Begründung: Die vorliegende Impugnationsklage (§ 36 EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte Strafbeschlüsse. Die vorliegende Impugnationsklage (Paragraph 36, EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (Paragraph 355, EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwid... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten sind auf Grund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in einem bestimmten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkaufsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insb. mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch- und Putzmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren, auf einer größeren Verkaufsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 b... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §42 HEO §355 VIIIeZPO §500 Abs2 EZPO §526 Abs3 A
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand bei der Unterlassungsexekution besteht nicht in einem Geldbetrag. Im Fall der gemeinsamen Entscheidung über mehrere Strafanträge hat das Gericht zweiter Instanz nach § 355 EO den Entscheidungsgegenstand für jede einzelne gesondert zu bewerten. Denn bei Bestätigung der Entscheidung über einen Strafantrag ist der Revisionsrekurs jedenfalls un... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Begründung: Dem verpflichteten Verein wurde mit einstweiliger Verfügung (EV) eines Landesgerichts geboten, den Aufenthalt des betreibenden Gläubigers auf dem Gelände der verpflichteten Partei, insbesondere des Golfspielen in deren Golfclub, die Teilnahme an Turnieren sowie an Generalversammlungen zu dulden und dem Betreibenden das Ausüben von Vereinsmitgliedschaftsrechten zu gestatten. Der Betreibende brachte am 21. Mai und 1. Juni 2004 beim Titelgericht wegen behaupteten Verstöß... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: 1. Die betreibende Partei bringt zur Zulässigkeit ihres Rechtsmittels u. a. vor, ein Rekurssenat des LGZ Wien habe in der Entscheidung 47 R 778/04s „zutreffend daran festgehalten, dass der zugrundeliegende Exekutionstitel dem Bestimmtheitsgebot des § 7 Abs 1 EO" entspreche. Der angefochtene Beschluss widerspreche überdies der Entscheidung „1 1. Die betreibende Partei bringt zur Zulässigkeit ihres Rechtsmittels u. a. vor, ein Rekurssenat des LGZ Wien habe in der Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2003 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführer Manfred und Hannelore D***** Geldstrafen von je 1.600 EUR, weil den Aufforderungen zur Offenlegung der Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB für das Geschäftsjahr 2000/2001 nicht entsprochen wurde. Der Vorstellung der Geschäftsführer gab das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 10. 2003 nicht Folge. Am 31. 10. 2003 erhoben die Geschäftsführer dagegen Rekurs, dem mit Beschluss des Rekursgerichts vom ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils verpflichtet, ab sofort in einem näher bezeichneten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkehrsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere ..., auf einer größeren Verkehrsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit rechtskräftigem Beschluss bewilligte das Erstgericht am 27. Dezember 2003 die E... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben zunächst über Antrag der betreibenden Partei aufgrund eines die Errichtung von Betriebsanlagen ohne erforderliche Genehmigung in einem bestimmten Einkaufszentrum verbietenden Unterlassungstitels die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über beide verpflichteten Parteien - die zweitverpflichtete Partei ist Geschäftsführerin und Komplementärin der erstverpflichteten Partei - je eine Geldstrafe von 15.000 EUR und über weitere - täglich fortlaufend e... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete verpflichtete sich mit gerichtlichem Vergleich vom 20. November 2001 der betreibenden Partei gegenüber, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Bewerbung von Innentüren die Verwendung des Versteigerungssymbols „Auktionshammer" und/oder die Ankündigung von Auktionen, Liquidationen, Verwertungen und/oder die Bezeichnung als Auktions- und Verwertungshaus zu unterlassen, sofern die Innentüren in keiner auktionsähnlichen Veranstaltung ve... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffenen wurde bereits am 22. 9. 1992 ein Sachwalter ua zur Vertretung vor Gericht bestellt. Sie leidet an "massiver" Paranoia querulans und ist daher (wie sich aus dem im Verfahren 1 C 767/96h des Erstgerichtes eingeholten psychiatrischen Gutachten vom 4. 1. 2000 ergibt) nicht in der Lage, einem Unterlassungsgebot nachzukommen, egal wie hoch auch immer die Beugestrafe ausfallen mag. Durch die beachtliche Dauer des Konflikts und die schon erlittenen Niederlagen ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 1. 7. 2004 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, "es im eigenen Namen und/oder durch Dritte ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, Informationen über die B***** Privatstiftung (Klägerin), zu deren Geheimhaltung sich die Beklagte nach außen verpflichtet hat, an Dritte, so insbesondere an das Nachrichtenmagazin "Profil" und/oder andere Medien und/oder Personen weiterzugeben, sohin insbesondere künftig hin d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht stRsp des Obersten Gerichtshofs, dass der Betreibende das Zuwiderhandeln, auf das er sein Exekutionsrecht stützt, konkret und schlüssig im Exekutionsantrag behaupten muss, zumal der Verpflichtete genau wissen muss, welches Zuwiderhandeln ihm vorgeworfen wird (3 Ob 130/77 = SZ 51/19 = ÖBl 1978, 106 uva, zuletzt 3 Ob 26/04a; RIS-Justiz RS0000709 und RS0004808). Er braucht aber dafür keinen Nachweis zu erbringen (... mehr lesen...
