RS OGH 1974/5/14 8Ob76/74, 2Ob160/81, 2Ob70/92, 11Os130/05k, 2Ob86/08y

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Veröffentlicht am 14.05.1974
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Norm

StVO §2 Abs1 Z12
StVO §8 Abs4
StVO §9 Abs2
StVO §68 Abs1
StVO §68 Abs2

Rechtssatz

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0073368

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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