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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7Stammrechtssatz
Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090262.X01Im RIS seit
20.11.2000