Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 29. März 1988 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag gestellt, ihrem handelsrechtlichen Geschäftsführer, dem jugoslawischen Staatsangehörigen R, eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 14.600 S netto zu erteilen. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 29. März 1988 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag gestellt, ihrem handelsrechtlichen Geschäftsführer, dem jugoslawischen Staatsangehörigen R, eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 14.600 S netto zu erteilen. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §75;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;GmbHG §15;
Rechtssatz: Nach den Normen des Gesellschaftsrechtes werden die gesellschaftlichen Organe, welchen die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt, auf bestimmte Zeit oder unbefristet bestellt (§ 75 AktG: Bestellung der Vorstand... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ebensowenig wie sich aus der Tatsache der Bestellung zum Geschäftsführer allein schon Schlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft ziehen lassen, läßt sich ein derartiger Schluß allein aus der Sozialvers... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §75;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;GmbHG §15;
Rechtssatz: Nach den Normen des Gesellschaftsrechtes werden die gesellschaftlichen Organe, welchen die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt, auf bestimmte Zeit oder unbefristet bestellt (§ 75 AktG: Bestellung der Vorstand... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ebensowenig wie sich aus der Tatsache der Bestellung zum Geschäftsführer allein schon Schlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft ziehen lassen, läßt sich ein derartiger Schluß allein aus der Sozialvers... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbVG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Wegen des in § 3 Abs 1 ArbVG normirten "Günstigkeitsprinzips" begründet nur unter dem Kollektivvertrag liegende vorgesehene Entlohnung der ausl. Arbeitnehmer den Versagungstatbestand nach § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden al... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbVG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Wegen des in § 3 Abs 1 ArbVG normirten "Günstigkeitsprinzips" begründet nur unter dem Kollektivvertrag liegende vorgesehene Entlohnung der ausl. Arbeitnehmer den Versagungstatbestand nach § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden al... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen einer bewilligungslos ausgeübten Tätigkeit des beantragten Ausländers als Verkäufer und einer beantragten Beschäftigung für den als Handelsarbeiter besteht zB jedenfalls dann, wenn der Bf in seiner Berufung sowohl den Verkauf als auch den Einkauf von südosteuropäischen Obstspezia... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Entscheidung über die Beschäftigungsbewilligung für die beantragte Beschäftigung beim antragstellenden Arbeitgeber begonnene Beschäftigung steht der Erteilung der beantragten Beschäftigungs... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer ohne behördliche ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen einer bewilligungslos ausgeübten Tätigkeit des beantragten Ausländers als Verkäufer und einer beantragten Beschäftigung für den als Handelsarbeiter besteht zB jedenfalls dann, wenn der Bf in seiner Berufung sowohl den Verkauf als auch den Einkauf von südosteuropäischen Obstspezia... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Entscheidung über die Beschäftigungsbewilligung für die beantragte Beschäftigung beim antragstellenden Arbeitgeber begonnene Beschäftigung steht der Erteilung der beantragten Beschäftigungs... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer ohne behördliche ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Die Behörden sind mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht verpflichtet, mit ihrer Entscheidung über die Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bis zur (endgültigen) Entscheidung des passrechtlichen bzw. asylrechtlichen Verfahrens betreffend den beantragten ausländischen Arbeitnehmern zuzuwarten. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs3 Z7;AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;PaßG 1969 §23;VwRallg;
Rechtssatz: Die Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG ist nicht gegeben, wenn der beantragte ausländische Arbeitnehmer unbestritten im Zeitpunkt der Erlassung des (letztins... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Ein zweifelsfrei gesetzter Verstoß gegen die auf Grund eines bilateralen Abkommens bestehende Pflicht, im Voraus für die Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung den erforderlichen Sichtvermerk einzuholen, rechtfertigt die Versagung nach § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Hinweis auf E 9.9.1981, 81/01/0034, 21.12.1983, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;AVG §73 Abs1;EGVG Art2 Abs2 D Z30;
Rechtssatz: Der Vorwurf, die Behörde habe mit Absicht so eilig gehandelt, um noch vor dem 1. Juli 1988 (ersatzlose Aufhebung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG durch die Nov, BGBl 1988/231), geht ins Leere, wenn die Behörde auf Grund eines keiner weiteren Ermittlungen bedürfenden ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Die Behörden sind mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht verpflichtet, mit ihrer Entscheidung über die Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG bis zur (endgültigen) Entscheidung des passrechtlichen bzw. asylrechtlichen Verfahrens betreffend den beantragten ausländischen Arbeitnehmern zuzuwarten. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Ein zweifelsfrei gesetzter Verstoß gegen die auf Grund eines bilateralen Abkommens bestehende Pflicht, im Voraus für die Einreise zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung den erforderlichen Sichtvermerk einzuholen, rechtfertigt die Versagung nach § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (Hinweis auf E 9.9.1981, 81/01/0034, 21.12.1983, ... mehr lesen...