Norm
StVO §9 Abs2Rechtssatz
Der "Vorrang" des Fußgängers nach dieser Gesetzesstelle verpflichtet den Kraftfahrer nicht dazu, vor einem Schutzweg, auf dem sich ein Passant befindet, unter allen Umständen anzuhalten; er hat diesem Fußgänger lediglich das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
VwGH vom 30.04.1964, Zl 1048/63; Veröff: ZVR 1965/25 S 39
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073456Dokumentnummer
JJR_19690911_OGH0002_0020OB00229_6900000_001