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23/01 KonkursordnungNorm
AusgleichsO §64 Abs2 Z3;Rechtssatz
Beschließt das Gericht im Falle der Einstellung der Überwachung der Erfüllung des Ausgleichs gem § 64 Abs 2 Z 3 AO die Eröffnung des Konkurses, so handelt es sich dabei nicht um einen Anschlusskonkurs gem § 2 Abs 2 KO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110147.X04Im RIS seit
02.06.2006