Norm: EO §389 VBZPO §274
Rechtssatz: Zur Frage der paraten Bescheinigungsmittel (Zeugen außerhalb des Gerichtssprengels; Auftrag zur Urkundenvorlage an den Gegner). Entscheidungstexte 7 Ob 621/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 7 Ob 621/56 EvBl 1957/174 S 241 = SZ 29/86 6 Ob 45/61 Entscheidungstext OGH 08.02.1961 6 Ob 45/61 ... mehr lesen...
Die Beklagte hat beim Bezirksgericht Wiener Neustadt den Verkauf verschiedener Fahrnisse, die ihr von Blanka K. als Pfand für eine Forderung von 49.367 S 04 g übergeben wurden, gemäß Art. 8 Nr. 14 der 4. EVzHGB. erwirkt; die Durchführung wurde einem Notar als Gerichtskommissär übertragen; für den 24. Juli 1956 war der Verkauf angesetzt. Am 23. Juli 1956 brachte die Klägerin zu 6 C 22/56 des Erstgerichtes eine auf § 37 EO. gestützte Klage auf Unzulässigerklärung der von der Beklagten... mehr lesen...
Norm: EO §389 VA
Rechtssatz: Grundsätzliches zum Bescheinigungsverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 435/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 435/56 4 Ob 310/63 Entscheidungstext OGH 12.03.1963 4 Ob 310/63 Veröff: JBl 1963,617 1 Ob 121/63 Entscheidungstext OGH 17.07.1963 1 Ob 121/63 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §389 IEO §389 IIIAEO §389 VA
Rechtssatz: Ein Sachverhalt, der infolge seiner Vielfältigkeit und Unübersichtlichkeit trotz eingehender Prüfung der paraten Bescheinigungsmittel noch nicht einmal annähernd rechtlich beurteilt werden kann, eignet sich nicht zur
Begründung: einer einstweiligen Verfügung. Entscheidungstexte 2 Ob 472/56 Entscheidungstext OGH 06.09.1956 2 Ob 4... mehr lesen...
Norm: EO §389 IIIA
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Eingabe als "neuerlicher Antrag" stellt keine ausreichende und der Vorschrift des § 389 Abs 1 EO entsprechende Bezugnahme auf sonstiges Vorbringen dar. Entscheidungstexte 2 Ob 471/56 Entscheidungstext OGH 06.09.1956 2 Ob 471/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIFEO §389 IEO §389 VAEO §389 VI
Rechtssatz: Die Rechtskraft von Beschlüssen, mit welchen ein Antrag auf Erlaß einer EV mangels Bescheinigung abgewiesen wurde, steht einem neuerlichen Antrag, dem die ursprünglich fehlenden Bescheinigungsmittel angeschlossen werden, nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 406/56 Entscheidungstext OGH 01.08.1956 3 Ob 406/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs2 Z1 CEO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §389 VAEO §389 VBEO §389 VE
Rechtssatz: Eine beabsichtigte Veräußerung ist durch die im Grundbuch bewirkte Anmerkung der Rangordnung hinlänglich bescheinigt. Entscheidungstexte 7 Ob 499/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 499/55 4 Ob 569/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991... mehr lesen...
