Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Richtig ist, daß die Judikatur besonders strenge Anforderungen an die Erfüllung des Ausschließungstatbestandes des § 22 Abs 1 Z 3 WEG stellt (EvBl 1979/160; vgl auch ImmZ 1973, 106), doch wurde dies von den Vorinstanzen ohnehin bedacht. Daß der Zweitbeklagte noch während des Rechtsstreites um die Ausschließung aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft die Mitbewohnerin Hedwig W***** in einer Strafanzeige der "frechen Unw... mehr lesen...
Begründung: Das Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei wider die verpflichteten Miteigentümer nach § 352 EO die Exekution durch gerichliche Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung. Da die verpflichteten Parteien erklärten, mit den von der betreibenden Partei vorgelegten Versteigerungsbedingungen nicht zur Gänze einverstanden zu sein, fand eine Verhandlung statt, in der die verpflichteten Parteien den Antrag stellten, der betre... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Ein Antrag auf Depurierung eines mit einer Hypothek belasteten Miteigentumsanteiles darf nicht deshalb abgewiesen werden, weil die Parteien die Stellung eines weiteren Antrages auf Depurierung eines mit einem Fruchtgenußrecht belasteten anderen Miteigentumsanteiles unterließen. Entscheidungstexte 3 Ob 38/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 3 Ob 38/93... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Auch die Erklärung des Einverständnisses zum Inhalt der Versteigerungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Liegenschaft im Verfahren nach § 352 EO bedarf nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 56/92 Entscheidungstext OGH 27.10.1992 3 Ob 56/92 Veröff: SZ 65/99 ... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Auch im Verfahren zur Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach § 352 EO sind die Versteigerungsbedingungen vom Gericht festzustellen. Dies kann entweder schon im Teilungsverfahren oder erst im Exekutionsverfahren geschehen. Für den Inhalt der Versteigerungsbedingungen ist in erster Linie die Einigung der Parteien maßgebend. Wird eine Einigung nicht erzielt, so hat das Gericht die Versteigerungsbedingung... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, wobei auf dem Anteil des Verpflichteten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen ist. Für die betreibende Partei wurde ein Sachwalter bestellt, zu dessen Wirkungskreis ihre Vertretung in allen zwischen den Parteien "vor Gerichten, Behörden und Ämtern" anhängigen Verfahren gehört. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund eines Urteils zum Zweck der Aufhebung der Eig... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 352 EO darf das (Rekurs) Gericht den Zuschlag nicht deshalb aufheben, weil das Pflegschaftsgericht die Versteigerungsbedingungen oder den Zuschlag nicht genehmigte. Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß der Zuschlag für eine im Eigentum eines Pflegebefohlenen stehende Liegenschaft erst erteilt werden darf, wenn die Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes vorliegt. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §278 Abs2EO §352
Rechtssatz: Ist der Verkauf und damit die Erteilung des Zuschlags im Verfahren nach § 352 EO genehmigungspflichtig, so darf das Exekutionsgericht die im § 278 Abs 2 AußStrG vorgesehene Amtsurkunde erst ausfertigen, wenn die Genehmigung vorliegt. Daran ändert es nichts, wenn für das Teilungsverfahren die Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes vorliegt. Selbst wenn man diese Genehmigung in erweiterder Auslegung des §... mehr lesen...
Norm: AußStrG §272 ffEO §352
Rechtssatz: Bei einer freiwilligen Feilbietung müssen die Versteigerungsbedinungen von den Parteien immer einvernehmlich festgelegt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 56/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 3 Ob 56/92 Veröff: SZ 65/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS000... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Hat das Exekutionsgericht die Versteigerungsbedingungen für eine gemeinschaftliche Liegenschaft im Verfahren nach § 352 EO schon durch Beschluß festgestellt, so ist für eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung auf keinen Fall mehr Raum. Dies gilt nicht nur für die Versteigerungsbedingungen, die schon im Teilungsverfahren festgestellt wurden, sondern in gleicher Weise für die erst im Exekutionsv... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §245EO §352
