1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1990, Zl. 89/11/0079, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (der belangten Behörde) vom 30. November 1988, soweit mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld für 14 % Zinsen aus S 525.000,-- zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wurde die Beschwerde als unbegrün... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 4. Dezember 1990, Zl. 89/11/0079, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien (der belangten Behörde) vom 30. November 1988, soweit mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld für 14 % Zinsen aus S 525.000,-- zurückgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wurde die Beschwerde als unbegrün... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z1;IESG §1 Abs2 Z2;IESG §1 Abs2 Z3;IESG §3 Abs1;IESG §3 Abs2 Z2 idF 1980/580;IESG §4;IESG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die durch die Novelle BGBl 1980/580 eingefügte Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 IESG bezieht sich auf die - ohne weitere Voraussetzungen - bei Verzug gebührenden gesetzlichen Zinsen, nicht aber auf Ansprüche, die sich - wie der Ans... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs1;IESG §4;IESG §6 Abs1 Z3 idF 1986/395;IESG §6;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den neuerlichen Fristbeginn für die Antragstellung gem § 6 Abs 1 Z 3 IESG idF 1986/395 hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit dem Ende seines Arbeitsverhältnisses einen Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für die mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses fäll... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs1;IESG §4;IESG §6 Abs1 Z3 idF 1986/395;IESG §6;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den neuerlichen Fristbeginn für die Antragstellung gem § 6 Abs 1 Z 3 IESG idF 1986/395 hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit dem Ende seines Arbeitsverhältnisses einen Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für die mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses fäll... mehr lesen...
Der am 1. Juni 1992 eingelangten Beschwerde, mit welcher der Bescheid des Landesarbeitsamtes Tirol vom 29. April 1992 angefochten wird, konnte entnommen werden, daß der Beschwerdeführer diesen Bescheid deshalb für unrichtig hält, weil die belangte Behörde zu Unrecht einen früheren Endigungszeitpunkt seines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Arbeitgeber angenommen habe. Den weitwendigen Beschwerdeausführungen war aber insbesondere nicht zu entnehmen, für welche Ansprüche aus dem ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 idF vor 1980/580;IESG §6 Abs2 idF vor 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0094 E 25. Mai 1982 VwSlg 10745 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Angabe des Betrages der Forderung (dh. der Art des gesicherten Anspruches und seiner Höhe) im Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld stellt ein wesentliches Inhaltserfordernis dieses Antrages d... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 1989, Zl. 88/11/0234, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landesarbeitsamtes Oberösterreich vom 16. August 1988, soweit mit ihm der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit (Ersatz-)Bescheid vom 25. März 1991 wies das Landesarbeitsamt Oberösterreich neuerlich den (mit 1. April 1987 datierten, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §71 Abs1;IESG §6 Abs1 idF 1986/395;IESGNov 1986; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0234 E 24. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das durch die Nov BGBl 1986/395 eingeführte Nachsichtsverfahren sollte die bis dahin bestandene Möglichkeit, die Folgen der Versäumung der Antragsfrist durch Wiedereinsetzung in den vorige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 1. Oktober 1982 auf Grund der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Maschinenfabrik Z-Gesellschaft m.b.H. mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 25. Juni 1982, die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von insgesamt S 4,287.292,-- brutto, davon für Abfertigung in der Dauer von zwölf Monaten in Höhe von S 2,535,192,-- brutto. Laut der mit ihm aufgenommenen Niederschrift vom 15. Oktober 1982 "berichtigte" der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3. Oktober 1983, AZ 20 S nn/83, wurde über das Vermögen der G-GmbH der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Beschwerdeführer stellten am 17. Oktober 1983 Anträge auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche. Diesen Anträgen wurde hinsichtlich des Fünftbeschwerdeführers mit Bescheid des Arbeitsamtes Graz vom 17. April 1984 und mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Dezember 1984, ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3. Oktober 1983, AZ 20 S nn/83, wurde über das Vermögen der G-GmbH der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Beschwerdeführer stellten am 17. Oktober 1983 Anträge auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene arbeitsrechtliche Ansprüche. Diesen Anträgen wurde hinsichtlich des Fünftbeschwerdeführers mit Bescheid des Arbeitsamtes Graz vom 17. April 1984 und mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Dezember 1984, ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1; Beachte 90/11/0033 und fünf weitere Aktenzeichen
Rechtssatz: Bei der Antragsfrist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich um eine materiell-rechtliche (Ausschluß-)Frist (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110033.X02 I... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 idF vor 1980/580;IESG §6 Abs2 idF vor 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0094 E 25. Mai 1982 VwSlg 10745 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Angabe des Betrages der Forderung (dh. der Art des gesicherten Anspruches und seiner Höhe) im Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld stellt ein wesentliches Inhaltserfordernis dieses Antrages d... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 Z6;KO §139; Beachte 90/11/0033 und fünf weitere Aktenzeichen
Rechtssatz: Nach § 6 Abs 1 Z 6 IESG ist die Entstehung bzw Feststellung der Kosten maßgeblich für den neuerlichen Fristbeginn, nicht jedoch die Kenntnis des Gerichtsbeschlusses, mit dem der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehob... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 Z6;KO §139; Beachte 90/11/0033 und fünf weitere Aktenzeichen
Rechtssatz: Nach § 6 Abs 1 Z 6 IESG ist die Entstehung bzw Feststellung der Kosten maßgeblich für den neuerlichen Fristbeginn, nicht jedoch die Kenntnis des Gerichtsbeschlusses, mit dem der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehob... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;AVG §71 Abs1 lita;IESG §6 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0032 E 13. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich um eine materiellrechtliche Antragsfrist, weshalb (seit der Novelle BGBl 1986/395) bei ihrer Versäumung eine Wiedere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §71 Abs1;IESG §6 Abs1 idF 1986/395;
Rechtssatz: Das durch die Nov BGBl 1986/395 eingeführte Nachsichtsverfahren sollte die bis dahin bestandene Möglichkeit, die Folgen der Versäumung der Antragsfrist durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand iSd § 71 AVG zu beseitigen, erweitern, sodass jedenfalls dann, wenn ein Wiede... mehr lesen...
