Norm
StVO §9 Abs2Rechtssatz
§ 9 Abs 2 StVO legt nicht nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Annäherung von Fahrzeugen auf Schutzwegen, sondern auch den Vorrang des bereits auf dem Schutzweg befindlichen Fußgängers gegenüber herankommenden Fahrzeugen fest.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0073441Dokumentnummer
JJR_19790607_OGH0002_0080OB00096_7900000_002