RS Vwgh 1989/6/13 89/11/0037

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §6 Abs1 Satz1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0098 E 13. September 1983 VwSlg 11127 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

§ 6 Abs 1 erster Satz IESG legt nur den spätesten, nicht auch den frühesten Zeitpunkt fest, zu welchem ein Antrag auf Insolvenz-Ausfallsgeld gestellt werden kann. Es schadet daher nicht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs 1 IESP erst im Laufe des Verfahrens eintreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110037.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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