RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0049

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Veröffentlicht am 04.09.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z11;

Rechtssatz

Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen einer bewilligungslos ausgeübten Tätigkeit des beantragten Ausländers als Verkäufer und einer beantragten Beschäftigung für den als Handelsarbeiter besteht zB jedenfalls dann, wenn der Bf in seiner Berufung sowohl den Verkauf als auch den Einkauf von südosteuropäischen Obstspezialitäten zum Tätigkeitsbereich der beantragten Beschäftigung zählte. Dieser Fortsetzungszusammenhang bestünde aber auch dann, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit auf den Einkauf von derartigen Waren gelegt werden sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090049.X02

Im RIS seit

12.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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