Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte gegenüber der Rechtsvorgängerin der nunmehr beklagten Handelsgesellschaft, einer GmbH, als 1. Eventualbegehren das Urteil, der ihr aus diversen Urteilen zustehende Unterlassungsanspruch sei nunmehr auch gegen die beklagte Partei vollstreckbar. Weiters ist im betreffenden Teil des Klagebegehrens der Satz enthalten: "Die klagende Partei verpflichtet sich, sich an die Einschränkungen und Ergänzungen der Vereinbarung vom 5. 8./12. 8. 199... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 30. Dezember 1999 der betreibenden Partei S***** GmbH & Co KG aufgrund eines vollstreckbaren Urteils zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 71.888,58 S sA die Fahrnisexekution. Am 15. Mai 2000 wurde das Verkaufsverfahren betreffend die gepfändeten Fahrnisse Postzahlen 1-14 des Pfändungsprotokolls gemäß §§ 200, 279a EO eingestellt. Eine Einstellung der Exekution nach § 39 EO erfolgte nicht. Das Erstgericht bewilligte am 3... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 21. Dezember 2000 - soweit hier noch von Interesse - verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem mobilen Brandschutz (Verkauf von Feuerlöschgeräten und zusammenhängenden Chemikalien) die Verwendung der Bezeichnung "T*****" zu unterlassen. Die betreibende Partei brachte in ihrem Antrag auf Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO vor, die verpflichtete Part... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb bis 1994 die auf seiner Liegenschaft errichtete Tankstelle. Sein Vater hatte 1967 das Grundstück langfristig bis zum 31. 12. 1997 an ein Mineralölunternehmen vermietet. Die Mieterin hatte die Tankstelleneinrichtung herzustellen, die bei Beendigung des Bestandverhältnisses in das Eigentum des Vermieters übergehen sollte. Es wurde vereinbart, dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten auf Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger übergehen können. Der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Dem klagenden - und in Österreich ansässigen - Rechtsanwalt wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 2. 2. 2000 zu 8 E 386/00a als betreibender Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von insgesamt S 158.320,-- sA gegen die verpflichtete Partei Firma I***** GmbH mit Sitz in Klagenfurt die Exekution gemäß § 294 EO ua durch Pfändung und Überweisung der der Verpflichteten gegen die nunmehrige Beklagte als Drittschuldnerin (einer Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: a) Mit Beschluss vom 18. April 2001 hatte die betreibende Partei im Vorverfahren aufgrund eines mit Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Auszugs aus dem Anmeldungsverzeichnis in einem Konkursverfahren, der eine Forderung von 9,880.649,82 S ausweist, für einen Forderungsbetrag von 3 Mio S eine Exekutionsbewilligung des Erstgerichts auf Pfändung und Überweisung zur Einziehung einer der verpflichteten Partei angeblich gegen den näher genannten Drittschuldner zustehenden... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine regulierte Agrargemeinschaft nach dem Steiermärkischen Agrargemeinschaftsgesetz. Sie ist Eigentümerin einer teils im hochalpinen Gelände gelegenen Liegenschaft, zu der unter anderem die "A*****waldung" gehört. Der Beklagte ist Hälfteeigentümer einer Landwirtschaft mit der Hofstelle "A*****" in A*****, mit der Anteilsrechte an der Klägerin verbunden sind. Er bewirtschaftet die Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Miteigentümer alleine. Der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, es fehle eine Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine "genehmigungspflichtige 'dauerhafte' Änderung des gesamten 'Tarifgefüges' eines marktbeherrschenden Anbieters für Sprachtelefonie über ein festes Netz im Sinne des § 18 Abs 7 TKG vorliegt". Sie verweist darauf, dass sich auch der Verwaltungsgerichtshof bisher nicht mit der Frage befasst habe, ab wann eine Tarifänderung "dauerhaft" sei und wan... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete verpflichtete sich mit dem vor dem Oberlandesgericht Linz am 9. 8. 1999 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich gegenüber der betreibenden oö Ärztekammer, "es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Leistungen, die Ärzten vorbehalten sind, vorzunehmen". Die betreibende Partei brachte in ihre, Exekutionsantrag vor, der Verpflichtete habe in der Zeit vom 6. 12. 2000 bis 15. 1. 2001 Tätigkeiten vorgenommen, die Ärzten vorbehalt... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichts Feldkirch vom 28. 2. 2001, GZ 9 Cg 16/01s-5, zur Sicherung des Anspruchs der (nun) betreibenden Partei auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ab sofort bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils geboten, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N*****" die Ankündigung von unentgeltlichen oder bloß um einen Scheinpreis abgegeben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Eigentümer der Nachbarliegenschaft mit Wohnhaus, in dem die Klägerin wohnt, ist deren Sohn. Die Klägerin wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 23. 1. 