Norm
StVO §9 Abs2Rechtssatz
Ein Fahrzeuglenker darf sich einem angekündigten Fußgängerübergang nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug unter allen Umständen auf einer Strecke von fünfzehn Meter anzuhalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0073448Dokumentnummer
JJR_19650512_OGH0002_0110OS00096_6500000_001