Norm
EO §381 BRechtssatz
Eine einstweilige Verfügung zur Abnahme der Rechnungsbelege, Quittungen, Karteikarten und Stempel eines Versicherungsvertreters nach Auflösung des Dienstvertrages setzt die Behauptung einer begründeten Besorgnis des Mißbrauches dieser Belege voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005230Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013