Begründung: Der Kläger begehrte als Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall von den Beklagten die Zahlung von S 258.420,-- s.A. Er sei am 6.6.1986 in Wien die Scholzgasse in Richtung Obere Augartenstraße gefahren und habe nach links in die Obere Augartenstraße einbiegen wollen. Die Scholzgasse sei größtenteils Einbahn ab der Oberen Augartenstraße, nur das letzte Stück in Richtung Obere Augartenstraße sei keine Einbahn. Der Drittbeklagte habe als Lenker des der Zweitbeklagten gehör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. Dezember 1981 stürzte der Betontransporter des Klägers mit dem Kennzeichen W 744.471 in der Clessgasse im 21. Wiener Gemeindebezirk infolge Wegbrechens des Untergrundes um. Dabei wurde das Fahrzeug beschädigt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 445.452 S sA (Fahrzeugschaden, Verdienstentgang, Bergungskosten und Zahlung an die MA 48) im wesentlichen mit d... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z25StVO §19 Abs2 BII
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 2 StVO haben Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs 1 Z 25 StVO immer den Vorrang. Das bedeutet, daß ihnen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern der Vorrang zukommt, gleichgültig, von wo sie kommen oder wohin sie fahren, auch dann, wenn sie eine Vorrangstraße kreuzen oder die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" überfahren; sie haben Vorrang auch gegenüber Schienenfahrz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. Oktober 1984 gegen 14 Uhr wurde der im 11. Lebensjahr stehende Kläger als Fußgänger beim Überqueren der Görtschitztal-Bundesstraße von einem vom Erstbeklagten gelenkten Kastenwagen, dessen Halter die Zweitbeklagte ist und für den bei der Drittbeklagten eine Haftpflichtversicherung bestand, erfaßt, zur Seite geschleudert und schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs.1 und ... mehr lesen...
Begründung: Am 10. März 1984 ereignete sich im 13. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Diabelligasse - Glasauergasse ein Verkehrsunfall, an dem Mag. Gerda L*** als Lenkerin des PKW des Klägers mit dem Kennzeichen W 410.480 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 436.683 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen und wurden beschädigt; Personen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. April 1983 ereignete sich im Ortsgebiet von Vösendorf auf der Bundesstraße 17, Richtungsfahrbahn Wien, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades Kawasaki Z 500 B, N 14.506, und der Erstbeklagte als Lenker seines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW Citroen CX 2000, N 383.118, beteiligt waren. Mit der Behauptung, der Erstbeklagte habe den Unfall durch einen unzulässigen Fahrstreifenwechsel allein verschuldet, begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. August 1981 ereignete sich im Gemeindegebiet von Semriach, Bezirk Graz-Umgebung, auf der Landesstraße 386 bei Straßenkilometer 2,09 auf der Kreuzung der Landesstraße mit der Gemeindestraße in Richtung Kambegg ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger mit seinem Motorrad Honda 750 CD, St 47.607, und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW Golf GLS, St. 101.319, beteiligt waren. Der Kläger fuhr ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §19 Abs4 BIVcStVO §52 Z23
Rechtssatz: Münden zwei Straßen derart zusammen, daß die Fahrstreifen beider Straßen parallel zueinander weitergeführt werden, handelt es sich um eine Kreuzung. Der nach den Vorrangregeln Wartepflichtige muß dem anderen Verkehrsteilnehmer einen Fahrstreifenwechsel ermöglichen, doch hat dies zur Voraussetzung, daß der Vorrangberechtigte den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig anzeigt. Sola... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1982 ereignete sich auf der "Südosttangente" in Wien im Bereich von Kaisermühlen ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin und der Erstbeklagte jeweils als Lenker von ihnen gehaltener PKW beteiligt waren. Haftpflichtversicherer des PKWs des Erstbeklagten war die Zweitbeklagte. Die Auffahrt von der Donaustadtstraße zur Südosttangente war 7,5 m breit (die Situation an der Unfallstelle wurde inzwischen verändert), links von dieser Auffahrt befand sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Oktober 1984 ereignete sich vor dem Haus Mariahilferstraße 89 in Wien ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Rennrad und die Erstbeklagte als Beifahrerin des vom Zweitbeklagten gelenkten PKW Volvo 245 GL, W 329.152, der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert ist, beteiligt waren. Der Kläger