RS Vwgh 1989/10/24 88/11/0234

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §71 Abs1;
IESG §6 Abs1 idF 1986/395;

Rechtssatz

Das durch die Nov BGBl 1986/395 eingeführte Nachsichtsverfahren sollte die bis dahin bestandene Möglichkeit, die Folgen der Versäumung der Antragsfrist durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand iSd § 71 AVG zu beseitigen, erweitern, sodass jedenfalls dann, wenn ein Wiedereinsetzungsgrund vorliegt, die Nachsicht zu gewähren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110234.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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