Norm
ABGB §364c C2Rechtssatz
Der Fall der Exekution zur Vollstreckung des rk erworbenen Auschließungsanspruches aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft ist nur dem des auf Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums durch Versteigerung der Liegenschaft vorgesehenen Exekutionsverfahren vergleichbar; ein einverleibtes vertragliches Veräußerungsverbot hindert daher die Zwangsversteigerung nicht (gegen Faistenberger-Barta-Call, WEG 614 RN 52). Wie bei der Teilungsklage muß der Anspruch des Verbotsberechtigten zurücktreten, wenn es ihm nicht gelingt, den Auschließungsanspruch dadurch abzuwenden, daß er den Belasteten rechtzeitig zur Erbringung der geschuldeten Leistungen bewegt oder diese selbst bis zum Schluß der Verhandlung nachholt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0004588Dokumentnummer
JJR_19860618_OGH0002_0030OB00030_8600000_001