Entscheidungen zu § 382 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1.342 Dokumente

Entscheidungen 961-990 von 1.342

RS OGH 1960/5/11 3Ob167/60, 3Ob340/60, 6Ob348/60

Norm: EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2 und 3ABGB §364c C2ABGB §1233 EABGB §1266
Rechtssatz: Zulässigkeit einer EV durch Belastungs- und Veräußerungsverbot (unter den übrigen Voraussetzungen der Gefährdung) bei bücherlich eingetragener Gütergemeinschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 167/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 3 Ob 167/60 3 Ob 340/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1960

RS OGH 1960/5/4 6Ob128/60

Norm: 6.DVEheG §19EO §382 I
Rechtssatz: Wurde dem abgesondert wohnenden Ehegatten die Entfernung von Hausratsgegenständen aus der von der Gattin benützten Ehewohnung verboten und sind solche Gegenstände auf andere Art (durch Fahrnisexekution eines Dritten) in seinen Besitz gelangt, kann seitens der Gattin auf die einstweilige Anordnung kein Klagsanspruch auf Herausgabe gegründet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1960

RS OGH 1960/3/9 1Ob68/60, 2Ob43/61, 7Ob85/64, 6Ob17/65, 8Ob133/66, 6Ob70/67, 6Ob331/67, 5Ob93/68, 1O

Norm: AußStrG §1 B2EO §382 Z8 IIIFJN §1 DVa1
Rechtssatz: Wird außerhalb eines Eheverfahrens der Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes gestellt und wird gleichzeitig erklärt, daß keine einstweilige Verfügung angestrebt und die Einbringung einer Ehescheidungsklage nicht beabsichtigt ist, so hat die Entscheidung über diesen Anspruch im Außerstreitverfahren zu erfolgen (vgl auch E.v. 01.07.1952, 2 Ob 730/52). Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1960

RS OGH 1960/3/9 1Ob68/60, 2Ob43/61, 7Ob85/64, 6Ob17/65, 8Ob133/66, 6Ob70/67, 6Ob331/67, 5Ob93/68, 1O

Norm: AußStrG §1 B2EO §382 Z8 IIIFJN §1 DVa1
Rechtssatz: Wird außerhalb eines Eheverfahrens der Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes gestellt und wird gleichzeitig erklärt, daß keine einstweilige Verfügung angestrebt und die Einbringung einer Ehescheidungsklage nicht beabsichtigt ist, so hat die Entscheidung über diesen Anspruch im Außerstreitverfahren zu erfolgen (vgl auch E.v. 01.07.1952, 2 Ob 730/52). Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1960

RS OGH 1960/2/10 5Ob609/59

Norm: ABGB §93 AEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Es ist zulässig, daß Ehegatten vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens oder während desselben sich außergerichtlich über den abgesonderten Wohnort und die Unterhaltsleistung für die Dauer des Prozesses einigen. Entscheidungstexte 5 Ob 609/59 Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 609/59 Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1960

RS OGH 1960/2/10 5Ob609/59

Norm: ABGB §93 AEO §382 Z8 IIIF
Rechtssatz: Es ist zulässig, daß Ehegatten vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens oder während desselben sich außergerichtlich über den abgesonderten Wohnort und die Unterhaltsleistung für die Dauer des Prozesses einigen. Entscheidungstexte 5 Ob 609/59 Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 609/59 Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1960

TE OGH 1960/1/27 5Ob9/60

Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10. November 1955, TZ. 5409/55, wurde im Grundbuch A. EZ. 1070 die Einverleibung 1. der Dienstbarkeit der Wohnung, 2. der Reallast des Naturalauszuges, 3. des Pfandrechtes für das wöchentliche Handgeld von 8 S 40 g, 4. des Pfandrechtes für die Forderung von 25.000 S s. Ngb. für Maria Sch. bewilligt. Bei Vollzug dieses Beschlusses unterblieb versehentlich die Eintragung der Reallast des Naturalauszuges. Das Erstgericht ordnete nach Durchführung eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1960

