Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 2006 ereignete sich gegen 10:45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung der Dr.-Waibel-Straße (L48) mit der Stadtstraße (L190) in Dornbirn ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des in der Schweiz zugelassenen und haftpflichtversicherten PKWs Ford Maverick, behördliches Kennzeichen *****, beteiligt waren. Der Kläger begehrte den Ersatz des ihm bei dem Unfall entstandenen Sach- und Personenschadens i... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §36 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 Abs 2 StVO verliert auf durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen ihre Bedeutung. Entscheidungstexte 2 Ob 86/08y Entscheidungstext OGH 30.10.2008 2 Ob 86/08y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124319 Z... mehr lesen...
Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben. Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu (§ 89 Abs 6 StPO). Gegen diese Entscheidung steht ein weiterer Rechtszug nicht zu (Paragraph 89, Absatz 6, StPO). Begründung: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 21.6.2007 wurde ***** von der Anklage, am 29. Dezember 2006 in Klagenfurt es unterlassen zu haben, *****, dessen Verletzung am Körper er, wenn auch nicht widerrechtlich, dadurch... mehr lesen...
Norm: StPO §198, §199, §200StGB §88 Abs1StVO §9 Abs2
Rechtssatz: Schweres Verschulden im Sinne des § 198 StPO ist bei Fahrlässigkeitsdelikten nur in Ausnahmefällen, etwa dann anzunehmen, wenn die Übertretung von Sorgfaltsnormen den Schadenseintritt geradezu als wahrscheinlich annehmen lässt und der Erfolgsunwert erheblich und nicht ausgeglichen oder nicht zu beseitigen ist. Die Missachtung des Vorranges auf Schutzwegen begründet für sich allein... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 11 U 207/06w des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien beantragte der Bezirksanwalt die Bestrafung des am 13. Februar 1923 geborenen Dr. Kurt M***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, weil dieser am 16. Jänner 2006 in Wien als Lenker eines Pkw die im Straßenverkehr gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen, deshalb den die Fahrbahn von links nach rechts am Schutzweg überquerenden Dominik S***** niedergesto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 7. 2001 ereignete sich gegen 22.00 Uhr auf der Bundesstraße B 113 im Gemeindegebiet von St. Michael ein Verkehrsunfall, an dem ein von Erwin F* gelenkter PKW Audi Kombi Quattro RS 4 und ein von Darko G* gelenkter und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter PKW Audi A 6 beteiligt waren. Die Klägerin begehrt von der Beklagten zuletzt die Zahlung von EUR 46.300 sA. Der Lenker des bei der beklagten Partei versicherten Fahrzeuges sei aus seinem Allein... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Oswald K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, AZ 7 U 293/04y, führte das Bezirksgericht Leopoldstadt am 19. August 2004 die Hauptverhandlung gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten durch, weil dieser trotz eigenhändig zugestellter Ladung (S 1 verso) nicht erschienen war. Dabei verlas die Richterin auch die Anzeige ON 2, die ua das sicherheitsbehördliche Protokoll über die Vernehmung des Zeugen Chr... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs2 B1StVO §9 Abs2
Rechtssatz: Die Missachtung des § 9 Abs 2 StVO stellt für sich allein noch kein schweres Verschulden dar. Entscheidungstexte 11 Os 130/05k Entscheidungstext OGH 10.01.2006 11 Os 130/05k 15 Os 128/07y Entscheidungstext OGH 22.11.2007 15 Os 128/07y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 3. 2000 ereignete sich gegen 19.30 Uhr auf der Oberndorferstraße in Altenmarkt/Pg in der Nähe des Hauses Nr 179 (Brückenwirt) ein Verkehrsunfall, an dem die am 16. 12. 1989 geborene Klägerin als Fußgängerin und die Erstbeklagte als Lenkerin eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Die Erstbeklagte fuhr mit ihrem PKW vom Zentrum Altenmarkt kommend ortsauswärts, während die Klägerin die Fahrbahn vor dem PKW von links n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 10. 1998 ereignete sich in Graz im Bereich der Kreuzung Glacisstrasse - Rechbauerstrasse ein Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin als Fußgängerin durch den vom Erstbeklagten gelenkten, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Toyota Kombi verletzt wurde. Die Klägerin begehrte nach mehreren Klagsausdehnungen zuletzt die Zahlung von ATS 220.000 an Schmerzengeld (einschließlich der psychischen Alteration), ATS 30.000 für die Haushaltshilfe und ATS... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §76 Abs3 I
Rechtssatz: Der durch Lichtzeichen "geregelte Bereich" eines Fußgängerüberganges ist nicht auf den markierten Bereich im Sinn des §76 Abs6 StVO ("Zebrastreifen") beschränkt. Nach den Umständen reicht er bei ausreichender Sicht - und den gegebenen Verkehrsverhältnissen - über den Schutzbereich eines Zebrastreifens hinaus. Überquert ein Fußgänger bei Grünblinken die Fahrbahn in einem Abstand von 1,5m vom Zebrastr... mehr lesen...