Begründung: Zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Unterlassung auf Grund eines Versäumungsendbeschlusses des Bezirksgerichts Schärding vom 13. Jänner 2004 beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Unterlassungsexekution nach § 355 EO gegen die verpflichtete Partei mit Wohnsitz in Deutschland. Zugleich "regte" sie an (gemeint beantragte sie; vgl dazu 3 Nc 104/02b = AnwBl 2003, 223), das Bezirksgericht Schärding möge die Rechtssache dem Obersten Gerichtshof zur Bestimmung... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr klagende Partei verpflichtete sich mit vor dem Handelsgericht Wien am 28. Jänner 2002 abgeschlossenem (Teil-)Vergleich dem nunmehrigen Beklagten gegenüber, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, die wörtlichen und/oder sinngemäßen Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, der nunmehrige Beklagte hätte im Zusammenhang mit der Bestellung der KELAG-Aufsichtsräte im Jahr 1999 a) das Kollegium der Landesregierung bewusst irregeführt; b) die... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende führte gegen die Verpflichtete auf Grund eines erstinstanzlichen Urteils Exekution zur Sicherstellung einer Forderung von 361.666,67 S (= 26.283,34 EUR) sA durch Pfändung einer Geldforderung. Das Erstgericht als Exekutionsgericht bewilligte diesem in der Folge auf Grund des im zweiten Rechtsgang ergangenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Titelgerichts mit einem Zuspruch von nur 8.720,74 EUR sA die Überweisung der gepfändeten Forderung in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat ua den Rekurs der beiden Verpflichteten gegen einen Exekutionsbewilligungsbeschluss im Verfahren nach § 355 EO zurückgewiesen, weil nunmehr nach der Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 1 EO (wegen Abweisung des Antrags auf Erlassung der den Exekutionstitel bildenden einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof in der Entscheidung AZ 4 Ob 121/02a = ON 23) und Verpflichtung der betreib... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Antragsgegnerin ist ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation und erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleistungsdienst sind. Mitbewerber der Antragsgegnerin auf dem Markt für Telekommunikationsdienste über Festnetz (in der ... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem vor dem Bezirksgericht für Handelssachen geschlossenen Vergleich vom 11. Jänner 2002 hat es die verpflichtete Partei "ab sofort" zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen Ausverkauf, insbesondere einen totalen Abverkauf wegen Umbaus während der Sperrfrist des § 33c Abs 3 UWG anzukündigen, ohne im Besitz der erforderlichen Ausverkaufsbewilligung der nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibenden wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 63.588,75 EUR an rückständigem Unterhalt sowie des laufenden Unterhalts von EUR 2.543,55 monatlich die Exekution durch Pfändung der Gesamtrechte des Verpflichteten aus seinem Geschäftsanteil an einer bestimmten GmbH durch Doppelverbot bewilligt. Die Entscheidung über die beantragte Verwertung durch Verkauf nach Schätzung wurde zunächst vorbehalten. Bei der zur Entscheidung über den Verwertung... mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien erkannte die verpflichtete Partei mit Urteil vom 27. Dezember 2002 für schuldig, ab sofort die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" zu Zwecken des Wettbewerbs für ihren Verein zu unterlassen; hingegen wies es das Mehrbegehren der betreibenden Partei, der verpflichteten Partei die Verwendung des Namens "Z*****verband *****" für ihren Verein zu untersagen, ab. Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Unterlassungsexekution gem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gerade betreffend die Produkte der erstklagenden Partei hat der Oberste Gerichtshof jüngst zu AZ 4 Ob 234/03w klargestellt, unter welchen Umständen der Gebrauch der Marke "Wiener Werkstätten" keine Irreführung bedeutet. Der hier im Impugnationsverfahren zur Entscheidung berufene Senat sieht keinen Grund, davon abzuweichen. Soweit in der Revision - auch unter Verletzung des Neuerungsverbots des § 482 ZPO, weil entsprechendes... mehr lesen...
Norm: EO §39EO §355ZPO §50
Rechtssatz: Wenn eine Exekution noch nicht eingestellt ist, des Rechtsmittels ein Einstellungsgrund aber aktenkundig ist, ist die Beschwer nicht mehr gegeben. Auch bei einem Wegfall des Exekutionstitels ist mit Blick auf § 39 Abs 1 Z 1 EO die Beschwer zu verneinen. Insoweit der Exekutionsbewilligungsbeschluss nach § 355 EO von einem schlüssigen und mit dem Titel in Einklang zu bringenden Vorbringen der betreibenden Pa... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 27 Cg 173/03 i des Landesgerichtes Eisenstadt ein Wettbewerbsfahren anhängig. Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Eisenstadt in diesem Verfahren vom 23.10.2003 wurde der hier verpflichteten Partei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes die Verwendung der Bezeichnung "Perfect Autokosmetik" samt dem dazugehörigen, in Umrissen gezeichneten PKW und samt dem S... mehr lesen...
Begründung: Auszugehen ist von folgendem Sachverhalt: Die betreibende Partei hatte der Mutter der Verpflichteten 1997 zu Kreditkonto Nr. 0696-31703/01 einen (auf deren Liegenschaft EZ 737 pfandrechtlich sichergestellten) Kredit über 6,1 Mio S gewährt. Die Verpflichtete ist zufolge Übergabsvertrag vom 23. April 1999 Eigentümerin der nun von der betreibenden Bank in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 261; aufgrund des genannten Übergabsvertrags wurde zugunsten der Mutter der Verpf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...