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht ist bei der für die grundbücherliche Durchführung erforderlichen Entscheidung über die Genehmigung des Zuschlags an den Inhalt der Versteigerungsbedingungen im allgemeinen nicht gebunden, weil damit fur festgelegt wurde, auf welche Weise die Versteigerung durchzuführen ist. Es wurde mit der Feststellung der Versteigerungsbedingungen aber noch nicht darüber entschieden, o... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin und ihr geschiedener Ehemann Walter Z***** waren je zur Hälfte Eigentümer der Villa mit Garten in W*****. Das Haus war die Ehewohnung der Eheleute und ist auch Gegenstand des noch anhängigen Aufteilungsverfahrens nach der am 20.1.1982 ausgesprochenen Ehescheidung. Walter Z***** zog im Jahr 1979 aus diesem Haus aus; danach benützte die Antragsgegnerin das Haus allein mit ihrem Sohn Ruprecht Z*****. Mit Kaufvertrag vom 23.9.1987 erwarb der Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei und die beiden verpflichteten Parteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft. Zur Durchsetzung der mit rechtskräftigem Urteil angeordneten Zivilteilung beantragte die betreibende Partei die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft gemäß § 352 EO. Die Liegenschaft wurde mit 841.000 S geschätzt und das geringste Gebot einverständlich mit diesem Betrag festgesetzt. Ein erster Versteigerungstermin am 14.5.1990 blieb mangels eines Anbots erfo... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z8 IIEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §352
Rechtssatz: Die Einstellung des Exekutionsverfahrens auf Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in analoger Anwendung der Bestimmung des § 39 Abs 1 Z 8 EO kommt erst in Betracht, wenn trotz Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten davon auszugehen ist, daß die Liegenschaft schlechthin unverkäuflich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der durch den Kurator vertretenen Verlassenschaft bewilligte das Titelgericht auf Grund des vollstreckbaren Urteiles vom 13. Mai 1988 zur Durchsetzung des Anspruches auf gerichtliche Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung am 25. Oktober 1988 die Exekution nach dem § 352 EO. Nach dem Buchstand sind Helga B***** und der Verpflichtete je zur Hälfte Eigentümer der zu versteigernden, mit Dienstbarkeiten und Pfandrechten ... mehr lesen...
Begründung: Für den Nachlaß des Erblassers, zu dem eine Liegenschaft gehört, wurde ein Verlassenschaftskurator bestellt, weil keine Erben bekannt waren. Die Finanzprokuratur teilte mit, daß sie beabsichtigte, namens des Staates das Heimfallsrecht auszuüben. Das Erstgericht bewilligte als Verlassenschaftsgericht die öffentliche Feilbietung der zum Nachlaß gehörenden Liegenschaft zu den vom Verlassenschaftskurator vorgelegten Feilbietungsbedingungen. Darin ist vorgesehen, daß sich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz S*** und Olga S***, deren Ehe 1980 geschieden wurde, waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 92 KG Perwang (im folgenden: Liegenschaft). Das Bezirksgericht Mattighofen bewilligte am 3.Februar 1986 die von Olga S*** beantragte Exekution durch gerichtliche Versteigerung der Liegenschaft gemäß § 352 EO. Nach den Versteigerungsbedingungen hat der Ersteher innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Zuschlags das Meistbot zu erlegen, die Liegenschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1240 KG Landstraße mit den Grundstücken 244/7 und 244/11 im Ausmaß von insgesamt 772 m2. Grundstücksadresse ist Wien 3., Rasumofskygasse 13 und Geologengasse 6. Das darauf errichtete Haus mit einem Einheitswert von S 581.000 weist drei Stockwerke mit zwei Geschäftslokalen und 14 Wohnungen auf. Eine Realteilung ist "untunlich", weil es sich dabei um ein Miethaus handelt, das zur Gänze den Bestimmungen d... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Exekutionsverfahren sind die Liegenschaften EZ 1693 und 3075, Grundbuch St.Pölten, im Sinne des § 352 EO zu versteigern. Die betreibende Partei legte zunächst Versteigerungsbedingungen vor, nach welchen die Liegenschaft EZ 1693 bei einem Schätzwert von 3,644.000 S um das geringste Gebot von 2,700.000 S und die Liegenschaft EZ 3075 bei einem Schätzwert von 2,450.000 S um das geringste Gebot von 1,715.000 S ausgerufen werden solle. In der Tagsatzung zur F... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Wenn über den Ausrufspreis im Verfahren nach § 352 EO Einigung erzielt wurde, so ist diese nicht einseitig widerrufbar; es muß damit im Versteigerungsverfahren zumindest einmal der Versuch unternommen werden, den der Einigung entsprechenden Mindestverkaufserlös zu erzielen. Entscheidungstexte 3 Ob 103/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 103/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §37 AkEO §352
