RS OGH 1987/9/2 3Ob91/87

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Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

ABGB §509
EO §331 F

Rechtssatz

An den Eigentümer einer mit einem Fruchgenußrecht belasteten Sache ist ein Verbot, an den Verpflichteten zu leisten, nicht zu erlassen, weil der Eigentümer einer mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Liegenschaft zu einer Leistung an den Fruchtnießer nicht verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004339

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_0030OB00091_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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