RS Vwgh 1994/2/17 91/11/0042

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §4;
IESG §6 Abs1 Z3 idF 1986/395;
IESG §6;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den neuerlichen Fristbeginn für die Antragstellung gem § 6 Abs 1 Z 3 IESG idF 1986/395 hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit dem Ende seines Arbeitsverhältnisses einen Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für die mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses fälligen Ansprüche zu stellen. Die Fälligkeit der Ansprüche fällt somit mit der Möglichkeit der frühesten Antragstellung gem § 4 bzw § 6 IESG zusammen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991110042.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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