Norm
EO §382 Z8 IIIDRechtssatz
Ein einstweiliger Unterhalt kann auch ohne Bewilligung des abgesonderten Wohnorts zugesprochen werden, wenn der gebührende Unterhalt nicht oder nur unzureichend geleistet wird. - Bescheinigungslast.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005512Dokumentnummer
JJR_19590916_OGH0002_0060OB00266_5900000_001