Gegenstand dieses Exekutionsverfahrens ist die zwangsweise Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums der Parteien an der Liegenschaft EZ 115 G W durch gerichtliche Versteigerung. Auf dieser Liegenschaft wird das "Hotel W" betrieben. Mit Beschluß vom 15. November 1974 genehmigte das Erstgericht die von der betreibenden Partei vorgelegten Versteigerungsbedingungen (Punkte 1 bis 11), wobei unter anderem ausgesprochen wurde, daß der Ausrufpreis (zugleich geringstes Gebot) 1.472.733 S b... mehr lesen...
Norm: ABGB §847AußStrG §277EO §352
Rechtssatz: Für eine "Feststellung des Lastenstandes" durch Anführung der noch aushaftenden Hypothekarforderungen in den Versteigerungsbedingungen besteht keine verfahrensrechtliche Grundlage noch Verpflichtung des Gerichtes, zumal in der Exekution nach § 352 EO auf die gemäß § 847 ABGB und § 277 AußStrG von der Versteigerung unberührt bleibenden Lasten der Liegenschaft nicht Bedacht zu nehmen ist. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1EO §352
Rechtssatz: Grundsätze des Verfahrens und der Bewertung einer "Betriebsliegenschaft": 1. Es handelt sich um ein Exekutionsverfahren, daher für Rechtsmittel § 16 AußStrG unanwendbar. 2. Bei Bewertung einer "Betriebsliegenschaft" (hier Hotelbetrieb") sind nicht die Werte der einzelnen Bestandteile (Grundstücke, Baulichkeiten, Zubehör) zu bewerten, sondern der Verkehrswert der Betriebsliegenschaft global festzustell... mehr lesen...
Die klagende Partei, die Stadtgemeinde K, ist zu 97/112, der Beklagte zu 15/112 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 619 II KG K. Die Liegenschaft ist im verbauten Stadtgebiet gelegen und 12.618 m2 groß; auf dem zur Liegenschaft gehörigen Grundstück 170 befindet sich das abbruchreife dreigeschoßige Wohnhaus T-Weg 5; auf der Liegenschaft befinden sich auch zwei Stallgebäude, der Rest ist Ackerland. Mit vom Amt der Tiroler Landesregierung genehmigten Beschluß des Gemeinderates der Stadtgem... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BEO §352
Rechtssatz: Hat der Kläger nur die Zivilteilung an sich begehrt, sind nach § 352 EO die Versteigerungsbedingungen vom Exekutionsgericht, das die Vorschriften der §§ 272 bis 280 AußStrG anzuwenden hat, festzusetzen (SZ 25/313; SpR 119 ua; Neumann-Lichtblau 3.Auflage 1095; Petscheck - Hämmerle - Ludwig, Zwangsvollstreckung 216 f; Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht 269). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BEO §352ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Keine formelle Bindung des Exekutionsgerichtes an die in den Entscheidungsgründen des Zivilteilungsurteiles enthaltenen Feststellungen über den Wert der Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 48/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1975 5 Ob 48/75 SZ 48/41 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2bABGB §843cEO §352TirROG §16
Rechtssatz: Auch die Gemeinde, die Miteigentümerin einer Liegenschaft ist, die nach dem von ihrem Gemeinderat rechtswirksam beschlossenen Flächenwidmungsplan (hier: nach § 16 TirROG) für einen bestimmten Schulbau gewidmet wurde, kann wie jeder andere Miteigentümer Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft begehren. Als Ausrufspreis bei einer gerichtlichen Feilbietung wird der Verkehrswert festzusetzen se... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178AußStrG §278 Abs2AußStrG 2005 §107 Abs1 Z1AußStrG 2005 §178 Abs7AußStrG 2005 §186 Abs1EO §62EO §352Geo §149 Abs1 litaGeo §149 Abs3
Rechtssatz: Die "Amtsurkunde" iS des § 278 Abs 2 AußStrG, 352 EO ist ein (Feststellungs-) Beschluss (§§ 62, 65 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 7/75 EvBl 1975/211 S 470 = NZ 1976,109 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2AußStrG §278 Abs2EO §65 EEO §352ZPO §514 B
Rechtssatz: Auch nach Rechtskraft des entsprechenden Verbücherungsbeschlusses hat ein vormaliger Miteigentümer ein Rechtsschutzinteresse bei Entscheidungen über Abänderungen der Amtsbestätigung gem § 352 EO, § 278 AußStrG. Entscheidungstexte 3 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 3 Ob 7/75 EvBl 1975/211 S 470... mehr lesen...