Norm: EO §389 VBEO §390 Abs1 III
Rechtssatz: Anspruchsbescheinigung durch ein Testament. Entscheidungstexte 7 Ob 499/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 499/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005322 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382EO §389 IEO §389 IIIAEO §389 IIIF
Rechtssatz: Ein Räumungsanspruch kann nicht durch ein Verbot, den Wiederaufbau dieses Hauses nicht zu stören, gesichert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 261/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 3 Ob 261/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0004901 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §389 IIIAEO §389 IIID
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung zur Abnahme der Rechnungsbelege, Quittungen, Karteikarten und Stempel eines Versicherungsvertreters nach Auflösung des Dienstvertrages setzt die Behauptung einer begründeten Besorgnis des Mißbrauches dieser Belege voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 331/55 Entscheidungstext OGH 18.05.1955 1 Ob 331/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 DEO §379 AEO §389 IX
Rechtssatz: Die pfandweise Beschreibung kann als einstweilige Verfügung schon vor Anbringung der Zinsklage beantragt werden. Eine solche pfandweise Beschreibung unterliegt aber allen Vorschriften der Exekutionsordnung über einstweilige Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 705/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 3 Ob 705/54 ... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hat das Recht auf Übersetzung, Veröffentlichung und Vertreibung des amerikanischen "Baby Book" am 23. März 1953 erworben. Die beklagte Partei vertreibt ein in der Reihe der Humboldt-Taschenbücher erschienenes Buch "Unser Baby". Das einen Kinderkopf darstellende Titelbild des "Baby Book" gleicht vollkommen dem Titelbild des Buches "Unser Baby". Über den Rekurs der klagenden Partei gegen die Abweisung ihres Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, er... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z1 II1EO §389 IIIAZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Gerichtliche Verwahrung und Verbreitungsverbot sind verschiedene Begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 SZ 27/249 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004958 Im RIS seit 1... mehr lesen...
Norm: EO §389 IIIAEO §389 VA
Rechtssatz: Nach § 389 EO sind in dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung die den Antrag begründenden Tatsachen im einzelnen darzulegen und in urkundlicher Form zu bescheinigen oder iS des § 274 ZPO durch sofort ausführbare Beweise glaubhaft zu machen. Entspricht ein Antrag nicht diesen Voraussetzungen, so trifft das Gericht keinerlei Pflicht, von Amts wegen auf eine entsprechende Stoffsammlung zu dri... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AEO §382 Z8 IIIFEO §389 VCEO §389 VII
Rechtssatz: Auch im Provisorialverfahren ist es dem Antragsgegner gestattet, die vom Antragsteller behaupteten Gefährdungstatbestände durch geeignete, sofort greifbare Bescheinigungsmittel zu widerlegen (Einwendung der Verzeihung eines Ehebruches). Entscheidungstexte 3 Ob 599/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 599/53 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, daß der Beklagte die Verbreitung von Rundschreiben und sonstigen Mitteilungen des Inhalts unterlassen müsse, es laufe gegen den Kläger ein Verfahren an, welches wahrscheinlich viel weiterreichende Folgen haben werde als er glaube, weiters, der Kläger sei praktisch vollkommen ruiniert, oder ähnlichen Inhalts. Dem Kläger wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil in der "Wiener Zeitung" und in den "Salzburger Nachrichten" auf Kosten des Beklagte... mehr lesen...
Norm: EO §389 IIIEEO §389 VA
Rechtssatz: Beweisanbote in der Klage ersetzen das Anbot von Bescheinigungsmitteln im Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 201/52 Entscheidungstext OGH 27.02.1952 1 Ob 201/52 SZ 25/51 1 Ob 294/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 294/55 ... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Der Antragsteller hat gegen den Antragsgegner eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbes erhoben und in der Klage eine einstweilige Verfügung beantragt, laut welcher dem Antragsgegner zur Sicherung des Anspruches auf Unterlassung der Behauptung und Verbreitung nachteiliger Äußerungen über die Antragstellerin und deren Erzeugnisse, insbesondere der Behauptung, daß die von der Antragstellerin hergestellten Maschinen in der Qualität nicht entsprächen und nicht solide gebaut seien, daß lauf... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VBEO §389 VEUWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Hat das Gericht vor Bewilligung einer einstweiligen Verfügung - unrichtigerweise - Zeugen im Rechtshilfeweg vernehmen lassen, so sind die Beweisergebnisse gleichwohl zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 55/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 55/52 SZ 25/18 = JBl 1953,462 = ÖBl 1952,7 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 VA
Rechtssatz: Mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung müssen die Bescheinigungsmittel zwar nicht vorgelegt, wohl aber bezeichnet werden, wobei gleichzeitig für ihre Bereitstellung Sorge zu tragen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 592/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 3 Ob 592/51 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VBZPO §274
Rechtssatz: Der Hinweis auf Zeitungsnachrichten reicht zur Bescheinigung einer Tatsache nicht völlig aus. Entscheidungstexte 1 Ob 594/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 1 Ob 594/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005346 Im RIS seit 15.06.199... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VB
Rechtssatz: Beim Verfahren über die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sind nur parate Beweismittel zu berücksichtigen. Die amtswegige Beischaffung von Urkunden und Auskünften ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 299/51 Entscheidungstext OGH 13.06.1951 1 Ob 299/51 3 Ob 195/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 VIEO §390 IEO §390 III
Rechtssatz: Zur Sicherung eines Anspruches aus einem Vertrag, der Genehmigung durch die Aussenhandelskomission unterliegt, kann eine einstweilige Verfügung auch vor Erteilung dieser Genehmigung erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 62/51 Entscheidungstext OGH 31.01.1951 1 Ob 62/51 European C... mehr lesen...