forderte von den Beklagten S 50.000,-- an Schmerzengeld, S 6.397,-- für Reparaturkosten und Kleidung sowie S 12.000,-- an Verdienstentgang. Die Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger macht Schadenersatzansprüche nach dem Bundesgesetz über den erweiterten Schutz für Verkehrsopfer BGBl. 322/1977 geltend. Im Revisionsverfahren ist nur noch umstritten, ob ihn an seiner Beschädigung ein Mitverschulden von 25 % trifft, weil er in Kenntnis des Umstandes, daß er nur noch wenig Benzin im Tank seines PKWs hatte, auf der Autobahn A 23 in Richtung Norden fuhr, wobei ihm auf der Praterbrücke das Benzin ausging, sodaß der Fahrzeugmotor abstar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 22. Jänner 1980 um ca. 15.50 Uhr in Krems auf der Kreuzung der Wachaustraße mit der Austraße als Radfahrerin von einem von Stefan G*** gelenkten LKW, für dessen ausländischen Versicherer die beklagte Partei eintritt, zu Boden gestoßen und schwer verletzt. Sie behauptet das Alleinverschulden des Stefan G*** am Unfall wegen Vorrangverletzung und erhebt Schadenersatzansprüche in der Höhe von S 839.080,38 sA sowie ein Feststellungsbegehren. ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine dreieckige Landfläche den Einmündungsrichter einer Straße in zwei selbständige Äste teilt, ändert an dem Vorliegen einer einheitlichen Kreuzung dann nichts, wenn diese für den sich nähernden Verkehrsteilnehmer als Kreuzung erkennbar und überschaubar ist und ihre tatsächliche Beschaffenheit oder baulichen Ausgestaltung die Annahme einer einheitlichen Kreuzung nicht ausschließt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1983 gegen 6,30 Uhr ereignete sich in Braunau am Inn im Bereich der Kreuzung der Salzburger Straße und der Sebastianistraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter des Motorrades Honda 750, Kennzeichen Nummer O-760, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des PKWs Fiat 127, Kennzeichen Nummer O-440.070, der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz unter Berücksic... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27
Rechtssatz: Zum-Stillstand-Bringen eines Mopeds in Fahrbahnmitte, um abzusteigen und es über die linke Fahrbahnhälfte in eine "wilde" Zufahrt zu schieben, ist Halten und nicht Anhalten. Entscheidungstexte 8 Ob 22/86 Entscheidungstext OGH 17.04.1986 8 Ob 22/86 Veröff: ZVR 1987/48 S 167 Eur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4.5.1983 ereignete sich gegen 19 Uhr auf der Bundesstraße 18 im Gemeindegebiet von Traisen bei Km 55,5 (Freilandstraße) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen N 271.454 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 571.744 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit seinem PKW auf das im Bereich d... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29
Rechtssatz: 1. Damit das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug als Nebeneinanderfahren gilt, muss es sich um eine Fahrzeugreihe handeln, die sich auf dem zweiten Fahrstreifen bewegt. 2. An dieser Gesetzesauslegung hat auch die StVONov 1964 nichts geändert. VwGH vom 26.10.1965, Zl 934/65; Veröff: ZVR 1966/173 S 178 GlRS VwGH vom 01.04.1968, Z 1205/67; Ver... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z29StVO 1960 §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Das Nebeneinanderfahren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ist nur unter der Voraussetzung nicht als Überholen anzusehen, dass sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen. VwGH vom 01.04.1968, Zl 1205/67; Veröff: ZVR 1969/68 S 66 Entscheidungstexte 2 Ob 2/86 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 2 Ob 2/86 Abweic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. August 1983 fuhr der Kläger mit seinem PKW im Gemeindegebiet von Pingau auf der Wechselbundesstraße in Richtung Wien. In seiner Fahrtrichtung weist diese Straße eine Steigung von 3-4 % auf, beschreibt eine Rechtskurve und verfügt über drei markierte Fahrstreifen. Der mittlere Fahrstreifen ist vom rechten durch eine Leitlinie und vom linken durch eine Sperrlinie, neben der sich links eine Leitlinie befindet, getrennt. Auf dem rechten Fahrstreifen fuhr ein... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z2StVO §2 Abs1 Z5StVO §2 Abs1 Z17StVO §11StVO §12 Abs2 2StVO §13 Abs1StVO §19 AIIaStVO §52 litc Z23
