Norm
EO §382 Z8 IIIFRechtssatz
Die Rechtskraft von Beschlüssen, mit welchen ein Antrag auf Erlaß einer EV mangels Bescheinigung abgewiesen wurde, steht einem neuerlichen Antrag, dem die ursprünglich fehlenden Bescheinigungsmittel angeschlossen werden, nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0005790Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013