Der Rechtsmittelwerber hat gegen die Beklagte eine Klage auf Übergabe der streitgegenständlichen Wohnung eingebracht und damit den Antrag verbunden, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten und zu übergeben. Dieser Antrag wurde der Gegnerin mit der Aufforderung zur Äußerung binnen acht Tagen bei sonstiger Annahme ihrer Zustimmung zu dem Antrage gemäß § 56 EO. zugestellt. Nachdem sich die Beklagte nicht geäußert hatte, gab das ... mehr lesen...
Der Kläger beantragte in seiner Scheidungsklage, in der er der Beklagten Vernachlässigung der Hauswirtschaft und mangelnde Fürsorge für seine Person vorwarf, jedoch zugab, die eheliche Gemeinschaft einseitig wegen größerer Differenzen mit seinen in der gleichen Wohnung lebenden Schwiegereltern aufgehoben zu haben, die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Die Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus und begehrte ihrerseits einen vorläufigen Unterhalt. Der Kläger nahm in seiner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §107EO §381 AEO §382 Z8EO §389 VA
Rechtssatz: Zur Frage der Bescheinigung des Anspruches und der Gefährdung bei der Bewilligung des abgesonderten Wohnsitzes. Entscheidungstexte 2 Ob 184/50 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 2 Ob 184/50 SZ 23/73 2 Ob 816/50 Entscheidungstext OGH 15.12.1950 2 Ob 816/50 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §389 IIIAEO §389 VI
Rechtssatz: a) Einstweilige Verfügungen können nur zu dem Zwecke erlassen werden, um eine künftige Exekution gegen die Gefahr zu sichern, dass die Vollstreckung sonst vereitelt oder erheblich erschwert werden könnte (§ 381 Z 1 EO), nicht aber zu dem Zweck, um die Prozessführung zu sichern oder gar erst zu ermöglichen. b) Der Antrag auf Erlassung einer wegen Unbestimmtheit des Begehrens nicht vollstreckbaren... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte den von der zweiten Instanz teilweise abgeänderten Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die gefährdete Partei hat gegen ihren Gatten, den Antragsgegner, eine Klage eingebracht, in der sie begehrt, den Beklagten schuldig zu erklären: 1. der Klägerin und der Speditionsfirma E. in Wels gegenüber schriftlich zu erklären, daß die Klägerin allein und ausschließlich berechtigt ist, über die ihr gehörigen und bei E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2EO §389 IIIAEO §389 VA
Rechtssatz: Für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches nach § 1330 Abs 2 ABGB ist nicht nur die Unwahrheit der verbreiteten Tatsache zu bescheinigen, sondern auch, daß der Verbreiter Kenntnis dieser Unwahrheit hatte oder haben mußte. Entscheidungstexte 1 Ob 350/47 Entscheidungstext OGH 28.05.1947 1 Ob 350... mehr lesen...