1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2EO Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuz... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1(hier Assistenzleistungen der Organe des öffentlichen Sicherheisdienstes nach § 110 Abs. 4 2. Satz AußStrG) Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. März 2003 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 26 AbgEO die Kosten des Vollstreckungsverfahrens (Lohnpfändung vom 27. März 2003) in Höhe von 17,60 Euro (Pfändungsgebühr von 11 Euro samt Barauslagen) vorgeschrieben. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde eingewendet, der Bescheid über die Pfändung und Überweisung e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;BAO §212a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/15/0190
Rechtssatz: Ein Bescheid nach § 26 AbgEO verletzt die Abgabenschuldnerin nicht in ihrem Recht auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. Oktober 1997, ihm "sein Guthaben von S 267.307,--" auf sein Bankkonto zu überweisen. Infolge eines Devolutionsantrages nach § 311 BAO - so die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides - sei die Zuständigkeit zur Entscheidung über diesen Rückzahlungsbetrag auf die belangte Behörde übergegangen. Mit Bescheid vom 25. Jänner 1999 habe das Finanzamt die Sicherstellun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §65 Abs1;
Rechtssatz: In § 65 Abs. 1 zweiter Satz AbgEO ist die Bezeichnung der Abgabenschuld abschließend geregelt. Danach hat der Pfändungsbescheid - allein - die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze im Sinne des § 26 AbgEO anzugeben. Dafür, dass in den Pfändungsbescheid weitere Angaben über die Abgabenschuld aufzu... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,059.950 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 9. November 1993 unternahm das Finanzamt am 26. Jänner 1994 den Versuch der Pfändung beweglicher Sachen in dessen Wohnung. Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld des Beschwerdeführers von 1,061.775 S laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 1. März 1994 pfändete das Finanzamt am 16. März 1994 den in der Gewahrsame des Beschwerdeführers befindlichen Opel Rekord. Das... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/13/0161 E 22. September 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;
Rechtssatz: Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gem § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Mit dem in § 16 Z 6 AbgEO genannten Einstellungsgrund nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, dass der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung bloß zur Tilgung der Exekuti... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht entfällt, wenn sich die Exekution (nachträglich) als unzulässig erweist, weil bei ihrer Durchführung oder Fortsetzung ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO nicht beachtet wurde. Nach der zitierten Vorschrift ist in den dort aufgezählten Fällen die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung all... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Die Durchführung und Fortsetzung einer Exekution nach der AbgEO ist im Hinblick auf § 16 Z 6 AbgEO nur auf der Grundlage einer Prognose zulässig, dass der Erlös der Exekution den Betrag der Kosten der Exekution übersteigen werde. Auf Grund dieser Prognose kann sich auch ergeben, dass nur für einen Teilbetrag der vollstr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §5 Abs2;AbgEO §6 Abs1;
Rechtssatz: Es müssen nicht schon bei Einleitung der Vollstreckung iSd § 5 Abs 2 AbgEO konkrete
Gründe: für die Annahme vorliegen, der Verpflichtete verfüge über Vermögensgegenstände, deren Verwertung wenigstens einen die Exekutionskosten übersteigenden Erlös erwarten lasse. Es entspricht vielmehr dem Ges... mehr lesen...
Das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien erließ am 18. Juni 1993 an den Beschwerdeführer mittels eines Vordruckes einen Bescheid, nach dessen normativem Inhalt dem Beschwerdeführer jede Verfügung über die gepfändeten Forderungen sowie über ein für diese etwa bestelltes Pfand - über das gepfändete Arbeitseinkommen - und insbesondere die gänzliche oder teilweise Einziehung der Forderungen des Arbeitseinkommens untersagt wird. Dem Bescheid waren Durchschriften der am selben Ta... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §65 Abs1 idF 1992/457;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Abgabenschuld ist in § 65 Abs 1 Satz 2 AbgEO abschließend geregelt. Danach hat der Pfändungsbescheid - allein - die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze im Sinne des § 26 AbgEO anzugeben. Dafür, daß in den Pfändungsbescheid ... mehr lesen...
