheidungstext OGH 14.05.1996 4 Ob 2097/96b ... mehr lesen...
Norm: EO §394ZPO §528 Abs2 Z3 D4aZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: § 394 EO gibt einen - verschuldensunabhängigen - Schadenersatzanspruch; soweit aber der Ersatz von Kosten begehrt wird, geht es auch beim Anspruch nach § 394 EO letztlich (nur) um die Frage, ob und in welcher Höhe der Gegner Kosten ersetzen muss. Wenn und soweit der gemäß § 394 EO begehrte Ersatz Kosten betrifft, die dem Gegner der gefährdeten Partei erwachsen sind, liegt daher ei... mehr lesen...
Norm: EO §394
Rechtssatz: Über Ersatzansprüche nach § 394 EO entscheidet ausschließlich das Sicherungsgericht. In einem Erkenntnisverfahren können sie auch nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 549/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 549/95 Veröff: SZ 69/36 1 Ob 239/00d Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §394EO §396ZPO §514 BZPO §528 D6 Abs1 B
Rechtssatz: Sind dem Gegner der gefährdeten Partei im Provisorialverfahren Kosten entstanden, ist aber die erlassene einstweilige Verfügung infolge Nichterlags der der gefährdeten Partei auferlegten Sicherheitsleistung binnen der Frist des § 396 EO als gegenstandslos anzusehen, steht dem Antragsgegner die Möglichkeit offen, die ihm im Provisorialverfahren entstandenen Kosten gemäß § 394 E... mehr lesen...