RS OGH 1959/10/27 8Os276/59 (8Os277/59)

Norm: EO §382 Z8 IIICStG §525 A
Rechtssatz: Ein vor Gericht geschlossener Vergleich über den Wegzug eines Gattenteiles aus der Ehewohnung hat nicht die Wirkung einer Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Entscheidungstexte 8 Os 276/59 Entscheidungstext OGH 27.10.1959 8 Os 276/59 RZ 1960,11 = JBl 1960,392 = SSt 30/109 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1959

RS OGH 1959/10/27 8Os276/59 (8Os277/59)

Norm: EO §382 Z8 IIICStG §525 A
Rechtssatz: Ein vor Gericht geschlossener Vergleich über den Wegzug eines Gattenteiles aus der Ehewohnung hat nicht die Wirkung einer Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Entscheidungstexte 8 Os 276/59 Entscheidungstext OGH 27.10.1959 8 Os 276/59 RZ 1960,11 = JBl 1960,392 = SSt 30/109 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1959

RS OGH 1959/9/30 1Ob277/59, 1Ob719/86

Norm: AußStrG §12 Abs2EO §65 FEO §378 AEO §382 INWG §16
Rechtssatz: Die Anfechtung von Beschlüssen im Verfahren zur Einräumung von Notwegen, mit denen einstweilige Verfügungen getroffen oder abelehnt werden, ist nur nach den Bestimmungen der EO (und ZPO) zulässig (8-tägige Rekursfrist; Rekursbeschränkungen der §§ 527, 528 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 277/59 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1959

RS OGH 1959/9/16 6Ob266/59, 3Ob14/60, 7Ob43/64, 6Ob64/72, 8Ob138/72, 6Ob120/75 (6Ob121/75), 7Ob673/8

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: 1) Eine einstweilige Verfügung zugunsten des Unterhaltsanspruches der Ehegattin ist nicht durch die Behauptung einer Gefährdung bedingt. Nur der Umstand, daß eine Verletzung der Unterhaltspflicht stattgefunden hat, muß bescheinigt werden. 2) Der vorläufige Unterhalt kann nicht nur im Zusammenhang mit einem abgesonderten Wohnort bewilligt werden. 3) Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 EO ist auch außerhalb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/9/16 6Ob266/59

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: Ein einstweiliger Unterhalt kann auch ohne Bewilligung des abgesonderten Wohnorts zugesprochen werden, wenn der gebührende Unterhalt nicht oder nur unzureichend geleistet wird. - Bescheinigungslast. Entscheidungstexte 6 Ob 266/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 266/59 JBl 1960,103 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/9/16 6Ob266/59, 3Ob14/60, 7Ob43/64, 6Ob64/72, 8Ob138/72, 6Ob120/75 (6Ob121/75), 7Ob673/8

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: 1) Eine einstweilige Verfügung zugunsten des Unterhaltsanspruches der Ehegattin ist nicht durch die Behauptung einer Gefährdung bedingt. Nur der Umstand, daß eine Verletzung der Unterhaltspflicht stattgefunden hat, muß bescheinigt werden. 2) Der vorläufige Unterhalt kann nicht nur im Zusammenhang mit einem abgesonderten Wohnort bewilligt werden. 3) Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 EO ist auch außerhalb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/9/16 6Ob266/59

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: Ein einstweiliger Unterhalt kann auch ohne Bewilligung des abgesonderten Wohnorts zugesprochen werden, wenn der gebührende Unterhalt nicht oder nur unzureichend geleistet wird. - Bescheinigungslast. Entscheidungstexte 6 Ob 266/59 Entscheidungstext OGH 16.09.1959 6 Ob 266/59 JBl 1960,103 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1959

RS OGH 1959/9/12 1Ob264/59, 1Ob10/60, 1Ob13/62, 5Ob99/64, 5Ob147/70, 5Ob115/73, 3Ob209/74, 7Ob247/75

