RS Vwgh 1989/6/29 88/09/0099

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Veröffentlicht am 29.06.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z7;
AVG §73 Abs1;
EGVG Art2 Abs2 D Z30;

Rechtssatz

Der Vorwurf, die Behörde habe mit Absicht so eilig gehandelt, um noch vor dem 1. Juli 1988 (ersatzlose Aufhebung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG durch die Nov, BGBl 1988/231), geht ins Leere, wenn die Behörde auf Grund eines keiner weiteren Ermittlungen bedürfenden Sachverhaltes ihrer Verpflichtung zu entscheiden, nachkam. § 73 AVG ist im Hinblick auf Art II Abs 2 D Z 30 EGVG im behördlichen Verfahren des Arbeitsamtes und Landesarbeitsämter anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090099.X03

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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