Die Streitteile, geschiedene Ehegatten, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ, 377 II KG K, auf der das Wohnhaus K 267 steht; mit der Liegenschaft sind zwei Geh- und Fahrrechte verbunden. Eine Naturalteilung ist nicht möglich. Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung nach in der Klage im einzelnen dargestellten Feilbietungsbedingungen, die, von einem Schätzungsgutachten ausgehend, zunächst einen Ausrufspreis von 680.000 ... mehr lesen...
Norm: EO §352EO §352c
Rechtssatz: Die Verteilung des Erlöses unter die Miteigentümer findet nicht nach der EO, sondern nach dem Außerstreitverfahren statt. Gelingt es dem Richter nicht, ein Einverständnis der Miteigentümer zu erzielen, so ist damit seine Mitwirkung bei der Verteilung beendet, den Beteiligten steht nunmehr der Rechtsweg offen. Mit der Durchführung der Versteigerung ist eigentlich die Tätigkeit des Exekutionsgerichtes beendet, nu... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Versteigerung zwecks Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft und der sich daraus bei Übernahme einer Sicherungszwecken dienenden Hypothek unter Anrechnung auf das Meistbot ergebenden Folgen. Entscheidungstexte 1 Ob 150/72 Entscheidungstext OGH 20.09.1972 1 Ob 150/72 EvBl 1973/116 S 266 Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §431EO §352
Rechtssatz: Der Ersteher einer Liegenschaft im Rahmen eines gemäß § 352 EO durchgeführten Versteigerungsverfahrens, auf das die Bestimmungen der § 272 bis 280 des AußStrG Anwendung zu finden haben, erwirbt das Eigentumsrecht nicht mit dem Zuschlag, der hier nur Titel zu Besitz und Eigentum ist, sondern erst mit der Verbücherung (NZ 1933,199). Entscheidungstexte 5 Ob 51/7... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. März 1968 beantragte Walter P. unter Vorlage der Amtsurkunde des Exekutionsgerichtes Wien vom 13. Juni 1966, seines Staatsbürgerschaftsnachweises und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern die Einverleibung seines Eigentumsrechtes an der Liegenschaft EZ. 1691 KG. L. im Range der unter BOZ. 19 eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens sowie die Löschung der Eintragung des in COZ. 29 auf der dem ... mehr lesen...
Norm: EO §352GBG §56
Rechtssatz: Die Anmerkung der zum Zwecke der Auseinandersetzung bewilligten Versteigerung führt zu keiner Schmälerung der Rechte der bisherigen Miteigentümer und hat keine rangwahrende Wirkung. Entscheidungstexte 5 Ob 323/68 Entscheidungstext OGH 04.12.1968 5 Ob 323/68 EvBl 1969/188 S 272 = SZ 41/168 3 Ob 99/... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §352
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat im Exekutionsantrag nach § 352 EO gegebenenfalls zu behaupten, daß eine bereits bewilligte Exekution inzwischen wieder eingestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 122/68 Entscheidungstext OGH 16.10.1968 3 Ob 122/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Versteigerungsbedingungen bei verschiedener Belastung der Liegenschaftsanteile (Depurierungsauftrag an einen Miteigentümer). Entscheidungstexte 3 Ob 92/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 3 Ob 92/68 ImmZ 1969,43 = EvBl 1969/146 S 215 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS000435... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Festsetzung des Schätzwertes der zu versteigernden Liegenschaft unter Berücksichtigung des Ertrages aus der - wenn auch vierteljährlich kündbaren - Vermietung der Feuermauer zu Reklamezwecken. Entscheidungstexte 3 Ob 92/68 Entscheidungstext OGH 18.09.1968 3 Ob 92/68 EvBl 1969/146 S 215 European Case Law ... mehr lesen...
Den betreibenden Parteien wurde auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes die Exekution durch gerichtliche Versteigerung einer im Miteigentum der betreibenden Partei und der Verpflichteten stehenden Liegenschaft bewilligt. Nach Bewilligung der Versteigerungsbedingungen beantragten die betreibenden Parteien die Einstellung der Exekution, worauf das Erstgericht die Exekution gemäß § 39 (1) Z. 6 EO. einstellte und aussprach, daß vor Ablauf eines halben Jahres kein neuerlic... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §352
Rechtssatz: Da das Verfahren nach § 352 EO kein außerstreitiges Verfahren, sondern ein Exekutionsverfahren ist, gelten gemäß § 78 EO auch die Bestimmungen der ZPO über den Kostenersatz. Entscheidungstexte 3 Ob 82/68 Entscheidungstext OGH 07.08.1968 3 Ob 82/68 Veröff: EvBl 1969/45 S 73 = ImmZ 1969,71 3 Ob 92/... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVBEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §352
Rechtssatz: Die Einstellung einer nach § 352 EO bewilligten Exekution gemäß § 39 (1) Zi 6 EO kann nur mit Zustimmung aller Parteien erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 82/68 Entscheidungstext OGH 07.08.1968 3 Ob 82/68 EvBl 1969/45 S 73 = SZ 41/98 = ImmZ 1969,71 = JBl 1969,399 ... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger ist zu drei Viertel der Verpflichtete, zu einem Viertel Eigentümer der Liegenschaft EZ. 151 KG, K. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. März 1965 in der Fassung des Urteiles des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 6. Juli 1966 wurde diese Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben. Es wurde ausgesprochen, daß der Ersteher der Liegenschaft das grundbücherlich eingetragene Fruchtgenußrecht der Eheleute Sebastian... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: 1. Das Exekutionsgericht ist bei Festsetzung der Versteigerungsbedingungen an den dem Verfahren zugrundeliegenden Titel hinsichtlich des Ausrufspreises und hinsichtlich der Frage, daß ein Fruchtgenußrecht ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist, gebunden. 2. Die Bestimmung der Versteigerungsbedingungen, daß das Vadium nicht nur in Bargeld, sondern auch in Wertpapieren oder Einlagebüchern erlegt werden kann... mehr lesen...
