RS Vwgh 1994/5/18 93/09/0262

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Veröffentlicht am 18.05.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 7

Stammrechtssatz

Die (zukünftige) Beschäftigung inländischer Arbeitskräfte durch ein expandierendes Unternehmen macht den beantragten Ausländer nicht zu einer Schlüsselkraft iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG, da es demnach auf die Erhaltung der Arbeitsplätze inländischer Arbeitskräfte ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090262.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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