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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §25;Rechtssatz
Die Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG ist nicht gegeben, wenn der beantragte ausländische Arbeitnehmer unbestritten im Zeitpunkt der Erlassung des (letztinstanzlichen) Bescheides (Hinweis E 9.10.1979, 548/78; E 28.3.1984, 84/09/0037) über den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG gegen die dort angesprochenen Rechtsvorschriften verstößt. Dabei handelt es sich um die einschlägigen Bestimmungen des PaßG, des FrPolG, des AsylG und die damit in Zusammenhang stehenden multiteralen und bilateralen Vereinbarungen über die Einreise und den Aufenthalt (hier: Aufenthalt im Bundesgebiet über das Höchstmaß des sichtvermerksfreien Aufenthaltes hinaus auf Grund des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in der Türkei und dem türkischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges BGBl 1955/194).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090099.X01Im RIS seit
06.08.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017