RS Vwgh 1988/9/27 87/11/0147

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AusgleichsO §64 Abs2 Z3;
AusgleichsO §67;
AusgleichsO §69 Abs1;
IESG §1 Abs1;
IESG §6 Abs1;
KO §2 Abs2;

Rechtssatz

Beschließt das Gericht im Falle der Einstellung der Überwachung der Erfüllung des Ausgleichs gem § 64 Abs 2 Z 3 AO die Eröffnung des Konkurses, so handelt es sich dabei nicht um einen Anschlusskonkurs gem § 2 Abs 2 KO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110147.X04

Im RIS seit

02.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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