RS OGH 1960/2/10 5Ob609/59

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Veröffentlicht am 10.02.1960
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Norm

ABGB §93 A
EO §382 Z8 IIIF

Rechtssatz

Es ist zulässig, daß Ehegatten vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens oder während desselben sich außergerichtlich über den abgesonderten Wohnort und die Unterhaltsleistung für die Dauer des Prozesses einigen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 609/59
    Entscheidungstext OGH 10.02.1960 5 Ob 609/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005766

Dokumentnummer

JJR_19600210_OGH0002_0050OB00609_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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