Begründung: Der Betreibende ist mit 74/120-stel Anteilen, die Verpflichtete mit 46/120-stel Anteilen Miteigentümer der im Exekutionsverfahren nach § 352 EO versteigerten und am 4. September 2007 einem Ersteher um das Meistbot von 201.000 EUR zugeschlagenen Liegenschaft samt Haus. In Ansehung von drei Wohnungen stand dem Betreibenden das Nutzungsrecht zu. Er vermietete die Wohnungen mit dem MRG unterliegenden Mietverträgen auf unbestimmte Zeit. Der Verkehrswert der Liegenschaft be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nachstehende Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Bezirksgerichts H*****, wurde über das Vermögen des Mag. Christian H***** (im Weiteren: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner (zu zwei Drittel) und seine beklagte Ehegattin (zu einem Drittel) sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Ihren Drittelanteil hat die Beklagte mit Schenkungsvertrag vom 5. Dezember 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 1. 2001 geborene Sarah M***** und ihre am 24. 5. 2003 geborene Schwester Larissa M***** sind die außerehelichen Kinder der Maureen M***** und des Mag. Alexis D*****, der seine Vaterschaft jeweils anerkannt hat. Sie leben bei ihrer Mutter in Wien und sind kanadische Staatsangehörige. Die Mutter ist ebenfalls kanadische Staatsangehörige und stammt aus der kanadischen Provinz Saskatchewan; der Vater ist Österreicher. Die Mutter beantragte mit Schreiben vom 27. ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser Johann Adolf G***** ist am ***** 2005 verstorben. Das Erstgericht erließ am 7. 3. 2006 einen Einantwortungsbeschluss zugunsten des erbl. Neffen Johann K*****, der sich aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers unbedingt zum gesamten Nachlass erklärt hatte. Darin verwies das Erstgericht unter anderem auf § 15 Tir GVG und stellte fest, dass der Erbe zum Kreis der gesetzlichen Erben zähle. Anlässlich der Tagsatzung vor dem Gerichtskommissär vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. Juni 2003 bewilligte das Erstgericht auf Antrag des Betreibenden die Versteigerung der beiden Parteien je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft gemäß § 352 EO. Der Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör beträgt 118.250 EUR. Die Liegenschaft samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wurde der Verpflichteten als Meistbietenden aufgrund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 105.456 EUR zugeschlagen. Davon erlegte sie 61.892,13 EUR in ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §352
Rechtssatz: Jedenfalls bei Fehlen für die Bewertung der Liegenschaftsanteile maßgebender Belastungen kann in der Exekution nach §§352ff EO (idF der EO-Novelle 2000) einem bisherigen Miteigentümer, der den Zuschlag erhalten hat, in sinngemäßer Anwendung des §152 Abs1 dritter und vierter Satz EO der Erlag des auf seinen bisherigen Anteil entfallenden Teils des Meistbots vom Exekutionsgericht auch ohne Zustimmung der übrigen b... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Geschwister. In dem vom Erstgericht aufgrund eines rechtswirksamen Vergleichs bewilligten Exekutionsverfahren zur Versteigerung einer näher genannten gemeinschaftlichen Liegenschaft (§ 352 EO) wurde dem Verpflichteten und bisherigen Hälfteeigentümer diese Liegenschaft um das Meistbot von 126.000 EUR zugeschlagen. Die Parteien sind Geschwister. In dem vom Erstgericht aufgrund eines rechtswirksamen Vergleichs bewilligten Exekutionsverfahren zur Verstei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wahl der Ermittlungsmethode nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz kann jeweils nur im Einzelfall entschieden werden (RIS-Justiz RS0066223) und ist somit grundsätzlich keine Frage iSd § 502 Abs 1 ZPO. Für die Bewertung von mit einer Liegenschaft verbundenen Rechten bzw darauf haftenden Lasten sieht § 3 Abs 3 LBG neben dem Vergleichswertverfahren (§ 4), dem Ertragswertverfahren (§ 5) und dem Sachwertverfahren (§ 6) subsi... mehr lesen...
