Norm
EO §389 VARechtssatz
Hat das Gericht vor Bewilligung einer einstweiligen Verfügung - unrichtigerweise - Zeugen im Rechtshilfeweg vernehmen lassen, so sind die Beweisergebnisse gleichwohl zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0005352Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013