Norm
ABGB §97Rechtssatz
Der auf die bisherige Ehewohnung angewiesene Ehegatte hat das Recht, gegen die Versteigerung einer im Miteigentum des Ehepartner und eines Dritten stehenden Liegenschaft Widerspruch zu erheben, wenn die Miteigentümer im bösgläubigen Zusammenspiel das Exekutionsverfahren nach § 352 EO zu dem Zweck mißbrauchen, den Ehegatten um seine Wohnmöglichkeit in der bisherigen Ehewohnung zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000980Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2014