Norm: StVO idF 6.StVONov bis idF vor 19.StVONov §9 Abs2
Rechtssatz: Dem Benützer einer Radfahrerüberfahrt kommt gegenüber dem Querverkehr kein Vorrang zu. Entscheidungstexte 2 Ob 44/98d Entscheidungstext OGH 23.09.1999 2 Ob 44/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112506 Dokumentnu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.11.1988 gegen 17 Uhr stieß der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf mit dem deutschen Kennzeichen ***** den Kläger nieder, als dieser versuchte, die E*****straße in L***** auf der Kreuzung mit der A*****-Straße und der W*****straße im Bereiche des dort befindlichen Schutzweges mit seinem Fahrrad in der Weise zu überqueren, daß er den rechten Fuß auf das linke Pedal stellte und mit dem linken Fuß ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr. Kropfitsch, Dr. Zehetner und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rosa M*****, vertreten durch Dr. Gerhard Delpin, Rechtsanwalt in Leoben, wider die beklagten Parteien 1.) Anna Maria C*****, und 2.) O***** Versicherungsanstalt,***** beide vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr. Kropfitsch, Dr. Zehetner und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Markus H*****, vertreten durch Dr. Gottfried Lindner, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagten Parteien 1.) Maximilian W*****, 2.) Andreas O***** GmbH, ***** und 3.***** Versicherungs-AG *****, all... mehr lesen...
Begründung: Am 16.10.1987 ereignete sich in Dornbirn auf der Kreuzung der Bundesstraße 190 mit der Gemeindestraße Kastenlangen ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Erstbeklagte mit dem von der Zweitbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW (VW-Bus) beteiligt waren. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles mit rechtskräftiger Strafverfügung wegen des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach § 88 Abs 1 un... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §19 Abs5 BV
Rechtssatz: Kommt einem Radfahrer Vorrang zu, weil er bei Grünlicht einen Radweg benützt, geht der Vorrang nicht dadurch verloren, daß der Radfahrer über die Begrenzung der Bodenmarkierung hinaus den daneben befindlichen Schutzweg benützt. Entscheidungstexte 2 Ob 92/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 2 Ob 92/89 Veröff: ZVR 1990/111 S 300... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 22. Jänner 1980 um ca. 15.50 Uhr in Krems auf der Kreuzung der Wachaustraße mit der Austraße als Radfahrerin von einem von Stefan G*** gelenkten LKW, für dessen ausländischen Versicherer die beklagte Partei eintritt, zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Sie behauptet das Alleinverschulden des Stefan G*** am Unfall wegen Vorrangverletzung und erhebt Schadenersatzansprüche in der Höhe von S 839.080,38 sA sowie ein Feststellungsbegehren. ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1iStVO §3 B7StVO §9 Abs2StVO §76 Abs4 lita III
Rechtssatz: Der im Vorrang befindliche Fußgänger kann beim Abschätzen der Verkehrssituation zur Beurteilung der Möglichkeit des gefahrlosen Überquerens der Fahrbahn auf dem Schutzweg darauf vertrauen, dass sich der Lenker eines herankommenden Kraftfahrzeug mit einer solchen Geschwindigkeit nähert, daß er das Kraftfahrzeug anhalten kann, um dem Fußgänger das ungehinderte und ungefährd... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2