Am 23. November 1993 erschien ein Vollstreckungsbeamter des Magistrates der Stadt Wien im Unternehmen der Beschwerdeführerin, um Abgabenrückstände aus nachfolgenden Rückstandsausweisen zu vollstrecken: 1. Rückstandsausweis betreffend Getränkesteuer für 7/91 bis 7/93 im Betrage von S 37.744,-- 2. Rückstandsausweis betreffend Lohnsummensteuer für 1-6/93 im Betrage von S 1.024,-- 3. Rückstandsausweis betreffend Dienstg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §2 Abs2 lite idF 1963/053;AbgEO §26 idF 1963/053;AbgEO §26 idF 1992/457;
Rechtssatz: Die zweckentsprechende Vorgangsweise des Vollstreckungsorganes bei der Einbringlichmachung verschiedener Abgabenforderungen des gleichen Abgabengläubigers (vgl § 2 Abs 2 lit e AbgEO bei verschiedenen Abgabengläubigern) gegenüber demselben Abgabenschuldner liegt dari... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26 idF 1963/053;AbgEO §26 idF 1992/457;
Rechtssatz: Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gem § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist vielmehr zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechend... mehr lesen...
Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 9. November 1988 für die Amtshandlung vom 12. Oktober 1988 (Forderungspfändung) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 25.306,-- und die Auslagenersätze mit S 37,--, für die Amtshandlung vom 27. Oktober 1988 (Fahrnisexekution) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 18.122,-- fest und die Postgebühren für die Zustellung des betreffenden Festsetzungsbescheides mit S 5,-- (Gesamtsumme S 43.470,--). Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte nach Erge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/27 92/15/0176 2 Stammrechtssatz Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO (Hinweis E 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unterno... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Unter Anschluß eines Rückstandsausweises vom 26. März 1993 beantragte die Republik Österreich als betreibende Partei, vertreten durch die Finanzprokuratur, diese vertreten durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 11.511,20 (Erbschaftssteuerschuld S 9.706,--; Säumniszuschlag S 194,-- und Nebengebühren S 198,-- S 593,60, S 593,60 sowie S 226,--) am 26. März 1993 beim Be... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §3 Abs2;AbgEO §3 Abs3;AbgEO §3 Abs4;EO §74;EO §78;ZPO §54;
Rechtssatz: Dem betreibenden Abgabengläubiger steht im Rahmen eines von ihm angestrengten gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens betreffend eine Liegenschaft als Exekutionsobjekt der nach § 74 und § 78 EO und § 54 ZPO bestehende... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld der Beschwerdeführerin von S 4,789.750,24 laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 19. April 1991 führte das Finanzamt am 24. Juli 1991 die Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung der Beschwerdeführerin durch. Die gepfändeten Gegenstände wurden zum Zwecke der nachfolgenden Versteigerung in das Dorotheum überstellt. Mit Bescheid vom 9. August 1991 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Entrichtung bzw. den Ersatz einer Pfändungsgebü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0191 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/13/0161 E 22. September 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;
Rechtssatz: Es steht der Behörde gegebenenfalls frei, die Folge der Einstellung des Verfahrens nach § 16 Z 6 AbgEO dadurch zu vermeiden, daß sie - allenfalls auch im Wege der Einschränkung des bereits anhängigen Vollstreckungsverfahrens - sich auf die Betreibung eines Teilbetrages der aushaftenden Abgabenverbindlichkeit beschränkt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §39 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Einstellungsgrund des § 16 Z 6 AbgEO nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, daß der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung zur Tilgung der Exek... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §26;
Rechtssatz: Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO (Hinweis E 20.10.1993, 90/13/0046). Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentspreche... mehr lesen...