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches auf Erfüllung eines Liegenschaftskaufvertrages durch Anmerkung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes auf dieser Liegenschaft, obwohl sie bereits einem Dritten (vom Auftragsgegner) veräußert wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 264/59 Entscheidungstext OGH 12.09.1959 1 Ob 264/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1959

RS OGH 1959/9/12 1Ob264/59, 1Ob10/60, 1Ob13/62, 5Ob99/64, 5Ob147/70, 5Ob115/73, 3Ob209/74, 7Ob247/75

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches auf Erfüllung eines Liegenschaftskaufvertrages durch Anmerkung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes auf dieser Liegenschaft, obwohl sie bereits einem Dritten (vom Auftragsgegner) veräußert wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 264/59 Entscheidungstext OGH 12.09.1959 1 Ob 264/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1959

RS OGH 1959/9/2 5Ob397/59, 5Ob25/80, 5Ob15/89

Norm: ABGB §364c D2AußStrG §9 IEO §382 Z6 II6GBG §93GBG §122
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses des Grundeigentümers gegen die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes, auch wenn dieses Verbot noch vor der Rekurserhebung und daher auch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes auf Ansuchen dessen, der das Verbot durch einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wieder gelöscht worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1959

RS OGH 1959/9/2 5Ob397/59, 5Ob25/80, 5Ob15/89

Norm: ABGB §364c D2AußStrG §9 IEO §382 Z6 II6GBG §93GBG §122
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses des Grundeigentümers gegen die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes, auch wenn dieses Verbot noch vor der Rekurserhebung und daher auch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes auf Ansuchen dessen, der das Verbot durch einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wieder gelöscht worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.1959

RS OGH 1959/6/24 1Ob193/59

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Keine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO zur Sicherung eines Anspruches auf Unterlassung der Ausnützung der vom Gegner erwirkten Rangordnungsbescheide. Entscheidungstexte 1 Ob 193/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 1 Ob 193/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1959

RS OGH 1959/6/24 1Ob193/59

Norm: EO §382 Z6 II6
Rechtssatz: Keine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO zur Sicherung eines Anspruches auf Unterlassung der Ausnützung der vom Gegner erwirkten Rangordnungsbescheide. Entscheidungstexte 1 Ob 193/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 1 Ob 193/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1959

TE OGH 1959/6/16 3Ob195/59

Begründung: Die gefährdete Partei behauptet, den Antragsgegnern, ihren früheren Arbeitern, zum Ankauf eines LKWs ein Darlehen von S 21.750,-- gegeben zu haben. Der Wagen hätte bis Mai 1960 im Betrieb der gefährdeten Partei verwendet werden und die Rückzahlung des Darlehens hätte durch die Gutschrift einer monatlichen Benützungsgebühr von je S 1.885,40 erfolgen sollen. Die Antragsgegner seien im Dezember 1958 eigenmächtig aus den Diensten der gefährdeten Partei getreten, hätten den W... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.1959

RS OGH 1959/5/6 3Ob182/59

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: Wird der Ehefrau der abgesonderte Wohnort bewilligt und weigert sich der Ehemann, den vom Gericht als angemessen erachteten Unterhaltsbetrag zu bezahlen, so ist dieser auf Antrag mit einstweiliger Verfügung festzusetzen, wenn auch noch keine Verletzung der Unterhaltspflicht stattgefunden hat. Entscheidungstexte 3 Ob 182/59 Entscheidungstext OGH 06.05... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1959

RS OGH 1959/5/6 3Ob182/59

Norm: EO §382 Z8 IIID
Rechtssatz: Wird der Ehefrau der abgesonderte Wohnort bewilligt und weigert sich der Ehemann, den vom Gericht als angemessen erachteten Unterhaltsbetrag zu bezahlen, so ist dieser auf Antrag mit einstweiliger Verfügung festzusetzen, wenn auch noch keine Verletzung der Unterhaltspflicht stattgefunden hat. Entscheidungstexte 3 Ob 182/59 Entscheidungstext OGH 06.05... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.1959