Rechtssatz: Wird eine Straße, die in eine andere (von rechts) einmündet, auf eine längere Strecke in einem eigenen Fahrstreifen weitergeführt, der parallel zu den (für dieselbe Fahrtrichtung vorgesehenen) Fahrstreifen der anderen Straße verläuft (zuerst durch eine Sperrlinie, dann durch eine Leitlinie getrennt), so wird dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 1983 gegen 13 Uhr ereignete sich auf der Salzburger Schnellstraße (Berchtesgadener Bundesstraße) kurz nach der Autobahnüberführung in Fahrtrichtung Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem Helga P*****, die Tochter der Klägerin, mit deren PKW Colt 1200 (S *****) und der Erstbeklagte mit dem bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW der Zweitbeklagten VW-Variant (S *****) beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Der Schaden am Fahrz... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §8 Abs3StVO §19 AIIa
Rechtssatz: § 8 Abs 3 StVO statuiert nur eine Ausnahme von dem in § 7 StVO festgelegten Rechtsfahrgebots. Bezüglich des Kreuzungsbereiches kann aus dieser Bestimmung nichts abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 9/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 9/85 European Case L... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26 ffStVO §7 IaStVO §23 Abs2
Rechtssatz: Es ist ein tragender Grundsatz der Straßenverkehrsordnung, daß zum Stillstand gebrachte Kraftfahrzeuge den in Bewegung befindlichen Verkehr möglichst wenig behindern dürfen. Entscheidungstexte 8 Ob 17/85 Entscheidungstext OGH 23.05.1985 8 Ob 17/85 Veröff: ZVR 1986/1 S 13 Sch... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26
Rechtssatz: Beim Anhalten eines Kraftfahrzeuges des Linienverkehrs im Bereich einer Haltestelle, mag es nun im unmittelbaren Bereich einer Haltestelle oder - bei gesetzwidriger Verparkung des Haltestellenbereiches - in der Nähe der Haltestelle erfolgen, ist es dem Lenker des Linienfahrzeuges keinesfalls freigestellt, das Fahrzeug irgendwo auf der Fahrbahn zum Stillstand zu bringen; er hat vielmehr in jedem Fall so weit wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 7. 1981 ereignete sich kurz nach 12,00 Uhr im Ortsgebiet von Vösendorf auf der Vösendorfer Ortsstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W ***** und der Zweitbeklagte als Lenker des Omnibusses mit dem Kennzeichen W ***** beteiligt waren. Die Erstbeklagte ist der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der Kläger stieß bei dem Versuch, an dem in der Nähe einer Haltestelle angehaltenen Omnibus vorbeiz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte warf am 11. September 1980 aus einem Fenster des Internats des Schigymnasiums Stams einen mit Wasser gefüllten Nylonsack auf eine vor dem Haus stehende Schülergruppe, in welcher sich auch der Kläger befand. Der Kläger wich deshalb nach hinten auf die Fahrbahn der vorbeiführenden Gemeindestraße aus. Dort kam im gleichen Augenblick der vom Zweitbeklagten gelenkte, von der Drittbeklagten (die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt) gehaltene und bei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.11.1982 ereignete sich in Gloggnitz auf der Bundesstraße 17 (im folgenden nur B 17) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem PKW Steyr Fiat und der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Madza 626 beteiligt waren. Der Kläger begehrt den Ersatz eines Schadens von S 21.925,86 s.A. Er behauptet, an einem zum Linkseinbiegen eingeordneten Fahrzeug rechts vorbeigefahren zu sein, wogegen der entgegenkommende Erstb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. Juli 1980 fuhr der mit seinem Motorrad auf der linken Einbiegespur des, in dieser Fahrtrichtung einbahngeregelten, Opernringes in Wien eingeordnete Kläger nach Einsetzen der Grünphase nach links in die Operngasse ein. Der auf der dort vorhandenen, durch eine Grünanlage getrennten weiteren Fahrbahn des Opernringes mit seinem PKW aus der Richtung Babenbergerstraße, also der Gegenrichtung, gekommene Erstbeklagte hatte ebenfalls das Einsetzen der Grünphase ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stieß am 27. April 1979 um ca. 0,45 Uhr auf der Autostraße S 35 bei Bruck an der Mur mit seinem PKW gegen eine von der beklagten Partei im Bereiche einer von ihr betriebenen Straßenbaustelle errichtete Absperrung und wurde schwer verletzt. Er behauptet, die beklagte Partei habe die Baustelle nicht dem erlassenen Bescheid entsprechend errichtet und auch nicht vorschriftmäßig abgesichert, sodaß sie ein Verschulden am Unfall treffe, welches aus prozeßöko... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §2 Abs1 Z22
Rechtssatz: Ein verkleinertes Fahrrad ohne kinderspezifische Bestandteile, wie etwa seitliche Stützräder oder dergleichen ist kein fahrradähnliches Kinderspielzeug im Sinne des § 2 Abs 1 Z 19 StVO, sondern vielmehr ein Fahrrad im Sinne des § 2 Abs 1 Z 22 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 34/84 Entscheidungstext OGH 28.08.1984 2 Ob 34/84 ... mehr lesen...