RS OGH 1947/5/28 1Ob350/47, 3Ob433/55

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Veröffentlicht am 28.05.1947
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Norm

ABGB §1330 Abs2
EO §389 IIIA
EO §389 VA

Rechtssatz

Für die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches nach § 1330 Abs 2 ABGB ist nicht nur die Unwahrheit der verbreiteten Tatsache zu bescheinigen, sondern auch, daß der Verbreiter Kenntnis dieser Unwahrheit hatte oder haben mußte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0005507

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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