Rechtssatz: § 9 Abs 2 StVO legt nicht nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Annäherung von Fahrzeugen auf Schutzwegen, sondern auch den Vorrang des bereits auf dem Schutzweg befindlichen Fußgängers gegenüber herankommenden Fahrzeugen fest. Entscheidungstexte 8 Ob 96/79 Entscheidungstext OGH 07.06.1979 8 Ob 96/79 ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 9 Abs 2 und 76 Abs 4 StVO ergibt sich, daß ein Fahrzeuglenker imstande sein muß, sein Fahrzeug vor dem bereits auf dem Schutzweg befindlichen Fußgänger anzuhalten, sofern der Fußgänger nicht unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug und für den Lenker überraschend den Schutzweg betreten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z12StVO §8 Abs4StVO §9 Abs2StVO §68 Abs1StVO §68 Abs2
Rechtssatz: Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 76/7... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z8StVO §9 Abs2StVO §55
Rechtssatz: Verläuft ein durch Bodenmarkierungen gekennzeichneter Radweg über eine Fahrbahn, so ist dieser einem gekennzeichneten Fußgängerübergang gleichzuhalten und § 9 Abs 2 StVO entsprechend anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 361/70 Entscheidungstext OGH 17.12.1970 2 Ob 361/70 2 Ob 32/86... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2
Rechtssatz: Der "Vorrang" des Fußgängers nach dieser Gesetzesstelle verpflichtet den Kraftfahrer nicht dazu, vor einem Schutzweg, auf dem sich ein Passant befindet, unter allen Umständen anzuhalten; er hat diesem Fußgänger lediglich das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. VwGH vom 30.04.1964, Zl 1048/63; Veröff: ZVR 1965/25 S 39 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z12StVO §3 B3cStVO §9 Abs2StVO §19 Abs4 BIVcStVO §20 Abs2 II
Rechtssatz: Ein nicht durch eine Querlinie gesicherter Schutzweg erfordert an sich keine weitere Herabsetzung der nach den sonst gegebenen Verhältnissen zulässigen Geschwindigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 169/67 Entscheidungstext OGH 13.06.1967 2 Ob 169/67 Veröff: ZVR 1968/117 S 229 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z12StVO §9 Abs2StVO §56 Abs3StVO §56 Abs4StVO §76 Abs1StVO §76 Abs4 litb
Rechtssatz: 1. Das Betreten des Schutzweges an sich kann nicht als ein besonders gefährliches Verhalten des Fußgängers angesehen werden und ihm damit auch keine besondere Sorgfaltspflicht auferlegen. 2. Aus dem Fehlen einer Querlinie vor dem Schutzweg kann keine außergewöhnliche Anforderung an die Aufmerksamkeit des Fußgängers abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2
Rechtssatz: Auch nach der Bestimmung des § 18 Abs 4 Satz 2 StPolG war jeder Kraftfahrer verpflichtet, vor Schutzwegen so langsam zu fahren, daß er sein Fahrzeug auf kurzer Strecke anhalten konnte (siehe 5 Os 36/56). Entscheidungstexte 2 Ob 224/66 Entscheidungstext OGH 17.11.1966 2 Ob 224/66 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §9 Abs2
Rechtssatz: Alleinverschulden eines Lastkraftwagenlenkers, der infolge Unachtsamkeit einen den Schutzweg überquerenden Fußgänger niederstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 166/65 Entscheidungstext OGH 10.06.1965 2 Ob 166/65 Veröff: ZVR 1966/19 S 39 2 Ob 155/81 Entscheidungstext OGH 14.10.1981 2 Ob... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §56StVO §76 Abs4
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker darf sich einem angekündigten Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug unter allen Umständen auf einer Strecke von fünfzehn Meter anzuhalten. Entscheidungstexte 11 Os 96/65 Entscheidungstext OGH 12.05.1965 11 Os 96/65 Veröff: ZVR 1965/237 S 261 ... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs2StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der fünfzehn bis sechzehn Meter vor einem Schutzweg einen Passanten wahrnimmt, der auf diesem Schutzweg die Fahrbahn überquert, infolge der herrschenden Straßenverhältnisse das Fahrzeug aber erst 3,80 Meter nach der gedachten Mittellinie des Schutzweges zum Stillstand bringt, verstößt gegen §§ 9 Abs 2, 20 Abs 1 StVO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...