Begründung: Mit Beschluss vom 3. 11. 1999 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 1. 9. 1999 zur Erwirkung des Verbots, unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift N***** - insbesondere gratis Sonnenfinsternisbrillen, Spielkarten oder CDs - anzukündigen und/oder zu gewähren, die Exekution gemäß § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 9. 5. 1990 sind ua die verpflichteten Parteien gegenüber der betreibenden Partei als Gesamtrechtsnachfolgerin der dort klagenden Partei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" einschließlich deren Regionalausgaben Gratisgaben mit eigenständigem Verkehrswert, insbesondere eine Gratissonnenbrille, anzukündigen, anzubieten oder zu gewähren, wenn für den Erhal... mehr lesen...
Begründung: Mit dem (zu Punkt 1. des angefochtenen Beschlusses bestätigten) Beschluss vom 17. 1. 2000 (25 E 138/00i-1) bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 9. 1999 zur Erwirkung des Verbots, unentgeltliche Zugaben zur Zeitschrift F***** - insbesondere Gratissonnenfinsternisbrillen - anzukündigen, die Exekution gemäß § 355 EO und verhängte über die verpflichtete P... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Um eine klaglose Ausübung des Besuchsrechts zu gewährleisten, ist der sorgeberechtigte Elternteil verpflichtet, das Kind unter Vermeidung jeder negativen Beeinflussung auf den Besuch vorzubereiten (ÖA 1995, 124 ua), dabei der Ablehnung des Kindes gegen den Besuch entgegenzuwirken und eigene Vorbehalte zurückzustellen (EF 43.234; 45.734, 53.887 ua), wobei bei einer Verletzung dieser Unterstützungspflicht Beugestrafen na... mehr lesen...
Norm: EO §36 DEO §36 FEO §355 XI
Rechtssatz: Über spätere Strafanträge ergangene Strafbeschlüsse müssen jeweils gesondert mit Impugnationsklage bekämpft werden; Gegenstand der Impugnationsklage gegen die Exekutionsbewilligung ist nicht die Unzulässigkeit folgender Strafbeschlüsse, deren Bestand auch nicht vom Bestand der Exekutionsbewilligung abhängt. Entscheidungstexte 3 Ob 162/00w Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den klagenden Parteien wurde auf Antrag der beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, verboten, verschiedene - näher bezeichnete - Gebäudeteile eines Einkaufszentrums, für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überlassen. Die beklagten Parteien brachten in dem am 16. 3. 1999 beim Erstgericht eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Unterlassungsexekution vor, ... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 AEO §355 II
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufschiebung einer Unterlassungsexekution ist, dass die Weiterführung der Exekution trotz Möglichkeit der Rückzahlung der Strafen mit Nachteilen verbunden wäre, deren Ersatz die verpflichtete Partei von der betreibenden Partei nicht erlangen könnte, falls die Exekutionsführung zu Unrecht erfolgt. Solche Umstände können etwa darin gelegen sein, dass die verpflichtete Partei ge... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §355 VIIIb
Rechtssatz: Die Verbindung von bei ein und demselben Bezirksgericht gestellten Exekutions- oder Strafvollzugsanträgen ein und derselben betreibenden Partei gegen ein und dieselbe verpflichtete Partei ist nicht in der EO vorgeschrieben. Im Fall einheitlicher Anträge ist es kein Problem, eine gemeinsame Strafe zu verhängen, andernfalls wird das Erstgericht die beiden Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden ha... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 16. 9. 1991, AZ 38 Cg 105/90, ist die verpflichtete Partei gegenüber der betreibenden Partei schuldig, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "N***** Zeitung" das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich dem Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt Unterlassungsexekution (§ 355 EO) aufgrund eines vollstreckbaren Schiedsspruches des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich vom 14. 4. 1997. In diesem Schiedsspruch wurde der nun Verpflichteten auf Klage der nun betreibenden Partei aufgetragen, "die Verwendung des Namens 'M*****' oder irgendeines ähnlichen Namens in Werbung oder anderweitig in welcher Weise auch immer zu unterlassen (Artikel 12 Punkt 2 des Lize... mehr lesen...