1998 gegenüber den Beklagten u. a. schuldig erkannt, es zu unterlassen, Dritten zu gestatten oder Dritte aufzufordern, ihre Fahrzeuge auf dem zwischen den beiden Liegenschaften verlaufenden Zufahrtsweg abzustellen. Aufgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 1. 8. 2001 (ON 2) eröffnete das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren. Mit Beschluss vom 20. 8. 2001 wies es einen Aufschiebungsantrag des gegen den erstgenannten Beschluss rekurierenden Gläubigers ab. Schließlich stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 11. 9. 2001 (ON 19) den Umfang von Gläubigerstimmrechten fest, bestätigte den in der Prüfungstagsatzung angenommenen Zahlungsplan, stellte fest, bis zu welchem Zeitpunkt der Schuldner die Masse... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Exekutionstitel, einer einstweiligen Verfügung, die der Oberste Gerichtshof mit dem Beschluss zu 4 Ob 243/99k teilweise abgeändert hatte, wurde der klagenden Partei verboten, bestimmte Produkte "anzubieten". Über Ersuchen der vormaligen Vertreter der beklagten Partei "erwarb" eine Handelsgesellschaft am 1. 3. 2000 250 dieser Produkte. Dies war Gegenstand des Strafbeschlusses des Erstgerichts vom 21. 3. 2000, in Ansehung dessen das Berufungsgericht der Impugnation... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 9. 1999 wurde der verpflichteten Partei verboten, unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift "*****" - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - anzukündigen; das Mehrbegehren, der Verpflichteten überdies zu verbieten, unentgeltliche Zugaben zu dieser Zeitschrift - insbesondere Gratis-Sonnenfinsternis-Brillen - zu gewähren und um einen bloßen Scheinpreis abgegebene Zugaben zur Zeitschrift - insbesondere Ha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen Punkt I. des Beschlusses des Rekursgerichtes: 1. Zum außerordentlichen Revisionsrekurs gegen Punkt römisch eins. des Beschlusses des Rekursgerichtes: Die Beurteilung des Rekursgerichtes, die Gewährung der Leistungen laut Gutscheinheft sei nicht von der Verlängerung eines Abonnements abhängig, stellt - nach dem maßgeblichen Eindruck, den ein flüchtiger Durchschnittsbetrac... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen die betreibende Partei mit ihren Strafanträgen auf in andere Verfahren ergangene Strafbeschlüsse verwiesen hatte, dahin abgeändert, dass jeweils Geldstrafen verhängt wurden. Es vertrat hiebei die Rechtsansicht, eine Verweisung der betreibenden Partei mit ihren Strafanträgen auf andere Verfahren sei nicht zulässig, weil diese Verfahren Ankündigungen von Zugaben zu anderen Zeitschriften zum Gegenstand hä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten des Verpflichteten noch vom Exekutionstitel erfasst wird, geht über den konkreten Anlassfall nicht hinaus (RIS-Justiz RS0004662). Bei Verwendung von Abkürzungen der untersagten Bezeichnungen kann keineswegs generell gesagt werden, dass damit der Kern des Verbotes getroffen wird. Einer Auseinandersetzung mit der nun auch von Klicka in Angst, EO § 355 Rz 8 vertretene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist von 3 Ob 13/95 (= SZ 68/11 = ecolex 1995, 351 [krit Kucko]) nicht abgegangen, sondern hat die dort vertretene Ansicht noch in jüngerer Zeit in 3 Ob 2/01t aufrecht erhalten. In der Entscheidung 3 Ob 281/98i ergibt sich nichts anderes, zumal dort nur ein Widerspruch zur zuerst angeführten Entscheidung verneint wurde. Anmerkung E63116 03A01721 E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Folge als betreibende Partei bezeichnete Antragstellerin strebt zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Unterlassung aufgrund einer einstweiligen Verfügung eines inländischen Gerichtshofs die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO gegen die verpflichtete Partei, eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, an. Mit der bloßen Behauptung, es sei für die verpflichtete Partei, die in Österreich nicht ansässig sei un... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 23. 2. 2000 aufgetragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift p***** - insbesondere die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, bei dem Telefon-Guthaben verlost werden, oder Gutscheine von W***** - anzukündigen und/oder zu gewähren. Das Erstgericht verhängte wegen des im Strafantrag ON 3 behaupt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der betreibenden Partei: In den Strafanträgen ON 33 bis 39, 43-49 und 51 machte die betreibende Partei Verstöße gegen ein mit einstweiliger Verfügung gegen die verpflichtete Partei ergangenes Zugabenverbot in den Ausgaben 9/00 und 14/00 der Zeitschrift t*****, und zwar in der Beilage "A*****", geltend. Diese Beilage ist nach dem Tatsachenvorbringen der betreibenden Partei jeweils d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien (im folgenden auch kurz MM AG und W***** AG genannt) haben am 23. 12. 1996 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Darin wird die Absicht geäußert, insbesondere durch die Gründung einer Holding-Gesellschaft sowie die Errichtung und den Betrieb eines Produktionsstandortes in Polen im Wege einer Tochtergesellschaft eine Kooperation im Bereich Zigarettenverpackungen für ein "Territorium" einzugehen. Dieses "Territorium" ist mit allen Staaten der Welt, ... mehr lesen...