Begründung: Die seit 1963 miteinander verheirateten Streitteile, deren Ehe 1997 geschieden wurde, gründeten 1986 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Führung eines Kosmetiksalons in Salzburg, wobei der Inhalt des mündlich abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages auch schriftlich fixiert wurde. Zwei oder drei Jahre später wurde zum Zwecke des Betriebs eines weiteren Kosmetiksalons eine - allein noch im Revisionsverfahren strittige - zweite Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegrün... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c C1EO §352
Rechtssatz: Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil wurde die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Parteien an vier Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung angeordnet. Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei, ihr auf Grund dieses Urteils die Versteigerung dieser vier Liegenschaften gemäß § 352 EO zu bewilligen, ab. Während das Teilungsurteil den künftigen Anspruch für beide Parteien auf Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft schaffe, stehe das ob allen Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit Haus in St. Pölten. Dieses Objekt wurde am 5. 5. 2000 im Exekutionsverfahren gemäß § 352 EO um das Meistbot von 6,1 Mio S rechtskräftig dem Betreibenden als Ersteher zugeschlagen. Der Versteigerung lagen vereinbarte, mit dem berichtigten Beschluss vom 7. 1. 2000 gerichtlich festgestellte Bedingungen zugrunde, die auszugsweise folgenden Wortlaut haben: Die Parteien waren Miteigentümer einer Liegenschaft mit Haus in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagten, auszusprechen, dass den nunmehrigen Kläger das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe, abgewiesen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß Paragraph 55, Absatz 3, EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Geschäfts- und Wohnhaus. Zur Durchsetzung der mit rechtskräftigem Urteil angeordneten Zivilteilung betreibt die betreibende Partei die Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft gemäß § 352 EO. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Geschäfts- und Wohnhaus. Zur Durchsetzung der mit rechtskräftigem Urteil angeordneten Zivilteilung betreibt die betreib... mehr lesen...
Begründung: In der EZ ***** Grundbuch ***** bewilligte das Erstgericht ob den je 445/232174 Anteilen des Johann P*****, B-LNR 340, und der Berta P*****, B-LNR 341, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 236 verbunden ist, nachstehende Eintragung: Aufgrund der Amtsurkunde vom 20. 3. 1999, 5 A 24/98a-8, sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 1. 7. 1998 wird einverleibt: a) das Eigentumsrecht für Renate P***** unter Zusammenziehung dieser Anteile zu 890/232174 Anteilen; b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5.5.1992 hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Titelgericht dem Vater der betreibenden Partei aufgrund des Vergleiches vom 5.7.1985 gegen die verpflichtete Partei die Exekution durch gerichtliche Versteigerung des im Miteigentum der Parteien stehenden Hauses in [Wien] Grundbuch P***** zum Zweck der Auseinandersetzung bewilligt. Dem Gesuch war ein Entwurf der Versteigerungsbedingungen beigelegt. In der mündlichen Verhandlung vom 25.8.... mehr lesen...
Norm: EO §352ABGB §843
Rechtssatz: Zwar muß grundsätzlich bei Unterbleiben einer "Depurierung" das Verfahren eingestellt werden, es ist aber dann fortzusetzen, wenn der sonst benachteiligte Miteigentümer trotzdem der Versteigerung zustimmt, dies unter Inkaufnahme von Nachteilen. Entscheidungstexte 46 R 1874/96w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 17.04.1997 46 R 1874/96w ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 4.3.1994 hat das Erstgericht auf Grund des vollstreckbaren und rechtskräftigen Urteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20.3.1993, 13 Cg 12/92, der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien wegen Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums gemäß § 352 EO die Exekution durch gerichtliche Versteigerung der den Parteien gemeinschaftlich gehörenden Liegenschaften EZ 1266 und EZ 1554, beide Grundbuch 01004 Innere Stadt, zum Zwecke der Ausei... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Über den Auftrag zur Depurierung der zu versteigernden Liegenschaft darf erst entschieden werden, wenn die Versteigerungsbedingungen festgestellt wurden und damit vor allem über den Ausrufspreis entschieden wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 130/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 130/95 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EO §187EO §352AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen des § 187 EO gelten nicht für die gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 125/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 125/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103119 ... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Ändert sich gegenüber den Versteigerungsbedingungen vor der gerichtlichen Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in einem wesentlichen Punkt (hier: Belastung der Miteigentumsanteile der betreibenden Partei durch ein Fruchtgenußrecht) darf die Versteigerung nicht durchgeführt werden; der Wert des Fruchtgenußrechtes ist in den neu festzustellenden Versteigerungsbedingungen anzugeben. Ents... mehr lesen...