RS Vwgh 1994/1/27 92/15/0176

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Veröffentlicht am 27.01.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §26;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/13/0161 E 22. September 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, sei es, daß keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wurde (Hinweis Reeger-Stoll, AbgEO, 78 f).

Schlagworte

Exekutionskosten Vollstreckungskosten Kosten der Exekution Vollstreckung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150176.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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