RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0469

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

Das Vorbringen der Antragstellerin im Verwaltungsverfahren, die die gesamte Familie des beantragten Ausländers lebe und arbeite in Österreich, wobei eine Rückkehr in deren (jetzt serbisch besetzten) Heimat nicht mehr in Betracht komme, ist für eine der erschwerten Prüfung des § 4 Abs 6 AuslBG unterliegenden Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung unzureichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090469.X03

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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