RS Vwgh 1989/11/23 89/09/0090

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Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ArbVG §3 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;

Rechtssatz

Wegen des in § 3 Abs 1 ArbVG normirten "Günstigkeitsprinzips" begründet nur unter dem Kollektivvertrag liegende vorgesehene Entlohnung der ausl. Arbeitnehmer den Versagungstatbestand nach § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090090.X03

Im RIS seit

12.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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