Norm: EO §355 VId
Rechtssatz: Wurde mit rechtskräftigem Exekutionsbewilligungsbeschluss an die Stelle des früheren Exekutionstitels, einer einstweiligen Verfügung, der im Hauptverfahren geschlossene Vergleich gesetzt, hat dieser Beschluss, die Wirkung, dass nunmehr als Exekutionstitel der Vergleich maßgeblich ist. Bei weiteren Strafanträgen ist zu prüfen, ob in ihnen ein Zuwiderhandeln gegen diesen neuen Exekutionstitel behauptet wird. Der Besc... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 25. 7. 1997, 24 Cg 48/97k-3, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der klagenden Partei ua verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gewinnspiele oder ähnliche Aktionen anzukündigen und/oder durchzuführen, wenn den Adressaten der Eindruck des tatsächlichen Gewinnes eines erheblichen Geldbetrages, insbesondere eines Geldbetrages von S 175.000, vermittelt w... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIa
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muss bei der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) in jedem weiteren Strafantrag konkret und schlüssig behaupten, dass der Verpflichtete seit Einbringung des vorangegangenen Strafantrags dem Exekutionstitel zuwiderhandelte. An sich ist nicht erforderlich, die Behauptungen zu bescheinigen oder zu beweisen. Ergibt sich jedoch auf Grund der angebotenen Bescheinigungsmittel die Unrichtigkeit der ... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarer einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 1. 12. 1998 wurde der verpflichteten Partei aufgetragen, es zu unterlassen, Zugaben zur Zeitschrift "F*****" - insbesondere Gratishandys - anzukündigen und/oder zu gewähren. Zur Erwirkung dieser Unterlassung wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei am 11. 2. 1999 die Exekution bewilligt. Die betreibende Partei brachte in dem am 21. 5. 1999 eingebrachten Strafantrag ON 55 v... mehr lesen...
Begründung: Den Verpflichteten wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ab sofort verboten, die in einem bestimmten Einkaufszentrum gelegenen Gebäudeteile, in denen nach dem 26. 11. 1998 bestimmt bezeichnete Gastronomiebetriebe eröffnet wurden und für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht verhängte gemäß § 355 EO aufgrund von 15 im
Spruch: seiner Entscheidung aufgelisteten Strafanträgen wegen nur 14 gleichartiger Verstöße der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel Geldstrafen von je 10.000 S, insgesamt also eine Strafensumme von 140.000 S. Das Erstgericht verhängte gemäß Paragraph 355, EO aufgrund von 15 im
Spruch: seiner Entscheidung aufgelisteten Strafanträgen wegen nur 14 gleich... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichteten Parteien sind auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 27. 10. 1998 schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb bestimmter periodischer Druckschriften das Ankündigen und/oder Gewähren von Zugaben zu unterlassen. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund eines am 16. 3. 1999 bei ihm eingelangten Exekutionsantrages wegen eines von ihr behaupteten Titelverstoßes (in einer... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Erstgericht mit 20. 10. 1999 erlassenen einstweiligen Verfügung (ON 23) unter anderem betreffend die Untersagung der Durchführung der zwischen der verpflichteten Partei und der W***** reg.Gen.m.b.H. und der F*****gesellschaft mbH & Co KG abgeschlossenen Vereinbarung, Taxifahrten von Wien zum Flughafen Schwechat und vom Flughafen Schwechat nach Wien zum Pauschalpreis von 340 S durchzuführen, beantragte die betreibende Partei die Exekution zur Durc... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 5. 1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Dr. ***** S***** KG von der beklagten Partei Entgelt für die Erbringung von Werbeleistungen. Die beklagte Partei wendete ua Mangelhaftigkeit dieser Leistungen ein. Im zweiten Rechtsgang stellte die klagende Partei ihre Bezeichnung auf "***** Dr. ***** S***** GmbH" richtig und brachte vor, die GmbH sei Gesamtrechtsnachfolgerin der KG, die KG sei in eine GmbH umgewandelt worden. Die beklagte Partei br... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Vater der am 13. 7. 1985 geborenen minderjährigen Caroline R*****, die Erstbeklagte ist die Mutter, die Zweitbeklagte die Großmutter mütterlicherseits. Die Ehe zwischen dem Kläger und der Erstbeklagten wurde 1987 geschieden, die Obsorge über die Minderjährige wurde der Erstbeklagten übertragen. Im Scheidungsvergleich wurde die Besuchsrechtsregelung einer einvernehmlichen außergerichtlichen Regelung vorbehalten. Mangels Zustandekommens eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei wegen Zuwiderhandelns gegen eine einstweilige Verfügung die Unterlassungsexekution bewilligt und zugleich wegen dieses Verstoßes gegen den Exekutionstitel und wegen eines weiteren mit einem Strafantrag geltend gemachten eine (Gesamt-) Geldstrafe von S 40.000,-- verhängt. Außerdem drohte das Erstgericht ohne darauf gerichteten Antrag der verpflichteten Partei für den Fall weiteren Zuwiderhand... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (in der Folge kurz Kläger) begehrten, die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, die "Ausübung des Klavierspielens" in der Wohnung top Nr 22 eines Hauses in Wien-Josefstadt "in einer Art und Weise" zu unterlassen, dass dadurch erzeugte maximale Pegelspitzenwerte - mit Ausnahme einer täglichen Dauer von 1 1/2 Stunden, und auch diese nur im Zeitraum von Montag bis Freitag von 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung der Vorinstanzen, die Antragsgegnerin besitze keinen vertraglichen Anspruch, von der Antragsgegnerin die Einrichtung einer bestimmten Leitungskapazität zwischen den Netzen der Zusammenschaltungspartner zu verlangen, sofern eine solche nicht in einer gemeinsamen Planungsrunde festgelegt worden sei, beruht auf keiner unvertretbaren Auslegung des Zusammenschaltungsvertrags: Dieser sieht nämlich in Punkt 5.... mehr lesen...