Rechtssatz: Der auf die bisherige Ehewohnung angewiesene Ehegatte hat das Recht, gegen die Versteigerung einer im Miteigentum des Ehepartner und eines Dritten stehenden Liegenschaft Widerspruch zu erheben, wenn die Miteigentümer im bösgläubigen Zusammenspiel das Exekutionsverfahren nach § 352 EO zu dem Zweck mißbrauchen, den Ehegatten um seine Wohnmöglichkeit in der bisherigen Ehewohnung zu bringen. ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Exszindierungsklage erhebt die Klägerin Widerspruch gegen eine von der beklagten Partei als betreibende Partei gegen den Mann der Klägerin als verpflichtete Partei betriebene Exekution nach § 352 EO. Die Klägerin macht geltend, daß sich auf der zu versteigernden Liegenschaft die Ehewohnung befinde. In den Versteigerungsbedingungen werde nicht auf die Erhaltung der Wohnmöglichkeit für die Klägerin Bedacht genommen. Die Beklagte und der Mann der Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1642 der KG Favoriten, und zwar der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Eine Naturalteilung dieser Liegenschaft ist nicht möglich. Mit der am 30. Juli 1985 erhobenen Klage begehrte der Kläger die Aufhebung der Eigentumsgemeisnchaft der Streitteile an dieser Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung. Zwischen den Streitteilen hätten wiederholt Gespräche stattgefunden, die den Erwerb der Anteile der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 11 KG Friesach, mit der ein radiziertes Apothekenrecht verbunden ist, stand zu je zwei Neunteln im Eigentum der Beklagten und zu je einem Sechstel im Eigentum der Kläger. Die Miteigentümer stellten zu 2 Nc 16/85 des Bezirksgerichtes St.Veit an der Glan den Antrag auf freiwillige Feilbietung der Liegenschaft. Das Bezirksgericht St.Veit an der Glan ordnete mit Beschluß vom 25.4.1985 die freiwillige Feilbietung für den 10.7.1985 an und bestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei (ursprünglich: erstbeklagte Partei) führt gegen die beiden verpflichteten Parteien 1. Herbert P*** und 2. Margarethe P*** zur Hereinbringung von S 126.516,-- s.A. Exekution durch Zwangsversteigerung der je zur Hälfte im Eigentum der beiden verpflichteten Parteien stehenden Liegenschaft EZ 71/II KG Hopfgarten-Land. Hinsichtlich zweier zunächst mitgeklagter Beitrittsgläubiger trat Ruhen des Verfahrens ein (S 9 und S 41 des Aktes). Das zu E 38... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Eigentümerin von 137/8983 Anteilen der Liegenschaft EZ 1081 KG Meidling. Mit ihren Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Meidlinger Hauptstraße 84/1/44, 1120 Wien, verbunden. Zu Gunsten ihres Sohnes ist das vertraglich eingeräumte Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt (CLN 13). Am 5. Februar 1981 erhob die Mehrheit der übrigen Miteigentümer gegen die Verpflichtete die Klage auf Ausschließung aus der Gemeinschaft nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C2EO §352WEG §21 Abs2WEG §22
Rechtssatz: Der Fall der Exekution zur Vollstreckung des rk erworbenen Auschließungsanspruches aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft ist nur dem des auf Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums durch Versteigerung der Liegenschaft vorgesehenen Exekutionsverfahren vergleichbar; ein einverleibtes vertragliches Veräußerungsverbot hindert daher die Zwangsversteigerung nicht (gegen Faistenberger-Barta-Ca... mehr lesen...
Begründung: In ihrem schriftlichen Testament vom 11.September 1979 vermachte die am 29.Juni 1983 verstorbene Anna H*** ihre Eigentumswohnung in 1040 Wien, Schelleingasse 26 einschließlich der Wohnungseinrichtung Edith L*** (ON 5). Diese beantragte bereits im August 1983, ihr die Bestätigung zu erteilen, daß sie nach der Verstorbenen als Eigentümerin der 50/7851 Anteile an der Liegenschaft EZ 779 KG Wieden (Graf Starhemberggasse 44, Schelleingasse 26), mit denen Wohnungseigentum an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der in der Natur eine Einheit bildenden Liegenschaften EZ 105 und 106 der KG Hönigthal. Die Vorinstanzen haben dem auf Zivilteilung gerichteten Klagebegehren betreffend die beiden Liegenschaften stattgegeben, wobei sie von folgenden wesentlichen Feststellungen ausgingen: Die Liegenschaften bestehen aus einem Einfamilienhaus und den dazugehörigen Garten- und Waldflächen. Der Wert der beiden Liegenschaften wird durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das auf dem Teilgrundstück Nr. 111 der Parzelle 1752/1 der Liegenschaft EZ 2049 KG Hornstein errichtete Superädifikat (Wochenendhaus) steht je zur Hälfte im Miteigentum der Beklagten und ihres geschiedenen Ehegatten Josef K***, dessen Aufenthalt derzeit unbekannt ist. Der nach dem mit Dr.Paul E*** am 12.10.1972 abgeschlossenen Mietvertrag 604 m 2 große Grundstücksteil, auf dem das Superädifikat steht, wurde von der Beklagten und Josef K*** gemietet. Am 26.11.... mehr lesen...