Begründung: Die t***** GmbH hatte sich in einem Vergleich vor dem Handelsgericht Wien vom 24. 3. 1998 verpflichtet, es ab sofort zu unterlassen, Zugaben zur Zeitschrift "t*****", insbesondere Gratis-Videokassetten, anzukündigen und/oder zu gewähren. Nach dem - insoweit von der verpflichteten Partei nicht bestrittenen - Vorbringen der betreibenden Partei (ab ON 144 ff) ist die verpflichtete Partei auf Grund folgender Vorgänge Gesamtrechtsnachfolgerin der in diesem Titel genannt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 25. 10. 1999 eingebrachten Klage gegenüber der beklagten Partei zunächst die Feststellung, dass der Endbeschluss des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 30. 4. 1998, 5 C 124/98y-30, in der Fassung der Rekursentscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 26. 6. 1998, 3 R 232/98d, durch die nachfolgende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 28. 9. 1999, 5 Ob 222/99, aufgehoben worden ist. Mit diesem Endbes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin) ist die Ehegattin des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagten). Die gemeinsame Ehewohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus auf einer Liegenschaft, dessen Eigentümer der Beklagte zur Hälfte sowie seine beiden Söhne aus erster Ehe zu je einem Viertel sind. Auf den Anteilen der Söhne ist jeweils ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Beklagten eingetragen. ... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIa
Rechtssatz: Soll der Beklagte laut Exekutionsantrag dadurch gegen den Unterlassungstitel verstoßen haben, dass er sich weiterhin des ihm verbotenen Firmenwortlaut dadurch bedient habe, dass er in einem örtlichen Fernsprechverzeichnis unter dem genannten Firmenwortlaut und seiner angeführten Adresse auf seine Fernsprechnummer verweise, wird damit in Wahrheit ein konkreter Verstoß nicht schlüssig behauptet. Anders als bei Unter... mehr lesen...
Begründung: Im Exekutionsantrag hatte die betreibende Partei vorgebracht, dem Verpflichteten sei mit Versäumungsurteil verboten worden, es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, sich der Firma "Vespa Zentrum A*****" und/oder gleichartiger Firmenbezeichnungen zu bedienen und/oder die Wortmarke Vespa in einer Art und Weise zu gebrauchen, dass dadurch der Eindruck entstehen könne, die beklagte Partei sei selbst Markeninhaber oder ein mit dem Markeninha... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof erachtet im ersten Rechtsgang (Entscheidung vom 30. 3. 2000, 8 Ob 255/98b) die außerordentliche Revison für zulässig und hob das Berufungsurteil wegen Widersprüchlichkeit als nichtig auf, weil sich in Fällen der § 364 Abs 2 und § 364b ABGB die Stattgebung des Unterlassungsbegehrens mit der Abweisung des auf Vorkehrungen gerichteten Begehrens nicht vereinbaren läßt. Daraus kann aber nicht die Zulässigkeit der außerordentlichen Revisionen auch im z... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIb
Rechtssatz: Verstößt aber ein Verpflichteter in verschiedenen Medien gegen die jeweiligen, auf diese Medien bezogenen Exekutionstitel, dann liegen ebenso zwei Verstöße vor, wie wenn diese von zwei verschiedenen Medieninhabern gesetzt worden wären. Bei Unterlassungsgeboten betreffend zwei Medien ist er verpflichtet, beide nicht weiter zu vertreiben, weshalb ihm auch zwei Verstöße zur Last liegen, wenn er dies nicht tut. Es ka... mehr lesen...