Begründung: Alois K***** ist alleiniger Geschäftsführer der seit 1973 im Handelsregister (jetzt Firmenbuch) eingetragenen Gesellschaft mbH. Seit dem EU-GesRÄG 1996 sind auch kleine Gesellschaften (§ 221 Abs 1 HGB) offenlegungspflichtig. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft müssen gemäß den §§ 277 f HGB die Bilanz und den Anhang einreichen. Da dies innerhalb der 9-monatigen Frist des § 277 Abs 1 HGB nicht geschah, forderte das Erstgericht den Geschäftsführer zunächst mit ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §74EO §355 IIEO §355 VIIIeRATG allg
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage für Kostenzusprüche für Rechtsmittel der Parteien ist in den Fällen, in denen mit dem Rekurs bzw Revisionsrekurs eine Änderung der verhängten Geldstrafe erwirkt wird, nicht der Wert des betriebenen Unterlassungsanspruchs, sondern für einen erfolgreichen Rekurs bzw Revisionsrekurs der verpflichteten Parteien der Betrag, um den die Geldstrafe reduziert wird, für ... mehr lesen...
Begründung: Den Verpflichteten wurde mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 8. 3. 1999, 5 Cg 11/99p-10, zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ab sofort verboten, die im Einkaufszentrum "U*****, gelegenen Gebäudeteile, in denen nach dem 26. 11. 1998 bestimmt bezeichnete Gastronomiebetriebe eröffnet wurden und für die keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, Dritten zur Weiterbenützung zu überla... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 15. 6. 1998 folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: "Die beklagte Partei verpflichtet sich, bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, eine Schuhheizung unter Verwendung von von der klagenden Partei stammenden Fertigungsunterlagen (insbesondere Produktbeschreibungen, Produktionsvorschriften, Produktspezifikationen, Fertigungslisten, Zeichnungen, Aufstellung von Lieferanten), herzustellen oder herstellen zu lassen." Mit Beschluß d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in Punkt 2 seines Urteilsbegehrens die Beklagten für schuldig zu erkennen, die von der auf ihrer Liegenschaft betriebenen Köhlerei herrührende Immission von Rauch, Gasen und Gestank, soweit sie sich über das ortsübliche Maß hinaus auf die Liegenschaft des Klägers erstreckt, zu unterlassen. Er brachte dazu vor, die Beklagten betrieben die Köhlerei im Rahmen eines landwirtschaftlichen Nebengewerbes zu dessen Betrieb eine Bewilligung nicht erforderlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1968 Eigentümerin einer Liegenschaft in P***** mit dem Grundstück Nr 142/7, auf dem ein Einfamilienhaus mit Garten errichtet ist. Die Beklagten sind seit 1985 je zur Hälfte Eigentümer der benachbarten Liegenschaft, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 146/1 gehört, das unmittelbar an das Grundstück der Klägerin, und zwar dorthin abfallend, angrenzt. Auf der Liegenschaft der Beklagten steht ebenfalls ein Einfamilienhaus mit Garten. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin betreibt in Pasching im Kino-Center "H*****" ein Cafe mit rund 70 Sitzplätzen; die Drittklägerin betreibt im selben Kino-Center einen Gastgewerbebetrieb mit ebenfalls rund 70 Sitzplätzen. Der Zweitkläger war Inhaber eines Gastgewerbebetriebs (eines "Pubs") in P*****; 1997 hat er seinen Betrieb verpachtet. 1998 löste der Pächter den Pachtvertrag mit der
Begründung: vorzeitig auf, daß ihm im "U*****" zuviel Gastronomie entstehe. Betreiberin des - rund... mehr lesen...