Mit Beschluss des Kreisgerichtes Wels vom 17. Mai 1985, AZ S 30/85, wurde über das Vermögen der Firma R, Strick- und Wirkwarenfabrik Gesellschaft m.b.H. der Konkurs eröffnet. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Wels vom 27. Juni 1988 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Insolvenz-Ausfallgeld "vom 26.5.1988" gemäß § 6 Abs. 1 IESG "abgelehnt". Seinem (ebenfalls mit Eingabe vom 26. Mai 1988, jedoch nur hilfsweise gestellten) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gege... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;IESG §6 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird behauptet, daß bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld gestellt wurde, und wird ein später gestellter Antrag wegen verspäteter Antragstellung gemäß § 6 Abs 1 I... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 Satz1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0098 E 13. September 1983 VwSlg 11127 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz § 6 Abs 1 erster Satz IESG legt nur den spätesten, nicht auch den frühesten Zeitpunkt fest, zu welchem ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallsgeld gestellt werden kann. Es schadet daher nicht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;IESG §1 Abs1;IESG §6 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1989/04/18 88/11/0268 1 Stammrechtssatz Wurde der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld nach Ablauf der Frist gemäß § 6 Abs 1 erster Satz IESG, jedoch vor Beginn des neuerlichen Fri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;AVG §71 Abs1 lita;IESG §6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Frist des § 6 Abs 1 IESG handelt es sich um eine materiellrechtliche Antragsfrist, weshalb (seit der Novelle BGBl 1986/395) bei ihrer Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt. Liegt vor der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;IESG §1 Abs1;IESG §6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld nach Ablauf der Frist gemäß § 6 Abs 1 erster Satz IESG, jedoch vor Beginn des neuerlichen Fristenlaufes gemäß § 6 Abs 1 zweiter Satz IESG gestellt, ist er nicht als versp... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs1;IESG §6 Abs1;
Rechtssatz: Der spätere neuerliche Eintritt eines der Tatbestände des § 1 Abs 1 IESG gibt nicht die Möglichkeit, bereits durch Fristablauf gemäß § 6 Abs 1 IESG ausgeschlossene Ansprüche geltend zu machen (Hinweis auf E vom 12.2.1986, 85/11/0094). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AusgleichsO §64 Abs2 Z3;IESG §6 Abs1;
Rechtssatz: Die Einstellung der Überwachung gemäß § 64 Abs 2 Z 3 AO ist von der im § 6 Abs 1 zweiter Satz Z 2 IESG genannten Einstellung des Ausgleichsverfahrens zu unterscheiden und führt nicht zu einem neuerlichen Lauf der Frist iS des § 6 Abs 1 IESG ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0042 E 12. April 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die Fälle, in denen die Frist des § 6 Abs 1 leg cit neuerlich zu laufen beginnt, sind in dieser Gesetzesstelle taxativ aufgezählt. (Hinweis auf E vom 10.2.1981, 1002/80) European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AusgleichsO §64 Abs2 Z3;AusgleichsO §67;AusgleichsO §69 Abs1;IESG §1 Abs1;IESG §6 Abs1;KO §2 Abs2;
Rechtssatz: Beschließt das Gericht im Falle der Einstellung der Überwachung der Erfüllung des Ausgleichs gem § 64 Abs 2 Z 3 AO die Eröffnung des Konkurses, so handelt es sich dabei nicht um ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs1 idF 1986/395;
Rechtssatz: In den im § 6 Abs 1 IESG beispielsweise genannten beiden berücksichtigungswürdigen Fällen für die Fristversäumung wird der Rahmen für das Verständnis von diesem unbestimmten Gesetzesbegriff abgesteckt. Die beiden Fälle entspringen aus Konstellationen, die von der Rechtsprechung des VwGH zur Möglichkeit der Wied... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 Z4;IESG §3 Abs2 Z3;IESG §6 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unter Kosten im Sinne des § 6 Abs 1 lit d IESG können nur die in § 1 Abs 2 Z 4 genannten "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" verstanden werden. Der diesbezüglichen Normierung eines neuerlichen Fristenlaufes in § 6 Abs 1 lit d IESG bedurfte es in Hinblick auf § 3... mehr lesen...