TE OGH 1959/4/22 2Ob194/59

Die gefährdete Partei verkaufte mit notariellem Kaufvertrag vom 28. November 1958 die ihr gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ. 22 GB. H. dem Gegner. Am 15. Jänner 1959 wurde ihr zur Hereinbringung der Kaufpreisrestforderung von 160.000 S die Zwangsversteigerung der dem Gegner gehörigen anderen Liegenschaftshälfte bewilligt. Am 23. Jänner 1959 stellte sie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, daß dem Gegner zur Sicherung des bereits durch die Bewilligung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1959

RS OGH 1959/4/22 2Ob194/59, 8Ob560/85

Norm: EO §381 ff AEO §382 Z4 und 5 II4
Rechtssatz: Zur Sicherung des durch die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft erworbenen Befriedigungsrechtes kann eine einstweilige Verfügung gem §§ 381 ff EO erlassen werden, denn der Anspruch des Gläubigers auf Befriedigung aus einem bestimmten Gegenstand ist keine Geldforderung (Verbot der Veräußerung und Wegschaffung von Liegenschaftszubehör sowie der Schlägerung von Obstbäumen). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1959

RS OGH 1959/4/22 2Ob194/59, 8Ob560/85

Norm: EO §381 ff AEO §382 Z4 und 5 II4
Rechtssatz: Zur Sicherung des durch die Bewilligung der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft erworbenen Befriedigungsrechtes kann eine einstweilige Verfügung gem §§ 381 ff EO erlassen werden, denn der Anspruch des Gläubigers auf Befriedigung aus einem bestimmten Gegenstand ist keine Geldforderung (Verbot der Veräußerung und Wegschaffung von Liegenschaftszubehör sowie der Schlägerung von Obstbäumen). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1959

RS OGH 1959/4/9 1Ob115/59

Norm: EO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Abgesonderter Wohnort wegen eines Selbstmordversuches des Gatten. Entscheidungstexte 1 Ob 115/59 Entscheidungstext OGH 09.04.1959 1 Ob 115/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005438 Dokumentnummer JJR_19590409_OGH0002_0010OB00115_5900000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1959

RS OGH 1959/4/9 1Ob115/59

Norm: EO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Abgesonderter Wohnort wegen eines Selbstmordversuches des Gatten. Entscheidungstexte 1 Ob 115/59 Entscheidungstext OGH 09.04.1959 1 Ob 115/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005438 Dokumentnummer JJR_19590409_OGH0002_0010OB00115_5900000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1959

RS OGH 1959/2/25 1Ob22/59, 6Ob174/59, 6Ob325/71

Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Der abgesonderte Wohnort kann außerhalb eines Ehescheidungsstreites nur unter den Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO bewilligt werden. Sie liegen - mögen auch zwei zehnjährige Töchter vorhanden sein - nicht vor, wenn die Ehegattin den Mann einmal am Morgen in der ehelichen Wohnung zusammen mit zwei fremden, mangelhaft bekleideten Frauenspersonen angetroffen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1959

RS OGH 1959/2/25 1Ob22/59, 6Ob174/59, 6Ob325/71

Norm: EO §381 Z2 DEO §382 Z8 IIIC
Rechtssatz: Der abgesonderte Wohnort kann außerhalb eines Ehescheidungsstreites nur unter den Voraussetzungen des § 381 Z 2 EO bewilligt werden. Sie liegen - mögen auch zwei zehnjährige Töchter vorhanden sein - nicht vor, wenn die Ehegattin den Mann einmal am Morgen in der ehelichen Wohnung zusammen mit zwei fremden, mangelhaft bekleideten Frauenspersonen angetroffen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1959

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