Norm: AusßStrG §276 Abs1EO §352
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Teilung einer Liegenschaft durch Feilbietung können bei Fruchtlosigkeit des ersten Termins weitere anberaumt werden, ohne daß hiezu das Einverständnis aller Miteigentümer notwendig wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 43/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 3 Ob 43/67 EvBl 1967/441 S 637; JBl 1968,205 = SZ 40/52 ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien ist das Verfahren zur Teilung des Miteigentums an der Liegenschaft EZ. 435 KG. U. anhängig. Bei der für den 4. November 1966 anberaumten Feilbietungstagsatzung erschien kein Bieter. Das Erstgericht sprach sodann mit Beschluß vom 5. Dezember 1966 seine Unzuständigkeit aus und überwies die Sache dem Exekutionsgericht Wien. Ein dagegen vom betreibenden Gläubiger ergriffener Rekurs blieb erfolglos. Nunmehr beantragte der Verpflichtete unter Hinweis auf die gemäß ... mehr lesen...
Es wird Exekution durch freiwillige Feilbietung der Liegenschaft EZ. 435 KG. U. geführt. Der betreibende Gläubiger ist zu 34/40 und der Verpflichtete zu 6/40 Eigentümer. Das Erstgericht bestimmte den Schätzwert unangefochten mit 1.235.700 S. Im Punkt II, 2 setzte es den Ausrufspreis mit 495.300 S fest. Zu diesem Betrag kam es dadurch, daß es vom Schätzwert die Gesamtbeträge der einverleibten Höchstbetragshypotheken von 758.400 S abzog. Im Punkt 3 ordnete es an, daß jeder Bieter vor ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276EO §352GBG 1955 §14
Rechtssatz: Bei der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zwecks Aufhebung des Miteigentums darf ohne Zustimmung aller Teilhaber der Ausrufpreis nicht unter dem Schätzwert angesetzt werden; hiebei ist der Ausrufpreis grundsätzlich ohne Bedachtnahme auf Hypotheken, die auf der Liegenschaft haften, festzusetzen. Wenn nicht alle Beteiligten eine andere Regelung treffen, sind durch das Meistbot ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276EO §352
Rechtssatz: Bei der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zwecks Aufhebung des Miteigentums hat mangels Einigung der Parteien das Gericht eine angemessene Frist für den Erlag des Erlöses zu bestimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 57/66 Entscheidungstext OGH 11.05.1966 3 Ob 57/66 EvBl 1966/344 S 439 = SZ 39/90 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276EO §352GBG 1955 §14
Rechtssatz: Soweit Kredit- oder Kautionshypotheken haften, sind die im Rahmen des Rechtsverhältnisses entstandenen Forderungen bei vorhandener Deckung in Anrechung auf das Meistbot zu übernehmen; der dem nicht ausgenützten Rest entsprechende Betrag ist bei Gericht zu erlegen. Bei Beendigung des Kredit- oder Kautionsverhältnisses ist er, soweit der Ersteher nicht zur Haftung herangezogen worden ist, den Mite... mehr lesen...
Die betreibenden Parteien und die verpflichtete Partei beantragten einverständlich auf Grund des Urteils des Bezirksgerichtes W. vom 28. März 1962, C .../61, die freiwillige Versteigerung zweier in ihrem gemeinsamen Eigentum stehender Fahrnisse gemäß § 351 EO. Das Titelgericht bewilligte die Exekution antragsgemäß und verfügte, daß das Exekutionsgericht W. als Vollzugsgericht einzuschreiten habe. Dieses lehnte jedoch den Vollzug ab. Die beiden feilzubietenden Fahrnisse seien keine V... mehr lesen...