RS Vwgh 1994/1/27 92/15/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §16 Z6;
AbgEO §26;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0191 E 11. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits und dem Barauslagenersatz andererseits zusammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150176.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten