Norm
EO §389 VARechtssatz
Mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung müssen die Bescheinigungsmittel zwar nicht vorgelegt, wohl aber bezeichnet werden, wobei gleichzeitig für ihre Bereitstellung Sorge zu tragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005333Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013